Sandra Weegels
nicht gebracht Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Selten ist wohl ein Gesetzentwurf zur Beamtenbesoldung mit solcher Spannung erwartet worden wie der vorliegende. Das wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Besoldung im Land Berlin, die unzähligen Klagen hessischer Beamter im Hinblick auf eine verfassungsgemäße Alimentation, eine über die Maßen angespannte Haushaltslage – all das waren Parameter, die teils mit Zuversicht, teils mit Sorge auf die anstehende Besoldungsrunde blicken ließen. Nun hat die Koalition, die sich selbst gänzlich unbescheiden oft als „Hessen-Koalition“ bezeichnet, ein Ergebnis vorgelegt. Will man dieses mit wenigen Worten umschreiben, kann man sagen: Es hätte schlimmer kommen können. – Oder man bleibt in der Sprache von Schule und Lehrern und vergibt mit zwei zugedrückten Augen ein „Gerade noch ausreichend“. Für Jubelarien, Selbstlob – wie war das eben, Herr Schneider? Highlight des Tages? – oder das allseits bewährte „Heute ist ein guter Tag für die Beamten in Hessen“ besteht dagegen weniger Anlass. (Beifall AfD) Ja, der Tarifabschluss wurde übertragen. Ja, es gibt spürbare Verbesserungen, wie insbesondere deutlich wird, wenn man die letzte Besoldungsrunde einbezieht. Ja, das Bemühen ist spürbar, endlich wieder eine verfassungskonforme Bezahlung der Beamten sicherzustellen. Und ja, die Erhöhung des kinderbezogenen Familienzuschlags für die ersten beiden Kinder ist sicherlich mehr als begrüßenswert. Aber nein, ein sogenannter großer Wurf ist der vorliegende Gesetzentwurf wahrlich nicht; denn man kann sich doch nicht dafür feiern, dass man eine verfassungskonforme Besoldung der Beamten wiederherstellt, die es in der Vergangenheit schlichtweg nicht gegeben hat. In diesem Zusammenhang mutet es schon ein wenig skurril an, dass Sie, Herr Staatsminister, in der „hessenschau“ betonen, dass die Beamten „Anspruch auf eine verfassungskonforme Besoldung haben“. Auch die Koalition räumt in ihrem Gesetzentwurf endlich ein, dass das Ziel die Wiederherstellung einer verfassungskonformen Alimentation in Hessen ist. Uns allen sind bestimmt noch die Debatten über die vorangegangene Besoldungserhöhung in Erinnerung. Da haben insbesondere wir von der AfD immer wieder auf das Problem und die Folgen der verfassungswidrigen Besoldung hingewiesen. Leider hat die CDU die finanziellen Herausforderungen viel zu lange von sich weggeschoben, und so steht sie jetzt da: kurze Hose, Holzgewehr. (Beifall AfD) So verwundert es natürlich nicht, dass Sie den vom Bundesverfassungsgericht eingeräumten gesetzgeberischen Spielraum maximal ausnutzen, um zwar eine gerade noch verfassungskonforme Alimentation zu erreichen, aber keinen Cent mehr für die Beamten auszugeben, als Sie unbedingt müssen. Zur Erinnerung: Ein Beamter stellt dem Staat lebenslang seine volle Arbeitskraft zur Verfügung. Im Gegenzug hat der Staat ihn ein Leben lang angemessen zu alimentieren, auch bei Krankheit und im Alter. Das Leitbild der Besoldung sah so aus, dass der Beamte in einer vierköpfigen Familie der Alleinverdiener war und seinen Familienmitgliedern einen angemessenen Lebensunterhalt bieten konnte. Sie stellen aber nun vom Alleinverdienermodell auf das Familieneinkommensmodell um und rechnen ein fiktives zweites Einkommen eines Ehepartners ein. Das begründen Sie in Ihrem Gesetzentwurf mit dem gesellschaftlichen Wandel. In Wahrheit sparen Sie damit nur eine ganze Menge Geld; denn Sie verlagern die staatliche Alimentationspflicht ganz einfach auf den Partner des Beamten. Das Hamburger Verwaltungsgericht hat bereits mehrere Verfahren dazu an das Bundesverfassungsgericht