Prof. Dr. Roman Poseck
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schleich, offensichtlich beziehen Sie sich mit Ihrer Frage auf ein „Welt TV“-Interview vom 31. März. In diesem habe ich die Notwendigkeit der Rückkehr einer erheblichen Zahl der bei uns aufenthältlichen syrischen Staatsangehörigen betont, ohne mich dabei hinsichtlich bestimmter Jahre oder konkreter Prozentsätze festzulegen. Ich empfehle Ihnen, dieses Interview noch einmal nachzusehen. Ihrer Frage liegt eine falsche Wiedergabe des Interviews zugrunde. Darüber hinaus verfolgt die Landesregierung bei dem Thema eine differenzierte Linie. Ich verweise dabei auf folgende Punkte: Deutschland hat in den vergangenen Jahren Hunderttausenden syrischen Staatsangehörigen Schutz vor Krieg, Gewalt oder Verfolgung gewährt. Syrische Staatsangehörige stellen mit rund 975.000 Personen die größte Gruppe unter den Ausländern im Bundesgebiet dar. Der Hessischen Landesregierung ist es ein Anliegen, dass syrische Staatsangehörige, die keinen Schutzbedarf und keine Bleibeperspektive in der Bundesrepublik mehr haben, in ihr Herkunftsland zurückkehren. Das Asylrecht ist kein Einwanderungsrecht, sondern dient allein dem temporären Schutz vor Verfolgung oder Krieg. Mit dem Sturz des Assad-Regimes Ende 2024 hat sich die politische Lage in Syrien verändert. Jetzt ist zu prüfen, ob Schutzgründe weiterhin bestehen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das sogenannte BAMF, ist deswegen dazu übergegangen, Asylanträge syrischer Staatsangehöriger überwiegend abzulehnen. Von rund 26.000 Asylanträgen wurden 2025 nur 532 positiv beschieden. Ebenso werden Schutzzuerkennungen vom Bundesamt überprüft und gegebenenfalls widerrufen. Die Hessische Landesregierung geht davon aus, dass es vermehrt zu Widerrufsentscheidungen kommen wird. Sobald die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für den Vollzug von Ausreisepflichten syrischer Staatsangehöriger vorliegen, wird die Hessische Landesregierung diese durchsetzen. Zu berücksichtigen ist dabei, dass – Stand heute – die große Mehrzahl der syrischen Staatsangehörigen noch nicht vollziehbar ausreisepflichtig ist. Die Hessische Landesregierung setzt sich im Übrigen dafür ein, dass syrische Staatsangehörige, die sich in die deutsche Gesellschaft einbringen und die inzwischen nachhaltig integriert sind, ein Bleiberecht erhalten können. Gleichzeitig müssen syrische Staatsangehörige, die straffällig geworden sind, die die Sicherheit und Ordnung in unserem Land gefährden, die in den sozialen Sicherungssystemen verharren oder sich sonst nicht in die Verhältnisse von Staat und Gesellschaft eingefunden haben und einfinden wollen, das Land auch wieder verlassen. Diese Personen gefährden den sozialen Zusammenhalt und die gesellschaftliche Akzeptanz von erforderlicher Zuwanderung. Daher verfolgt die Hessische Landesregierung mit Nachdruck das Ziel, dass Straftäter, Gefährder und sonst nicht nachhaltig integrierte syrische Staatsangehörige mit dem Eintritt der Ausreisepflicht auch nach Syrien wieder zurückkehren. Die Hessische Landesregierung setzt sich für die Schaffung operativer Strukturen ein, die eine geordnete und systematische Rückführung ermöglichen. Es liegt in der Zuständigkeit des Bundes, die Rahmenbedingungen mit anderen Staaten zu schaffen, dass Rückführungen dorthin möglich sind. Hessen kann an dieser Stelle nicht alleine handeln. Der Bund führt hierzu aktuell Gespräche auch mit der syrischen Regierung. Ein weiterer wichtiger Baustein ist in diesem Kontext eine gezielte Förderung der freiwilligen Ausreise. Hier bedarf es unter anderem niedrigschwelliger Beratungsangebote und geordneter Förderstrukturen, um den Betroffenen auch auf freiwilliger Basis einen Neustart in ihrem Herkunftsland zu ermöglichen.
