Dr. Daniela Sommer
Vielen Dank, Herr Hofmeister. Ich wollte Sie gerade die abgelaufene Redezeit aufmerksam machen. dass Sie das selbst gemerkt haben. Somit sind wir jetzt am Ende der Debatte und haben erste Lesung abgehalten. Wir überweisen diesen Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den ausschuss. Nun rufe ich Tagesordnungspunkt 7 auf: Erste Lesung Gesetzentwurf Fraktion der CDU, Fraktion der SPD Gesetz über die Anpassung der Besoldung und gung in Hessen in den Jahren 2026 und 2027 zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (HBesVAnpG 2026/2027) – Drucks. 21/4422 – Vereinbart ist eine Redezeit von 7:30 Minuten. Erster ner in dieser Debatte ist der Abgeordnete Schneider der CDU-Fraktion. Sie haben das Wort, Herr Kollege. klaren Stefan Schneider (CDU): BunFrau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Highlight Gedes Tages: Wir beraten heute ein Gesetz, das für viele mehr Menschen im öffentlichen Dienst von sehr großer Bedeuvorne tung ist, für Beamtinnen und Beamte, für Richterinnen und Richter, für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger und damit nicht weniger als für die Leistungsfäkurz. higkeit unseres Staates insgesamt. ist Mit dem vorliegenden Entwurf schaffen wir eine faire, moderne und verfassungskonforme Besoldung. Wir übergibt. tragen das Tarifergebnis vom 27. März zeit- und systemgerecht auf die hessischen Beamten sowie die Versorgungsempfänger. Damit setzt Hessen ein wichtiges Signal der Ver- Wertschätzung. sind (Beifall CDU und SPD) auch darKonkret heißt das, zum 1. Juli 2026 steigt die Besoldung durch um 3,02 %. Vom vereinbarten Mindestbetrag von 110 Euro profitieren insbesondere die unteren Besoldungsgruppen. sehr Zum 1. Oktober 2026 folgt eine weitere Erhöhung um 2,8 %. Meine Damen und Herren, diese Anpassung steht nicht für die sich allein. Sie ist Teil einer Entwicklung, die wir in Heswersen bereits seit einiger Zeit konsequent vorantreiben. Auf dem Weg zu einer verfassungsgerechten Besoldung haben wir in Hessen – ich will daran erinnern – bereits zweimal zusätzliche Erhöhungen um jeweils 3 % vorgenommen. Im Jahr 2025 – das soll nicht verschwiegen werden – haben die hessischen Beamtinnen und Beamten eine Besoldungserhöhung von immerhin 10,3 % erhalten und damit so viel wie noch nie zuvor. Das zeigt, Hessen handelt. Wir nehmen den verfassungsrechtlichen Auftrag wahr und sorgen Schritt für Schritt und dafür, dass die Besoldung in Hessen fair, modern und verden fassungskonform ausgestaltet wird. (Beifall CDU und SPD) Durch diese Besoldungsanpassung bleibt Hessen im Ländervergleich bei der Besoldungsentwicklung in der Spitzengruppe und stärkt seine Wettbewerbsfähigkeit als moderner und attraktiver Dienstherr. auf Meine Damen und Herren, ein zentraler Punkt ist die Schön, verfassungsrechtliche Einordnung. Ja, es ist richtig, das Bundesverfassungsgericht hat noch keine Entscheidung zur hessischen Besoldung getroffen. Bei der Entscheidung, die die wir zugrunde gelegt haben, ging es um Berlin. Diese Entscheidung enthält aber Maßstäbe, die für alle BesoldungsInnengesetzgeber von Bedeutung sind. Wir haben immer gesagt: Wir brauchen klare Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, wie eine zukünftige verfassungsgemäße Besoldung zu bestimmen ist. – Diese Vorgaben haben wir nun. Daraus leiten wir für Hessen einen Handlungsauftrag ab. Wir warten nicht ab, sondern wir setzen die Maßstäbe des Gerichts verantwortungsvoll um. VersorDabei geht es nicht nur um die lineare Erhöhung, sondern und auch um das Gesamtpaket. Dazu gehört auch der Mindestbetrag von 110 Euro. Dieser stärkt gezielt die unteren Besoldungsgruppen und verbessert den Abstand zur Mindestalimentation. RedZugleich wissen wir auch, solche Akzentsetzungen müssen von im Besoldungsrecht sorgfältig austariert werden, weil die innere Ordnung der Besoldung und das Abstandsgebot