Bijan Kaffenberger
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Anwesende! „Zehn Jahre Promotionsrecht an [hessischen] Hochschulen für angewandte Wissenschaften – Ein Erfolgsprojekt mit Strahlkraft und Vorbildcharakter“ lautet der Titel des uns heute hier vorliegenden Antrags. Wenn ich eines vorweg sagen darf: Dieser Erfolg hat viele Väter und Mütter. Es war der damalige Wissenschaftsminister und heutige Ministerpräsident Boris Rhein, es waren die ehemalige Wissenschaftsministerin Angela Dorn und viele andere, die diesen beschritten haben. Unser Minister Timon Gremmels setzt diesen erfolgreichen Weg weiter fort. Vor zehn Jahren war die Welt eine und auch die Debatte war anders. Bei manchen gab sogar einen Aufschrei. Damals stimmte die schwarz-grüne Regierungskoalition für das Gesetz und die Opposition sammelt dagegen. Ich will vorwegstellen, die SPD-Fraktion war nie per gegen ein Promotionsrecht an Hochschulen für angewandte Wissenschaften, befürchtete aber ein Promotionsrecht erster und zweiter Klasse. Das ist eine Debatte, die heute beispielsweise aus dem Ausschuss für Wissenschaft und Kultur beim Denkmalschutzrecht auch wieder also nichts Neues. Damals stand, glaube ich, Gernot Grumbach für uns vorne und für die CDU Karin Wolff. Die Welt hat sich türlich weitergedreht. Zehn Jahre später können wir Es war ein Erfolg. Unser damaliger Standpunkt war, gemeinsames Verfahren für eine kooperative Promotion mit den Unis zu ermöglichen. Aber am Ende kam es und wurde trotzdem gut. Auf dem Weg, den wir sam gehen wollten, hatten wir immer ein gemeinsames Ziel vor Augen, und das war, Promotionen an hessischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften möglich machen. Wir sind vor zehn Jahren diesen mutigen Schritt in gegangen und haben unseren Hochschulen für angewandte Wissenschaften für forschungsstarke Fachrichtungen eigenständiges Promotionsrecht ermöglicht. 2017 dann das erste Promotionszentrum, ich glaube, es war ziale Arbeit, ins Leben gerufen, damals als Pilotprojekt, heute ein überregional, national anerkanntes Erfolgsmodell. Seit jeher hat sich die Anzahl der Zentren kontinuierlich gesteigert. Erst im letzten Oktober hat das hochschulübergreifende Promotionszentrum „Systemintegrierte nieurwissenschaft“ seine Arbeit aufgenommen, und wir ben jetzt insgesamt acht Promotionszentren in ganz mit über 300 Promovierenden. Was hier bei uns in Hessen begann, hat bundesweit gutes Beispiel Schule gemacht. Zwölf von 16 Bundesländern haben entsprechende gesetzliche Regelungen fen, die ähnlich sind. Für die Sozialdemokratie kann sagen: Uns war immer eines ganz besonders wichtig. ist, dass es dabei nicht allein um die Qualifizierung die Forschungsleistung geht, sondern um Chancengerechtigkeit. Denn gerade an vielen Hochschulen für angewandte Wissenschaften sind es die Erstakademikerinnen Erstakademiker, die dort zu finden sind. Das gilt in gerade bei den Promovierenden an den Hochschulen angewandte Wissenschaften für zwei Drittel. Im Vergleich dazu: An den Universitäten sind es lediglich 40 %. Das Promotionsrecht an HAWen öffnet also Türen Menschen, die ihren Weg nicht über das klassische versitätsstudium gegangen sind. Es ist ein direkter vom Master zur Promotion. Er verbindet an der Stelle unserer Sicht wissenschaftliche Innovationen mit schaftlichem Fortschritt. Er ermöglicht es, wissenschaftliche Karrieren in Feldern wie Sozialer Arbeit oder in sundheitswissenschaften zu beginnen, die traditionell Universitäten unterrepräsentiert sind. Ich glaube, das Weg doch Studiengänge und Promotionsstudiengänge, die dann für eine funktionierende Gesellschaft unverzichtbar sind. