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HessigemeinÜbriDr. Ralf-Norbert Bartelt

CDU 20.05.2026 Sitzungen 21/68

haben, Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollestel- gen! Wie sieht die Betreuung von psychisch kranken Menschen aus? Lange Wartezeiten, oft mehrere Monate, ein vor. dem halbes Jahr, besonders wenn es sich um Jugendliche handelt. Die meisten Krankschreibungen erfolgen aufgrund von psychischen Erkrankungen. Während sich in früheren Generationen die Menschen physisch kaputt gearbeitet haben und Krankschreibungen aufgrund von Gelenkerkranpolitikungen erfolgten, ist es heute die mentale Überforderung. Dies führt auch zu entsprechenden Frühverrentungen. leiSituatiIn diesem Kontext ist die Meldung, dass die Honorare für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten um 4,5 % psy- reduziert werden sollen, in hohem Maße unverständlich für die Bevölkerung, für die Betroffenen und insbesondere Geauch für die Gesellschaft insgesamt. Dabei ist es völlig unerheblich, dass unter Berücksichtigung von Strukturverbesserungen und entsprechenden nicht Zahlungen die reale Kürzung 2,8 % beträgt. Das hat keine BelasBedeutung angesichts der Tatsache, dass die Praxen ihre Ausgaben haben, die insbesondere aufgrund der schwieriBin- gen Personalfindung überproportional steigen. Wie ist es nun dazu gekommen? Es ist nicht die Verantwird wortung unserer Landesregierung oder unserer Ministerin, leisten es ist auch nicht die Verantwortung der Bundesministerin. mehr Es ist die Entscheidung der Selbstverwaltungsorgane, des sogenannten Erweiterten Bewertungsausschusses, der sich zusammensetzt aus der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen, unter Hinzuziehung – falls sie sich nicht einigen können – von entsprechenden Experten, Gesundheitsökonomen wie dem Vorsitzenden, Herr Prof. Wasem. Das sind keine Politiker. Dieser Herr hat auch für die CDU, für die das SPD, für die GRÜNEN Gutachten ausgeführt. Gesellund Insofern ist die Entscheidung zwar nachvollziehbar, aber es ist eine falsche Entscheidung. Es ist ein falsches Signal, Instru- und da müssen wir politisch gegenhalten. Grenzen (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ausund vereinzelt Freie Demokraten) finanzidarWie kann nun Politik reagieren? Da müssen wir eine realistische Einschätzung haben. Zunächst einmal können wir uns als Bund, aber auch als Land zu Wort melden. Das hat ebenso, in seinem Temperament der Bayerische Ministerpräsident kann. in der Sendung „Arena“ getan. Es gibt entsprechende ÄuJußerungen der nordrhein-westfälischen, der rheinland-pfälmüssen zischen Landesregierung, und wir tun das heute auch – unsere Landesregierung, die regierungstragenden Fraktionen Antrags, und die Fraktionen der Opposition. Insofern auch vielen nicht Dank, liebe Kathrin Anders, liebe GRÜNE, dass Sie dieses Thema zum Setzpunkt gemacht haben. Das ist eine richtige Entscheidung gewesen. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Was können wir real machen? Hier wird es nun kompliziert. Die Landesregierung hat gar keinen Einfluss darauf. Die Bundesministerin hat eine Rechtsaufsicht. Sie muss prüfen, ob diese Empfehlung des Erweiterten Bewertungsausschusses rechtlich korrekt zustande gekommen ist. Das ist zweifelsohne der Fall. Jetzt kommt das Aber. Genauso wie etwa der Bundespräsident – Sie verzeihen die Analogie – prüfen muss, ob ein Gesetz, das vom Bundestag und vom Bundesrat verabschiedet worden ist, dem Grundgesetz entspricht, muss die Bundesgesundheitsministerin prüfen, ob die Grundsätze des SGB V eingehalten werden. Hier sehe ich durchaus einen Ansatz. Denn es heißt in § 75 SGB V, dass die KV eine wohnortnahe und auch eine zeitnahe Versorgung sicherstellen muss. Wenn dies nicht der Fall ist, dann kann man dem widersprechen. Dann können nach § 72a sogenannte Ersatzvornahmen vorgenommen werden, die allerdings ein stumpfes Schwert sind. Denn dann müssten die Kassen mit den Leistungserbringern Verträge abschließen, und die Leistungserbringer wollen sicherlich nicht mit einzelnen Kassen, die Initiatoren für diese Reduzierung sind, Verhandlungen führen. Das wäre sicherlich auch nicht der richtige Weg. Aber ein Hinweis im Rahmen eines sogenannten Prüfungsvorgangs, ob die Grundsätze des SGB V eingehalten werden, diese Möglichkeit ist schon vorhanden, um damit Druck auszuüben, dass diese Entscheidung, die wir politisch als falsch empfinden, überprüft und insbesondere revidiert wird. Das muss unser Ziel sein. (Beifall CDU und SPD) Meine Damen und Herren, was kann nun das Land tun? In diesem konkreten Fall der Honorarkürzung sicherlich nichts. Aber wir werden – das ist im Koalitionsvertrag auch so festgeschrieben – viele Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung psychisch kranker Menschen ergreifen. Das ist einmal die Einbeziehung von Psychiatern in das System der Landarztquote. Das ist weiterhin der Passus in unserem Koalitionsvertrag, dass wir sagen, dass das System der Krisenintervention und der Koordination des öffentlichen Gesundheitsdienstes gefördert werden muss, in Gang gesetzt werden muss. Das hatten wir auch schon einmal unter einer anderen Regierung vorher beschlossen, aber da kam uns die Pandemie dazwischen, sodass der ÖGD das einfach nicht leisten konnte. Aber wir müssen da dranbleiben und den ÖGD so stärken, dass er die Krisenintervention auch organisieren kann, damit nicht jeder psychiatrische Notfall im Krankenhaus landen wird. Ein letzter Punkt, der nicht ganz unwichtig, sondern sehr wichtig ist. Wir haben im Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass wir uns auf Bundesebene dafür einsetzen werden, dass die Bedarfsplanung, der Bedarf der psychotherapeutischen Versorgung überprüft und der Entwicklung in unserer Gesellschaft angepasst wird. Zur Geschichte. Seit 1999 sind die Psychotherapeuten Mitglied der KV-Familie. Es war von Anfang an ein Streitpunkt, ob dieser Bedarf richtig berechnet worden ist – wahrscheinlich ist er nicht richtig berechnet worden. Wir alle, alle demokratischen Parteien, waren daran auch beteiligt. Als das kam, hatten wir eine grüne Gesundheitsministerin – Andrea Fischer hieß sie –, dann kam Ulla Schmidt, dann kamen die Freien Demokraten, und dann kamen die Christdemokraten. Wir alle haben da unsere Verantwortung. Jetzt müssen wir das – auch auf Initiative der Länder – endlich anpacken. Wir werden das tun. Der Bedarf muss neu berechnet werden, und die Zulassungsbezirke müssen entsprechend neu zugeschnitten werden, damit wir unseren kleinen Beitrag leisten können, um die Versorgung von psychisch kranken Menschen zu verbessern. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Wiebke Knell (Freie Demokraten))

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