Cirsten Kunz-Strueder
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, sehr geehrte Beamtinnen und Beamte! Heute legen wir, die Hessen-Koalition, einen Gesetzentwurf zur Besoldungserhöhung vor. Wir greifen darin die Hinweise aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf, genauso wie die Ergebnisse der Tarifverhandlungen. Wir regeln mit dem vorliegenden Gesetzentwurf – das ist mir an dieser Stelle auch sehr wichtig zu betonen, es wurde vom Vorredner angesprochen – die Gegenwart und die Zukunft. Wir regeln aktuell nicht die Vergangenheit. Die finanzielle Vergangenheitsbewältigung wird an anderer Stelle geregelt werden, in einem eigenen Entwurf. Ich sage zu: Sie wird geregelt werden. (Beifall SPD) Unser Ziel war es, nach dem Urteil und mit Blick auf die abgeschlossenen Tarifverhandlungen so schnell wie möglich in die Umsetzung zu kommen, um die Gegenwart und die Zukunft zu regeln. Unser Ziel ist es, eine zweite und dritte Lesung im September-Plenum zu erreichen, um die Erhöhung möglichst schnell umsetzen zu können, und dann selbstverständlich auch rückwirkend. Das gilt für die Erhöhungen, die zum 1. Juli beschlossen werden, aber natürlich auch für die Verbesserungen, die schon ab dem 1. Januar dieses Jahres gelten sollen. Lieber Kollege Sippel, ich möchte deutlich sagen: Die Haushaltsmittel haben wir bereits eingestellt, es ist bereits beschlossen. Wir haben im März einen Änderungsantrag zum Nachtragshaushalt auf den Weg gebracht. Darin ist das Geld aufgeführt. Machen Sie den Leuten keine Angst. Es wird keine Verschiebung geben. Das sage ich heute zu. (Beifall SPD) Mit dem Gesetzentwurf werden wir dem Tarifergebnis gerecht. Wir übertragen das Ergebnis für die Beschäftigten auf die Beamtinnen und Beamten, und das zeitgleich und inhaltsgleich. Dabei war für uns, für die SPD-Fraktion, eine Sache besonders wichtig: der Sockel, der Mindestbetrag von 110 Euro, von dem insbesondere die unteren Besoldungsgruppen profitieren werden, also die Beamtinnen und Beamten bei der Polizei, im Justizvollzug, bei der Feuerwehr oder in den Finanzbehörden. (Beifall SPD und Christoph Sippel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)) Dieser Sockel wird auch in Zukunft bleiben. Die Einführung dieses Mindestbetrags ist für uns der Ausdruck sozialer Verantwortung. Der Mindestbetrag sorgt dafür, dass diejenigen davon profitieren, die gerade jetzt jeden Euro dringend brauchen; denn dann machen 5 Euro oder 25 Euro mehr im Monat eben doch einen Unterschied. Wer morgens früh zur Schicht fährt, wenn sich andere noch einmal im Bett umdrehen, wer nachts Streife läuft oder fährt, wer im Justizvollzug für Ordnung sorgt, wer in den Finanzverwaltungen den Laden zusammenhält, der bekommt mit dieser Besoldungsanpassung eben eine spürbare Entlastung. (Beifall SPD und CDU) Das gilt auch für den Wegfall der ersten Erfahrungsstufe in allen Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A. Dieser Wegfall wird dafür sorgen, dass mit dem Beginn der Dienstzeit einfach mehr Geld im Geldbeutel hängen bleibt, als dies bisher der Fall war. Auch dieser Wechsel wird rückwirkend zum 1. Januar vollzogen. Mit der Einführung des Familieneinkommensmodells werden wir den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht. Das Gericht hat im vergangenen Jahr die Grundsätze für eine verfassungskonforme Besoldung neu definiert und in der Rechtsprechung die Anpassung an die Lebenswirklichkeit gefordert. Die Lebenswirklichkeit sieht eben zumeist anders aus als das Alleinverdienermodell. Diese Vorgaben setzen wir mit dem Familieneinkommensmodell um. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Was sich mit der Formulierung „auf Basis von 80 % des 0,5-Anteils … am Median-Äquivalenzeinkommen“ recht kompliziert liest, bedeutet konkret ca. 1.000 Euro im Monat, die als zusätzliches Haushaltseinkommen angenommen werden. Dieser Betrag wird nicht ausgezahlt, und er wird auch nicht einbehalten, sondern er wird angenommen und eingerechnet. Mit der Anwendung des Familieneinkommensmodells bei der Beamtenbesoldung sind wir als Land Hessen nicht alleine. Wir ziehen vielmehr mit dem mit, was im Bereich der Besoldung in anderen Bundesländern auch besprochen und auf den Weg gebracht wird. Mit den berechneten ca. 1.000 Euro pro Monat liegen wir unter dem fiktiven Zweiteinkommen, das der Bund für sich berechnet hat, und wir liegen deutlich unter dem, was der Freistaat Bayern annimmt, wo insgesamt 20.000 Euro pro Jahr als zweites fiktives Familieneinkommen eingerechnet werden. Was wir machen, ist eben kein Rechentrick, wie der Pressemitteilung eines Landtagskollegen zu lesen sondern das Aufgreifen und Berücksichtigen der aktuellen Rechtsprechung. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Wir sorgen jetzt für eine verfassungskonforme Besoldung. Wir sorgen dafür, dass der Abstand zur sogenannten ritätsschwelle gewahrt wird, und wir sorgen damit dass der öffentliche Dienst auch künftig seiner besonderen Rolle gerecht werden kann. Andere Bundesländer mögen höhere Sprünge bei der soldungsanpassung vornehmen. Das liegt aber daran, die zwischendurch nicht tätig wurden, anders als wir Hessen. Es liegt daran, dass sie deutlich näher an der karitätsschwelle liegen. Wichtig ist am Ende, was auf dem Konto ankommt. Überspitzt sage ich dazu 10 % von 10 sind deutlich weniger als 3 % von 100. Im Zusammenhang mit dem Familieneinkommensmodell ist es mir wichtig, noch eine Sache zu betonen: mit diesem Familieneinkommensmodell verbessert sich Besoldung aller. Alle bekommen mehr, sie bekommen spürbar mehr. Darüber hinaus erhöhen wir die Familienzuschläge die ersten beiden Kinder auch schon rückwirkend ab 1. Januar, und wir behalten den Verheiratetenzuschlag Ab Oktober 2026 werden die Mehrarbeitsvergütungssätze allgemein und im Polizeibereich sowie die len Abgeltungssätze für die Rufbereitschaft im und Staatsanwaltsdienst erhöht. Auch die WechselSchichtdienstzulagen werden ab 1. Oktober spürbar hoben. Das kommt gerade denen zugute, die wenn andere schlafen: Menschen, die an Wochenenden, nachts und an Feiertagen Dienst leisten, Menschen, die ser aller Sicherheit gewähren, wenn wir abends mit den Geburtstag feiern oder demnächst Sportgroßveranstaltungen beim Public Viewing verfolgen. Ihnen gebührt unser Dank, vor allem aber eine sungskonforme Besoldung mit sozialer Verantwortung. bringen wir jetzt auf den Weg. Wir koppeln die Besoldung an die Tarifentwicklung. Wir nehmen die unteren dungsgruppen in den Blick und führen einen Mindestbetrag ein, der über diese Erhöhung hinaus weiter wird. Wir stärken Familien, wir stärken Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger, wir stärken Schichtdienstleistende, wir stärken damit die Attraktivität des öffentlichen Dienstes insgesamt, und ich freue mich auf die Beratungen. (Beifall SPD und CDU)
