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Bijan Kaffenberger

SPD 20.05.2026 Sitzungen 21/68

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Anwesende! Die Europäische KI-Verordnung ist beschlossen. Der Trilog zum Digital Omnibus wurde erst vorletzte Woche in den frühen Morgenstunden – ich glaube, 4:55 Uhr war es – abgeschlossen. Der Datenschutzbeauftragte hat im Digitalausschuss ausführlich darüber berichtet. Wir haben es heute hier schon mehrfach gehört: Im Deutschen Bundestag liegt ein Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung in Form eines Regierungsentwurfs vor, der jetzt in erster Lesung im Bundestag beraten wird. Wir alle wissen, es gilt das strucksche Gesetz: Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es hineingekommen ist. – So weit, so gut. Daran hat sich nichts geändert. Auch deswegen hat sich an unserer Haltung nichts geändert. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ab; denn ein Landesgesetz, das heute verabschiedet wird, könnte morgen schon im Widerspruch zu einem Bundesgesetz stehen, das erst noch beschlossen wird. Das ist aus meiner Sicht eine gute, eine kluge Begründung, um diesem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen. Um zu dem plastischen Beispiel von Frau Eisenhardt zu kommen: Da sind einige Sachen dabei, etwa beim Erstellen eines Bescheids, bei denen wahrscheinlich sogar eine Dienstanweisung reichen würde. Dafür bräuchte man noch nicht einmal eine Rechtsverordnung. Vielleicht kann man aber auch eine Rechtsverordnung machen. Vielleicht kann man sogar, wenn es ein Bundesgesetz gibt, irgendwann ein Gesetz machen. Aber wenn ich ein Gesetz machen würde, würde es ein Artikelgesetz sein. Ich würde mir das Hessische E-Government-Gesetz und das Hessische Verwaltungsverfahrensgesetz anschauen und dort die entsprechenden Passagen anpassen. Aber ganz sicher würde ich kein eigenes Gesetz machen und den bestehenden Gesetzesrahmen nicht entsprechend anpassen. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Jetzt noch einmal ein Wort zum Umgang miteinander im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens: Frau Eisenhardt, Sie haben natürlich nur die positiven Dinge aus der Anhörung mitgenommen. Das ist nachvollziehbar, das hätte ich in Ihrer Situation genauso getan. Es gab aber auch erhebliche Kritik. Ich will die jetzt nicht im Einzelnen wiederholen. Aber an einem Punkt – das wurde deutlich – haben Sie aufgrund der Kritik nachgebessert und einen Änderungsantrag eingebracht. Wir als Koalition haben im Ausschuss Ihrem Änderungsantrag zu Ihrem eigenen Gesetzentwurf nicht zugestimmt. Wir haben ihn aber auch nicht abgelehnt, sondern wir haben uns enthalten. Wir haben uns enthalten, weil er einen schlechten Gesetzentwurf besser gemacht hat. Er hat ihn noch nicht gut gemacht, aber er hat ihn verbessert. Zu keinem Zeitpunkt haben wir auch nur ansatzweise suggeriert, dass wir dem Gesetzentwurf zustimmen wollen. Daher muss ich schon sagen, dass die Pressemitteilung nach der zweiten Lesung aus meiner Sicht unangebracht war und mich sehr irritiert hat. Wenn Sie eine Enthaltung von uns wider besseres Wissen öffentlich als mögliche stimmung auslegen, haben Sie sich, glaube ich, selbst Antwort auf die Frage gegeben, warum regierungstragende Fraktionen immer pauschal alles ablehnen. Das wird uns in Zukunft die Konsequenz sein, auch bei Ihren rungsanträgen zu Ihren eigenen Gesetzentwürfen. (Vanessa Gronemann (BÜNDNIS 90/DIE NEN): Dann seid ihr wieder in der Opposition, alles ist vergessen! – Weitere Zurufe BÜNDNIS DIE GRÜNEN) Auch heute wird es wieder der Fall sein, dass sich solche kleinen Nickeligkeiten außerhalb dieses Saales ner interessiert. Ich werde es Ihnen trotzdem noch sagen, damit Sie beim nächsten Mal wissen, warum das tun. Selbst wenn die heutige Debatte etwas plastischer war als die zur zweiten Lesung im Rahmen der tung der Anhörung, hat uns auch dieses Beispiel mit Bescheid keinen Schritt der Entscheidung nähergebracht, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Deswegen lehnen ihn auch weiterhin ab. – Vielen Dank. (Beifall SPD und vereinzelt CDU)

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