Christoph Sippel
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits seit vielen Jahren beschäftigt das Thema verfassungsmäßige Besoldung die Beamtinnen und Beamten in Hessen. Im September vergangenen Jahres hat das Bundesverfassungsgericht ein Grundsatzurteil zur Besoldung im Bundesland Berlin gefällt, welches die Anwendung neuer Maßstäbe für die Berechnungen angemahnt hat, woraus sich auch für uns in Hessen Handlungsbedarf ableitet. CDU und SPD behaupten, mit der mit dem Gesetzentwurf vorgeschlagenen Änderung des Gesetzes die Besoldung der Beamtinnen und Beamten verfassungsgemäß zu regeln. Doch ob das wirklich gelungen ist, bleibt – zumindest für uns – fraglich. Schauen wir doch einmal ein bisschen zurück. Bereits seit vielen Jahren ist klar, dass es zumindest Bedenken gibt, ob die Besoldung der Beamtinnen und Beamten verfassungsgemäß ist. Die frühere Landesregierung aus CDU und GRÜNEN hat gehandelt und bereits außerordentliche Erhöhungen der Besoldung verabschiedet. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Das war – Kollege Schneider hat darauf hingewiesen – ein wichtiges und richtiges Zeichen und wurde von vielen Beamtinnen und Beamten als echte Wertschätzung empfunden. Jetzt wird von CDU und SPD breit angekündigt, dass mit der geplanten Gesetzesänderung endlich eine verfassungsgemäße Besoldung gemäß dem Urteil vom 17. Dezember 2025 umgesetzt werde. Doch was heißt das konkret? Sie übertragen das Ergebnis der Tarifsteigerungen auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger. Dies soll systemgerecht und zeitgleich erfolgen. Doch wer gedanklich ein wenig in die Vergangenheit reist, dem könnten Zweifel kommen. Wir erinnern uns, dass die Landesregierung im Herbst 2024 sinngemäß sagte: Liebe Beamtinnen und Beamte, wir müssen sparen; eure Besoldungserhöhung kommt leider nicht so wie geplant. – Die Beamtinnen und Beamten von Ihnen zu einem Sonderopfer gezwungen, um Haushalt zu konsolidieren. Ich hoffe, dass dies ein ger Ausrutscher war und Sie bei der Besoldungsrunde Herbst nicht wieder eine Verschiebung der Erhöhung Haushaltskonsolidierung nutzen müssen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie mokraten – Zurufe CDU und SPD) Im Gegensatz zur Übertragung der Tarifergebnisse letzten Verhandlungsrunde aus dem Jahre 2024 gibt diesmal bei der ersten Besoldungserhöhung einen Mindestbetrag in Höhe von 110 Euro – auch das hat Schneider angesprochen –, sodass insbesondere die tinnen und Beamten in den niedrigen Besoldungsstufen überproportional davon profitieren. Ich finde es ausdrücklich gut und richtig, dass die Koalitionsfraktionen und die Landesregierung hier zu einem Umdenken sind. Beim letzten Mal gab es diesen Mindestbetrag Wir haben das immer kritisiert. Jetzt kommt dieser destbetrag. Grün wirkt also auch in der Opposition, Kolleginnen und Kollegen. (Heiterkeit und Beifall BÜNDNIS 90/DIE NEN – Zurufe CDU und SPD: Oh!) Darüber hinaus soll in der Besoldungsordnung A in Besoldungsgruppen die erste Erfahrungsstufe wegfallen. Dies führt dazu, dass insbesondere die niedrigen dungsgruppen mit mehr Gehalt beginnen und somit Abstand zur Sozialhilfe besser eingehalten werden kann. Außerdem sollen auch die Familienzuschläge für die beiden Kinder rückwirkend zum Januar dieses Jahres 350 Euro erhöht werden. Das stärkt die Familien, sondere diejenigen, die von der Inflation in den letzten ren stark betroffen waren. Auch das wird von uns begrüßt. Der größte Kritikpunkt an der geplanten Besoldungsänderung ist jedoch die Abkehr vom Alleinverdienerprinzip, hin zum Familieneinkommensmodell. Das klingt nisch, bedeutet aber, dass früher angenommen wurde, Beamtinnen oder Beamte eine Familie allein versorgen und die Alimentation für die gesamte Familie entsprechend ausreicht. Im Jahre 2026 ist das sicherlich nicht mehr in der Breite gelebte Praxis. Deswegen ist die Anrechnung eines zweiten Einkommens durchaus