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Prof. Dr. Roman Poseck

09.06.2026 Sitzungen 21/70

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schleich, wenn Sie meiner Antwort gefolgt wären, würden Sie wissen, dass Abschiebungen nach Syrien gegenwärtig nicht möglich sind. Es fehlt an den entsprechenden Abmachungen mit Syrien. Darüber hinaus sind die allermeisten syrischen Staatsangehörigen gar nicht ausreisepflichtig. Es kommt aber bereits heute zu freiwilligen Ausreisen. Diese können durchaus sinnvoll sein, damit Menschen, die zu uns geflüchtet sind, in ihrem Heimatland beim Wiederaufbau anpacken können. Es ist gängige Praxis, dass freiwillige Ausreisen gefördert werden. Das findet auch jetzt schon statt, um einen Start in dem Heimatland zu ermöglichen. Es gibt bereits ein entsprechendes Programm. Die Zahl 10.000 Euro war eine mögliche Option für die Zukunft, ein Diskussionsbeitrag. Ich halte aber eine gezielte Förderung – auch in finanzieller Hinsicht – für sachgerecht, ich halte sie für menschlich und im Übrigen auch im Interesse unseres Landes. Denn allein, wenn man sieht, was beispielsweise an Sozialleistungen gezahlt wird, dann ist ein Betrag in einer Größenordnung von bis zu 10.000 Euro jedenfalls nicht außer Verhältnis.

Protokoll ↗