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VorVolker Richter

AfD 21.05.2026 Sitzungen 21/69

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Vorab vielen lieben Dank an die FDP, die unseren Antrag, den wir am 12.05.2026 eingereicht hatten, wird? also rund sieben Tage vor dem der FDP, nun netterweise zur Aktuellen Stunde erhoben hat. Danke dafür. Paket (Beifall AfD) zu Rück- Der Titel unseres Antrags „Kostendeckende Finanzierung der medizinischen Versorgung von Bürgergeldempfängern das mehr aus Steuerzuschüssen des Bundes sicherstellen“ zeigt deutlich auf, dass wir als Alternative für Deutschland nicht zusehen, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber immer mehr Bedarf zahlen sollen, während sie immer weniger Leistungen erhalten. Wir legen somit im Hessischen Landtag den Finger in die Wunde, nämlich dass der Bund seine Finanzierungsverantwortung bei 5 Millionen Beziehern von Regelleistungen nach SGB II nicht vollständig wahrnimmt. Das Problem ist nicht, dass Bürgergeldempfänger über die WirtGesund- gesetzliche Krankenversicherung abgesichert werden. Das Problem ist, dass die dafür vom Bund gezahlten Mittel die möglitatsächlichen Gesundheitsausgaben eben nicht abdecken. Der GKV-Spitzenverband hat bereits auf der Grundlage Bun- eines IGES-Gutachtens für 2022 eine Unterdeckung von Bundes- 9,2 Milliarden Euro beziffert. 2022, da war doch was? und Unterdeckung von 9,2 Milliarden Euro? – Richtig, da war die FDP doch in Regierungsverantwortung im Bund. Liebe FDP, jeder ist seines Glückes Schmied, aber nicht jeder ist ein guter Schmied. Und so fordern Sie heute, was Sie als Regierungspartei damals hätten umsetzen können. ei- (Beifall AfD) sie GeSo sind wir aktuell nach Aussagen der Finanzkommission Gesundheit bereits bei 12 Milliarden Euro versicherungsfremder Leistungen jährlich. Selbst eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission sagt mittlerweile, dass der ist Bund hier mehr tun muss. Hessen des Kommen wir aber zum eigentlichen politischen Skanverdal. Dieselbe Finanzkommission, die eine kostendeckende Bundesfinanzierung empfiehlt, schlägt tatsächlich zugleich vor, die beitragsfreie Ehegattenmitversicherung für Ehegatten und Lebenspartner ohne Kinder unter sieben Jahren abzuschaffen. Lassen wir das einmal ganz kurz sacken. So muss gut wie jeder, der nach Deutschland kommt, erhält eine geverantsundheitliche Grundversorgung. Wir zahlen sogar für Ärzte Beiim Ausland, für dort ansässige Familienmitglieder. Aber bei der eigenen Bevölkerung will man die beitragsfreie Ehegattenmitversicherung streichen. Das ist ein Skandal, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Arbeit Das sind erhebliche Summen, über die wir hier sprechen, mediund sie belasten hessische familiäre Haushalte, die eher Hessen entlastet gehören als immer mehr belastet. dem heute Bürgergeldempfänger müssen sich da keine Gedanken machen, so wenig wie über steigende Mieten oder immer höhere Heizkosten. Aber der Arbeiter, der das alles mitfinanziert, soll zusätzlich dafür aufkommen, dass der eigene Ehe- oder Lebenspartner nicht mehr beitragsfrei mitversichert wird. Das betrifft Frauen wie Männer. Es betrifft ganz normale Haushalte, in denen einer voll erwerbstätig ist und der andere wegen Familie, Krankheit, Teilzeit oder anderer Lebensumstände keine eigene Pflichtversicherung hat. Was bedeutet das eigentlich im Klartext finanziell? Mehrere Tausend Euro zusätzliche Belastung im Jahr, selbst wenn wir den geltenden Kabinettsentwurf mit 2,5 % Partnerbeitrag berücksichtigen. – Das ist doch keine Kleinigkeit, meine Damen und Herren, das ist für viele Familien eine nicht mehr tragbare Mehrbelastung. (Beifall AfD) Dazu kommt noch die systemische Frage; denn Sozialversicherungsbeiträge sind keine frei verfügbaren Steuermittel, sie dienen einem bestimmten Zweck. Genau deshalb gibt es auch verfassungsrechtliche Bedenken, wenn gesamtstaatliche Lasten dauerhaft über Beitragsmittel finanziert werden. Noch ein weiterer wichtiger Punkt. Unser Antrag ist eben keine Außenseiterposition: Auch der Bundesrat hat im Jahr 2026 verlangt, die Krankenkassenbeiträge für Bürgergeldempfänger kostendeckend aus Steuermitteln des Bundes zu finanzieren. Wir als hessische Abgeordnete haben also allen Grund, genau diesen Weg im Bundesrat und in der Gesundheitsministerkonferenz weiter mit Nachdruck zu vertreten. Aus Gründen der Transparenz müssen die tatsächlichen Aufwendungen für die Absicherung der medizinischen Versorgung von Bürgergeldempfängern, also auch die Höhe der vom Bund hierzu beigesteuerten Zuschüsse, in den jährlich zu veröffentlichenden Sozialbericht des Bundes aufgenommen werden. Unser Antrag stellt klar, die Hessische Landesregierung soll sich dafür einsetzen, dass nicht weiter die Falschen zahlen und der Bund seine Bundesaufgaben endlich auch kostendeckend selbst finanziert – eigentlich eine absolute Selbstverständlichkeit. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

Protokoll ↗