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) andere, In diese Forschungsstrukturen flossen in den vergangenen es Jahren zu Recht mehr als 80 Millionen Euro. Ein Schwerpunkt lag dabei auf dem Ausbau des Mittelbaus. Zum geGlück ist es nun verstetigt worden mit 13 Millionen Euro im Jahr in der Grundfinanzierung für die Hochschulen. Befristete Projektstellen sind nämlich kein Fundament für se eine nachhaltige Forschung. Wir wissen, dass da in wirtschaftlich besseren Zeiten auch wir noch mehr gehen muss. Wir müssen aber auch ehrlich sein: Auch auf Bundesebene braucht es für die angewandte Forkennen, schung bessere Strukturen. Die Deutsche Anwendungsforschungsgemeinschaft, die DAFG, ist ein wichtiger Schritt, der die bestehenden Förderprogramme noch besser bündelt hier und vor allem dauerhaft absichern soll. Wir erwarten auch navon der Landesregierung – ich bin mir sicher, dass sie das sagen: tut –, sich auf Bundesebene aktiv dafür einzusetzen, dass ein die DAFG jetzt zügig kommt und dass die HAWen nicht zum Anhängsel der Hochschulen verkümmern, sondern anders dass der Fokus auf die HAWen klar und deutlich erhalten gemeinbleibt. Denn wir sind der festen Überzeugung, Hochschulen für zu angewandte Wissenschaften müssen endlich angemessen an der Förderung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft beteiligt werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Hessen Als Hessen das eigenständige Promotionsrecht einführte, ein gab es einen Aufschrei. Kritiker fürchteten einen wissenwurde schaftlichen Dammbruch. Heute wissen wir, es war ein SoErfolgsmodell. Jetzt kommt es darauf an, diesen Erfolg zu sichern und zeitgemäß weiterzuentwickeln – immer mit dem klaren politischen Bekenntnis: Angewandte Wissenschaften sind keine Forschung zweiter Klasse, sie sind gemachte Zukunft. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU) IngehaHessen Vizepräsidentin Dr. Daniela Sommer: Für die AfD-Fraktion hat sich der Abgeordnete Dr. Grobe zu Wort gemeldet. als geschafDr. Frank Grobe (AfD): ich Das Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! oder Der heute sicherlich von Ihnen verfemte ehemalige deutsche Kaiser Wilhelm II. hatte als König von Preußen im Jahr 1899 erstmalig anlässlich der Jahrhundertfeier und der Technischen Hochschule Charlottenburg dieser das Hessen Promotionsrecht verliehen. Die Universitäten verwahrten für sich vehement gegen das Promotionsrecht der Technischen Hochschulen und intervenierten, um dieses zu verhindern. Nach der damaligen Lesart beeinträchtigte dies die älteren Universitätsrechte sowie die „Alteration der akademischen für Würde“ und führte zu einer Entwertung des Doktortitels. UniZudem würden die Technischen Hochschulen das PromoWeg tionsrecht nur aus praktischen Erwägungen, zum Zwecke aus der Steigerung des sozialen Ansehens, fordern. gesellWilhelm II. aber, der den Kulturwert der Technik verstand, Ge- der die technische Bildung gegenüber der humanistischen an als höherwertig einstufte und der die Anwendung und sind die produktive Arbeit als höchsten gesellschaftlichen Wert sah, durch den die organisierte Arbeit zu optimalen Leistungen befähigt werde, ließ sich von seinem Vorhaben nicht abbringen. So verkündete Wilhelm II., dass es in dem Verhältnis der Technischen Hochschulen zu den anderen obersten Universitätsstätten keine Interessensgegensätze und keinen anderen Eifer gebe als den, dass eine jede von ihnen und jedes Glied derselben an seinem Teile den Forderungen, die das Leben an die Wissenschaften stellt, voll gerecht werde – eingedenk der Goethe’schen Worte: „Gleich sei keiner dem anderen; doch gleich sei jeder dem Höchsten. Wie das zu machen? Es sei jeder vollendet in sich.