kein falscher ke. Mit der Höhe dieser fiktiven Anrechnung liegt Gesetzentwurf im Mittelfeld der deutschen Bundesländer. Ob es aber 16 unterschiedlicher Formen der Anrechnung bedarf, lasse ich einmal dahingestellt. Hier zu einer heitlichung zu kommen, ist sicherlich nicht verkehrt. Lebenshaltungskosten sind zwar im ganzen Land schiedlich hoch, an Bundeslandgrenzen machen sich allerdings nicht fest. Ganz klar ist aber leider nicht, ob das Familieneinkommensmodell überhaupt verfassungsgemäß ist. Das unter Expertinnen und Experten umstritten. Zu beachten dabei, dass nicht alle Beamtinnen und Beamten in Familie leben und dass es auch viele Alleinerziehende mit Kindern gibt. Beim Bundesverfassungsgericht gerade einige Verfahren zu Fragen der Besoldung, und hoffe, dass sich das Gericht auch zur Verfassungsgemäßheit des Familieneinkommensmodells äußert, damit wieder endlos lange Klageverfahren auf den Weg werden müssen. Denn für uns ist klar: Die Einführung wurden des Familieneinkommensmodells muss verfassungsgemäß Ihren sein. einmali- (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Deim mokraten) zur Ein paar Punkte, die bei uns für Verwunderung gesorgt haben – nicht nur bei uns, sondern auch bei Beamtinnen Deund Beamten, mit denen wir in der letzten Woche geredet haben –, gibt es allerdings auch noch. Vielleicht können diese Punkte heute oder in den weiteren parlamentarischen der Beratungen geklärt werden. Zum einen ist es schon bemeres kenswert, dass ein Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und SPD durch den Innenminister, der kein Abgeordneter Kollege des Landtags ist, im Innenministerium den Gewerkschaften Beamund der Presse vorgestellt wird. Man hätte durchaus denken können, dass bei einem Fraktionsgesetz diese Information zumindest auch mit Abgeordneten der beiden Koalitiauch onsfraktionen hier im Hessischen Landtag erteilt werden gelangt würde. nicht. Min- (Zurufe CDU) liebe Als Weiteres ist weder in der Presse noch in entsprechenden Erklärungen ein Wort darüber gefallen, wie mit GRÜden Forderungen der Beamtinnen, Beamten, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern umgegangen wird, die in der Vergangenheit nicht verfassungsgemäß allen besoldet wurden. Laut Antwort im Haushaltsausschuss auf einen Dringlichen Berichtsantrag der Freien DemokraBesolten vom 25. November 2025 ist das Ministerium damit der beschäftigt, die entsprechenden Berechnungen durchzuführen, um die Höhe möglicher Rückzahlungen zu berechnen. Vielleicht kann der Minister gleich noch ein paar Worte ersten auf dazu sagen, wie hier der Sachstand ist; denn auf konkrete Aussagen dazu warten die Beamtinnen und Beamten mininsbedestens so sehr wie auf eine verfassungsgemäße Besoldung Jahnatürlich in der Zukunft. Ich glaube, es ist ein wichtiger und richtiger Schritt, auch das zeitnah auf den Weg zu bringen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) techLiebe Kolleginnen und Kollegen, eine verfassungsgemädass ße Besoldung unserer Beamtinnen und Beamten ist kein Buchhaltungsproblem und kein Problem bei der Haushaltsaufstellung, sondern es ist eine Frage der Wertschätzung. die Ob die angesprochenen Punkte reichen, um die Besoldung verfassungsgemäß auszugestalten – auch ohne eine ErhöGedanhung der Besoldung über die Tarifsteigerungen hinaus –, der ist für uns GRÜNE durchaus fraglich. Für uns GRÜNE ist aber eben auch klar: Wir ducken uns nicht vor der Verantwortung weg. Unsere Beamtinnen und Beamten, Vereindiejenigen, die für unsere Sicherheit sorgen und denen ich Die ausdrücklich für ihre wertvolle Arbeit danken möchte, haunterben es verdient, angemessen alimentiert zu werden. Dafür diese werden wir uns weiterhin einsetzen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) bleibt ist Vizepräsidentin Dr. Daniela Sommer: einer Für die AfD-Fraktion spricht die Abgeordnete Weegels. Sie haben das Wort. Bitte sehr. laufen ich
