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UnterChristian Rohde

AfD 19.05.2026 Sitzungen 21/67

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen Sie und Herren! In Deutschland existieren fast 26.000 Stiftungen, von denen mehr als 90 % gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Stiftungen sind damit Bayern ein unverzichtbarer Ausdruck von Bürgersinn und Mäzenatentum. Oder, wie es die Generalsekretärin des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen formulierte: „ein wichtiger im Teil des bürgerschaftlichen Engagements unseres Landes“. sein, Aber Hessen braucht sich mit seiner Vielzahl von Stiftungen Ansätze im Bundesvergleich hierbei nicht zu verstecken, ganz im Gegenteil. So liegt Hessen bei der sogenannten Stiftungsdichte, also der Anzahl der Stiftungen je 100.000 Einwohkleine ner, auf einem sehr guten dritten Platz. Stärker sind nur Hamburg und Bremen, was mit ihrer Geschichte als alte den hat Handels- und Hansestädte und dem sprichwörtlichen hangleich seatischen Mäzenatentum zu tun haben dürfte. Vor dem Hintergrund der wichtigen Funktion von Stiftununser gen begrüßen wir als AfD-Fraktion ausdrücklich, dass dass im vorliegenden Gesetzentwurf der Bürokratieabbau eine nicht unerhebliche Rolle spielt. Aber auch sonst ist der Gesetzentwurf konsistent und sinnvoll. Wir können sowohl der Einstellung des Hessischen Stiftungsverzeichnisses als dass auch der Zuständigkeitsbündelung bei den Regierungsprägezogen sidien Darmstadt und Gießen und nicht zuletzt der Effizienzsteigerung durch die Umstellung auf ein Stichprobenverfahren unsere Zustimmung erteilen. Schon der auf Bundesebene im Jahr 2021 verabschiedete Gesetzentwurf zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts war auf Zustimmung bei den Interessenvertretungen der Stiftungen gestoßen. Anders dürfte es sich mit diesem Gesetzentwurf ebenfalls nicht verhalten. Wenn dieses Gesetz sowohl vonseiten der Stiftungen als auch vonseiten der Verwaltung und nicht zuletzt aus Gründen des Bürokratieabbaus sinnvoll erscheint, dann ist es auf keinen Fall das schlechteste Gesetz. Jetzt noch ein paar Worte zum Gesetzentwurf der GRÜNEN. Aus unserer Sicht ist es zwar unschädlich, Stiftungen rechtssicher und unzweideutig zu ermöglichen, Teile ihres Kapitals als Venture Capital in hessische Start-ups zu investieren; es erscheint aber mehr als fraglich, ob Stiftungen von dieser Möglichkeit dann auch in nennenswertem Umfang Gebrauch machen. Investieren sie doch sonst für gewöhnlich eher konservativ und werterhaltend. Einer möglichen Anhörung und den Beratungen im Ausschuss sehen wir aber interessiert entgegen und würden uns einem möglicherweise anderslautenden Erkenntnisgewinn bestimmt nicht a priori verschließen. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

Protokoll ↗