Dr. Daniela Sommer
Die nächste Rednerin ist die Fraktionsvorsitzende der en Demokraten, Frau Abgeordnete Knell. Sie haben Wort. (Wiebke Knell (Freie Demokraten) fährt das nerpult herunter. – Dominik Leyh (CDU): Sorry! Wiebke Knell (Freie Demokraten): Du nimmst all mehr Platz ein! – Dominik Leyh (CDU): sollten die Redner der Größe nach staffeln, verlieren wir nicht so viel Zeit!) Wiebke Knell (Freie Demokraten): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Grüne Band ist eigentlich noch sehr junges Projekt. Die offizielle Eröffnung liegt nicht einmal drei Jahre zurück. Deshalb stellt sich die berechtigte Frage, warum wir heute eigentlich dieses Gesetz sprechen müssen. Warum braucht ein so kurz nach seiner Verabschiedung schon grundlegende Korrekturen? Die Antwort ist ziemlich eindeutig: nicht, weil es neue Erkenntnisse gibt, und auch nicht, weil die me damals nicht absehbar gewesen wären, sondern an dem, was wir heute korrigieren, war bereits vor Jahren offensichtlich. Heute ist großer Korrekturtag. korrigieren das, was die schwarz-grüne Regierung als Fehler wohl wissentlich durchgesetzt hat. – Das ich erst einmal gut. (Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ach, Wiebke!) – Ja, das ist doch wahr. – Dass wir heute darüber ren, liegt daran, dass viele Bedenken – vor allem von Betroffenen – ignoriert wurden. Das kann man auch so benennen. Meine Damen und Herren, am Anfang stand eine Idee: ein Nationales Naturmonument entlang der gen innerdeutschen Grenze, ein Grünes Band quer Europa – ein Projekt der Erinnerungskultur und auch ein besonders geschützter Naturraum. Das hätte ein echtes Erfolgsprojekt werden können, aber leider das Gegenteil passiert; denn das damalige Verfahren schlicht nicht praxistauglich. Die betroffenen Waldbesitzer wurden kaum eingebunden. Während wir bereits über erhebliche Einschränkungen Land- und Forstwirtschaft diskutiert haben, wussten Eigentümer vor Ort noch nicht einmal, dass sie mit Flächen betroffen sind. Das Einzige, was manche sitzer damals erhalten haben, war die Einladung zum ziergang mit Frau Hinz. Das beschreibt ziemlich wie man mit den Betroffenen umgegangen ist. Hinzu kam auch eine Flächenkulisse, die fachlich nachvollziehbar war. In Hessen war eine Fläche von Hektar entlang von 260 Kilometern an der ehemaligen Grenze betroffen. In Thüringen hingegen gibt es 500 lometer mehr Grenze, aber gleichzeitig etwa 2.000 weniger Fläche. Man muss kein Naturschutzexperte sein, um zu merken, dass hier etwas nicht zusammenpasst. Zusätzlich wurde in Hessen ein kompliziertes System aus drei Schutzzonen geschaffen – ein Sonderweg, den kaum jemand nachvollziehen konnte. Werte Kolleginnen und Kollegen, die Folge war eine massive Protestwelle bis hin zu Demonstrationen vor dem Frei- Landtag. Ehrlich gesagt, konnte ich diesen Protest damals das sehr gut verstehen. (Beifall Freie Demokraten) Red– Denn Akzeptanz entsteht nicht durch Bevormundung. Akzeptanz entsteht nur dann, wenn Menschen frühzeitig einübergebunden und ernst genommen werden. Wir dann Meine Damen und Herren, die Korrekturen, die Sie jetzt vorsehen, gehen deshalb ausdrücklich in die richtige Richtung. Die Flächenkulisse wird reduziert, Einschränkungen werden weitgehend zurückgenommen, und der Vertragsnaturschutz rückt stärker in den Mittelpunkt. Das ist vernünftig; denn Naturschutz funktioniert langfristig nicht gegen ein die Eigentümer, sondern nur gemeinsam mit ihnen. noch Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, an einigen Stellen schon bleiben aus unserer Sicht weitere Verbesserungen notwenüber dig. Das gilt beispielsweise für das Anwendungsverbot Gesetz von Pflanzenschutzmitteln. Nicht nur Ackerflächen sollten ausgenommen werden, sondern auch Dauergrünland und forstliche Flächen. Der gezielte und punktuelle Einsatz plötzlich von Pflanzenschutzmitteln kann auch dort notwendig und Problefachlich sinnvoll sein – etwa bei der Bekämpfung des Borvieles kenkäfers. Wer die Wälder dauerhaft schützen will, darf drei notwendige forstliche Maßnahmen nicht aus ideologischen Wir Gründen ausschließen. damals Darüber hinaus halten wir es weiterhin für sinnvoll, bisfinde lang ungeschützte private und kommunale Flächen aus dem Naturmonument herauszunehmen und stattdessen der Förderzone zuzuordnen; denn auch in der Anhörung wurde darauf hingewiesen, dass ansonsten künftig zusätzliche Einschränkungen durch EU- oder Bundesrecht entstehen diskutiekönnten, die wir heute als Landesgesetzgeber eigentlich den gar nicht beabsichtigen. Genau solche Unsicherheiten beklar schädigen dann das Vertrauen erneut. Liebe Kolleginnen und Kollegen, insgesamt bleibt dieser gute Gesetzentwurf trotzdem ein deutlicher Schritt in die richtiehemalige Richtung – vor allem deshalb, weil er endlich stärker durch auf Kooperation anstatt auf Bevormundung setzt und weil zugleich er anerkennt, dass erfolgreicher Naturschutz und Artenauch schutz nur gemeinsam mit den Menschen vor Ort gelingen ist können und nicht gegen sie. Deshalb stimmen wir auch war diesem Gesetz zu. – Vielen Dank. (Beifall Freie Demokraten) für viele