weitergereicht. Warten wir also ab, ob Ihr Gesetz, für das Sie heute den Entwurf vorgelegt haben, nicht demnächst wieder gekippt wird. Meine Damen und Herren von der Koalition, wenn man weiß, dass manche aufgrund von finanziellem Druck darauf angewiesen sind, ein zweites Einkommen für den Familienunterhalt zu generieren, und dass auch in Beamtenkreisen Mütter aus finanzieller Notwendigkeit zur Erwerbstätigkeit gezwungen werden, obwohl sie sich möglicherweise lieber länger ausschließlich um die Kinder kümmern würden, wird einem klar, dass das keine individuelle Entscheidung eines Beamten ist – womit Sie Ihren Gesetzentwurf begründen. Hinzu kommt, dass viele Beamte geschieden oder alleinerziehend sind. Da erscheint das Bild, das die Landesregierung hier zeichnet, alles andere als zeitgemäß. Darüber hinaus legen Sie überhaupt keine Erhebungen oder Statistiken vor. Auch die Studie der Hans-BöcklerStiftung taugt dazu nicht; denn dort geht es um den Wandel in der Familie, aber nicht um die hessischen Beamten. Es gibt beispielsweise in den Berichten zur Personalstatistik im öffentlichen Dienst in Hessen keine Daten zum Familienstand. Insofern dürfen Sie sich auch nicht darüber wundern, wenn man Ihnen vorwirft, dass Sie den finanziell für Sie angenehmsten Weg gegangen sind, den Ihnen das Urteil des Verfassungsgerichts bietet. Allerdings muss man – so schwer es mir fällt – die SPD jetzt und hier auch einmal in Schutz nehmen. Die Fehler wurden nämlich von der CDU schon in der Vergangenheit gemacht, zu Zeiten, als die Kassen zumindest noch nicht ganz so leer waren, wie sie es jetzt sind. Die damals noch schwarz-grüne Landesregierung hat den Beamten im Jahr 2015 eine Nullrunde zugemutet und ihnen 2016 lediglich eine kosmetische Erhöhung von 1 % zugestanden. Damals hat Hessen den Anschluss verloren, und die CDU hat es einfach laufen lassen. (Beifall AfD) Jetzt stehen Sie vor der fast unlösbaren Aufgabe, dass die Kassen so leer sind wie nie zuvor und Sie trotzdem eine verfassungskonforme Besoldung sicherstellen müssen. Bei all den Herausforderungen, die allein das schon mit sich bringt, haben Sie sich offensichtlich noch keine abschließenden Gedanken über das Ausmaß der Nachzahlungen seit 2017 gemacht. Das darf man ebenfalls mit Spannung erwarten. Die Zukunft sieht dabei alles andere als rosig aus. So hat die Frühjahrssteuerschätzung ergeben, dass in den nächsten Jahren mit erheblichen Steuerausfällen zu rechnen ist, während der Schuldenberg immer weiter anwachsen wird. Immerhin steuern wir auf ein Haushaltsdefizit von bald 2 Milliarden Euro zu. Meine Damen und Herren von der Landesregierung, für Zögern und Zaudern ist keine Zeit mehr. Sparen Sie endlich, verschlanken Sie den Staat, bauen Sie Bürokratie ab, und setzen Sie die Kettensäge an. Wir hatten Ihnen Rahmen der Haushaltsberatungen empfohlen, 1.000 in der Landesverwaltung bereits in diesem Jahr nicht zu besetzen. Statt unserem Antrag einfach stattzugeben, wollen Sie nun selbiges Ziel erreichen – aber erst 2029. glaube, Sie begreifen den Ernst der Lage nicht. (Beifall AfD) Hören Sie diesmal auf uns, nachdem Sie sich in den ten der letzten Jahre über Kürzungen und Einsparungen im Landeshaushalt offenbar die Augen und die Ohren gehalten haben. Sehen Sie es doch endlich ein: Es ist nativlos, dass sich der Staat endlich wieder auf seine aufgaben konzentriert. Dann haben Sie vielleicht bald der ausreichend Geld für die, die für eben diese Erledigung der Kernaufgaben verantwortlich sind: die Beamten. kann man Ihnen statt eines „Gerade noch ausreichend“ irgendwann wieder ein Befriedigend ausstellen. – Dank. (Beifall AfD)
