hessischer-landtag.de ↗

Prof. Dr. Roman Poseck

19.05.2026 Sitzungen 21/67

wirken Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf steht für die Handlungsfähigkeit der schwarz-roten Regierungsmehrheit in diesem Hause. weiteren (Beifall CDU und SPD) Schwarz-Rot übernimmt Verantwortung, Gesamtverantwortung in nicht ganz einfachen Zeiten. Wir haben am 27. März einen Tarifabschluss für die Tarifbeschäftigten des Landes Hessen erreichen können. Nicht einmal zwei Monate später berät das Hohe Haus über die Übertragung Abgeauf die Beamten und Versorgungsempfänger und gleichzeitig über die Übertragung der Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichtes auf die hessischen Beamten. Das ist wirklich innerhalb einer kurzen Zeit ein weiterer, ganz wichtiger Schritt, der exemplarisch für die Handlungsfähigkeit von Schwarz-Rot steht. Herren! Zustand (Beifall CDU und SPD) viel wenig Die Gesamtverantwortung übernehmen wir gegenüber den Beamte Beamtinnen und Beamten, die selbstverständlich einen Anspruch auf eine angemessene und vor allem auch verfassungskonforme Besoldung haben. Gleichzeitig übernehmen wir aber auch Verantwortung für den Haushalt, der sich nun einmal bekanntermaßen infolge der schlechten wirtschaftlichen Entwicklung der Bundesrepublik in einer schwierigen Phase befindet. Gleichzeitig übernehmen wir Verantwortung für die Wechselwirkungen, die auch zu Bereichen außerhalb des öffentlichen Dienstes bestehen. Es gibt nicht nur den Beamtenbereich, sondern es gibt auch die Unternehmen, es gibt auch die Wirtschaft, und es gibt auch diejenigen, die in diesen Bereichen beschäftigt sind. Die Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichtes werden jetzt in der hessischen Beamtenbesoldung zugrunde gelegt. Zunächst einmal wird das Tarifergebnis komplett auf Beamte und Versorgungsempfänger übertragen. Das heißt, mindestens 110 Euro mehr zum 1. Juli und 3,02 % für alle. Darüber hinaus wird der Familienzuschlag um 87 Euro für das erste und zweite Kind jeweils angehoben. Des Weiteren wird die niedrigste Erfahrungsstufe gestrichen, das heißt, die Einstiegsgehälter werden angehoben. Der Verheiratetenzuschlag bleibt in Hessen beibehalten. Das haben viele andere Bundesländer in den letzten Jahren anders gemacht und haben diesen aufgelöst. Darüber hinaus wird ein Familieneinkünftemodell eingeführt. Hessen geht damit den Weg, den nahezu alle anderen Bundesländer bislang gegangen sind. 13 Bundesländer haben bereits ein Familieneinkünftemodell, und der Bund ist auch gegenwärtig dabei, dieses einzuführen. Ich will das einmal deutlich machen: Alle Bundesländer, in denen die GRÜNEN mitregieren, haben das Familieneinkünftemodell. (Lisa Gnadl (SPD): Das gibts ja gar nicht! – Weitere Zurufe SPD) Auch die Bundesländer, Rheinland-Pfalz bis vor Kurzem und Sachsen-Anhalt, in denen die FDP an Regierungen beteiligt ist, haben das Familieneinkünftemodell inzwischen eingeführt. (Lisa Gnadl (SPD): Tatsächlich! – Weitere Zurufe SPD) Ich will an dieser Stelle die Finanzstaatssekretärin aus Baden-Württemberg – dort wird das Finanzministerium grün geführt – zitieren, die ausweislich des Plenarprotokolls des Landtags von Baden-Württemberg am 23. Oktober 2024 Folgendes ausgeführt hat: „… die Weiterentwicklung des Familienbilds ist nicht irgendein Trick. Vielmehr würdigen wir mit der im Gesetz enthaltenen Änderung die gesellschaftliche Realität und die tatsächlich in BadenWürttemberg vorherrschenden Familienverhältnisse der Beamtenschaft. Dies ist nach unserer Überzeugung verfassungskonform und entspricht dem Vorgehen des Bundes und der Mehrheit der Länder.“ (Stephan Grüger (SPD): Hört, hört!) Diesen Ausführungen will ich mich für Hessen anschließen. Das Familieneinkünftemodell bildet gesellschaftliche Realität ab. Deshalb gehe ich auch für die Landesregierung davon aus, dass es den verfassungsrechtlichen Vorgaben gerecht wird. (Beifall CDU und SPD) Sehr geehrter Herr Promny, Ihr Vergleich mit dem Bund und mit Schleswig-Holstein hinkt. Sie verkennen dabei, dass Hessen in den vergangenen Jahren bereits sehr viel für die Beamten getan hat und bereits wichtige Korrekturschritte unternommen wurden. Das sind die zweimal 3 %, die es in den Jahren 2023 und 2024 zusätzlich gegeben hat. Auch der Kinderzuschlag ist bereits erhöht worden. Hinzu kommen mehr als 10 % Gehaltssteigerung im vergangenen Jahr, und jetzt gibt es noch einmal weitere 3 % ab dem 1. Juli. Das sind Gehaltssteigerungen, die auch im Quervergleich ihresgleichen suchen. (Beifall CDU und SPD) Deshalb ist der öffentliche Dienst in Hessen auch attraktiv. Ich sorge mich nicht um Bewerbungen, gerade nicht in der heutigen Zeit. Wir haben beispielsweise unsere Anwärterstellen bei der Polizei immer wieder mit qualifizierten Nachwuchskräften besetzen können. Natürlich gibt es Wellenbewegungen. Wir leben leider gerade in einer schlechten wirtschaftlichen Phase. In dieser Phase ist der öffentliche Dienst besonders attraktiv, weil er sichere Arbeitsplätze schafft. Das dürfen wir bei dieser Debatte insgesamt nicht außer Acht lassen. Sehr geehrter Herr Promny, Sie müssen schon sagen, wie Sie das alles finanzieren wollen. Sie sind in der Opposition, da ist es leicht, zu kritisieren und Forderungen aufzustellen. Redlich wäre es aber auch, sich Gedanken darüber zu machen, was Sie in Regierungsverantwortung dann eigentlich umsetzen könnten. (Beifall CDU und SPD) Jedes Prozent für die Beamten kostet das Land Hessen einen dreistelligen Millionenbetrag. Das müssen Sie dem Steuerzahler erklären, oder Sie müssen an anderer Stelle noch mehr einsparen. Zum Nulltarif ist das jedenfalls nicht zu haben. Ich will noch einen weiteren Gesichtspunkt gerade in Richtung FDP herausstellen. Sie sind immer der Auffassung, dass Sie besonders wirtschaftsfreundlich sind. Reden Sie doch einmal mit Unternehmen und Unternehmerverbänden. Die sind in großer Sorge. Mich haben sehr viele angesprochen, dass durch die Gehaltssteigerungen im öffentlichen Dienst auch Preise verdorben werden und vor allen Dingen der Druck für die Privatwirtschaft immer weiter steigt, was am Ende der Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes schadet. Deshalb ist es wichtig, dass wir auch diese Wechselwirkungen, die auch Gehaltssteigerungen im Beamtenbereich in sich tragen, mit in die Debatte einbeziehen.

Protokoll ↗