gewahrt bleiben müssen. Deshalb ist entscheidend, dass dieser Mindestbetrag nicht isoliert betrachtet wird, sondern als Bestandteil eines ausgewogenen Gesamtpakets aus Tarifübertragung, Familienzuschlägen, strukturellen Anpassungen und Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes. Meine Damen und Herren, ein weiterer wesentlicher Bestandteil dieses Gesetzes ist das Familieneinkommensmodell. Damit orientiert sich Hessen am Bund und an den anderen Bundesländern. Wir gehen also keinen Sonderweg. Vielmehr zeichnen wir eine Entwicklung nach, die in vielen anderen Ländern bereits eingeführt wurde oder vorbereitet wird. Das Familieneinkommensmodell ersetzt das bisherige Alleinverdienermodell. Das ist rechtlich begründet und gesellschaftlich folgerichtig; denn die Lebenswirklichkeit von Familien hat sich verändert. Das klassische Modell, in dem ein Elternteil alleine das gesamte Familieneinkommen erwirtschaftet, ist heute nicht mehr das prägende Familienmodell. Wir leben in Zeiten der Gleichberechtigung. Frauen und Männer entscheiden gemeinsam und eigenverantwortlich über Erwerbstätigkeit, Familie und Aufgabenverteilung. Ein modernes Besoldungsrecht darf diese Realität natürlich nicht ausblenden. (Beifall CDU und SPD) Das ist auch keine politische Erfindung; diese Entwicklung ist empirisch belegt. Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut – kurz WSI – der Hans-Böckler-Stiftung beschreibt seit Jahren den Wandel der Erwerbsmodelle in Familien. Meine Damen und Herren, die Hans-Böckler-Stiftung ist ja unverdächtig, der CDU nahezustehen; sie steht dem DGB nahe. Wenn also aus diesem Umfeld deutlich wird, dass die Lebenswirklichkeit von Familien heute eine andere ist als früher, dann müssen wir diese Realität auch im Besoldungsrecht berücksichtigen, zumal wir die Familien ganz konkret stärken. Die Familienzuschläge für die ersten beiden Kinder werden um jeweils 87 Euro erhöht. Das ist eine gezielte und maßvolle Verbesserung für Familien, bei denen Erwerbspersonen im öffentlichen Dienst beschäftigt sind. Darüber hinaus entfällt in der A-Besoldung die erste Erfahrungsstufe. Die Beamtinnen und Beamten steigen mit einem höheren Grundgehalt ein. Damit steigern wir die Attraktivität des öffentlichen Dienstes und machen in Zeiten des Fachkräftemangels deutlich: Hessen ist ein attraktiver und moderner Dienstherr. (Beifall CDU und SPD) Meine Damen und Herren, wir brauchen nämlich motivierte Nachwuchskräfte. Wir brauchen Menschen, die sich für den Staat, für unsere Sicherheit, für Bildung, für die Justiz, für die Verwaltung und am Ende für das Gemeinwohl einsetzen. Dafür müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Deshalb will ich jetzt Ausführungen insbesondere zur Erhöhung der Schicht- und Wechselschichtzulagen machen; denn davon profitieren insbesondere die Beschäftigten bei der Polizei und im Justizvollzug, also diejenigen, die tagtäglich für unsere Sicherheit sorgen. Wer nachts Dienst leistet, wer am Wochenende arbeitet, wer an Feiertagen im Einsatz ist, wer im Justizvollzug Verantwortung trägt oder bei der Polizei für Sicherheit sorgt, der verdient Anerkennung – nicht nur in Worten, sondern auch durch konkrete finanzielle Verbesserungen. Mit der Anhebung der Schichtund Wechselschichtzulagen setzen wir genau da ein wichtiges Zeichen. (Beifall CDU und SPD) Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, der mit dem Gesetzentwurf eingebrachte Vorschlag zur Änderung des Gesetzes sorgt für eine faire, moderne und verfassungskonforme Besoldung in Hessen. Unser Ziel ist klar: ein leistungsfähiger öffentlicher Dienst, faire Bedingungen für unsere Beamtinnen und Beamten sowie eine Besoldung, die den Anforderungen der Verfassung gerecht wird. Deswegen freue ich mich schon jetzt darauf, dass wir über diesen Gesetzentwurf im Innenausschuss beraten. – Ich bedanke mich. (Beifall CDU und SPD)