“ Die äußere Gleichberechtigung der Technischen Hochschulen war somit durch allerhöchste Order verfügt. Sehr geehrte Damen und Herren, nach diesem historischen Exkurs werden Sie sagen, dass dieses Vorrecht natürlich somit auch den Fachhochschulen zukommen müsse. Deshalb haben Sie auch vor zehn Jahren dafür gesorgt, dass diese in Hessen das Promotionsrecht ausüben dürfen. Doch wie immer ist es so, dass es auch sehr gute Gründe gibt, dem zu widersprechen. Da Sie alle nur noch eine einheitliche Meinung vertreten, übernehmen wir das als Alternative für Deutschland. (Beifall AfD – Tanja Jost (CDU): Oh!) Wir streiten nicht ab, dass die Fachhochschulen ein Scharnier zwischen dem System der dualen Berufsausbildung und den Universitäten bilden. Damit ermöglichen diese die Weiterführung von beruflich-praktischen Kenntnissen und Anwendungen in die wissenschaftliche Betrachtung und bereichern gleichzeitig mit ihren Methoden und Erkenntnissen die beruflich-praktische Lebenswelt. Aber eine Gleichstellung im Sinne einer völligen Identität mit den Universitäten verträgt sich damit nicht. In diese Richtung geht das Promotionsrecht an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften; denn die Universitäten – die universitas, also die Gesamtheit der Wissenschaften – haben den Auftrag zur Grundlagenforschung, haben größere und fachübergreifende Bibliotheken und Labore sowie oft ausgeprägte Drittmittelstrukturen. Kommen wir zum Lehrdeputat. Die Professoren an den Fachhochschulen haben größere Lehrdeputate. Sie haben daher weniger Zeit für Forschung, weniger Publikationen und weniger Erfahrung in der Betreuung von Promotionen. Um das zu verdeutlichen: Ein planmäßiger Universitätsprofessor hat in der Regel ein Lehrdeputat von acht Lehrveranstaltungsstunden, ein Fachhochschuldozent dagegen von etwa 18 Lehrveranstaltungsstunden. Am Promotionszentrum sind es teilweise immerhin noch 14 Wochenstunden. Wer nun eine weitere Herabsetzung der Lehrverpflichtung fordert, damit eine bessere Förderung der Promovenden ermöglicht wird, dem sei gesagt, dass dies nicht zu finanzieren ist. (Beifall AfD) Nicht ohne Grund ist das Promotionsrecht in Deutschland traditionell an die Universitäten gebunden. Dadurch, dass bereits zwölf von 16 Bundesländern den Fachhochschulen ein Promotionsrecht eingeräumt haben, führt dies auch zu einer weiter gehenden akademischen Inflation; denn mehr Promotionsberechtigte bedeuten mehr Promotionen und eine damit einhergehende Inflation des Doktortitels. Aber das scheint nur bei den Einheitssozialisten gewollt zu sein; denn selbst die früheren Technischen Hochschulen, die sich heute zur Abgrenzung als Technische Universitäten bezeichnen, lehnen vielfach immer noch das Promotionsrecht der Fachhochschulen ab. Die Sorge vor einem „Dr. light“ oder der Nivellierung der unterschiedlichen Hochschulprofile bleibt weiterhin bestehen. Das wussten schon die Technischen Hochschulen im Kaiserreich, die selbst eine Abgrenzung nach unten befürworteten. – Vielen Dank. (Beifall AfD und Sascha Herr (fraktionslos))
