Rüdiger Holschuh
Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, es ist schon bei den ersten beiden Redebeiträgen deutlich geworden: Hessen ist ein starkes Stiftungsland, und Hessen ist wachsendes Stiftungsland. Allein im letzten Jahr – auf ist auch der Kollege Hofmeister schon eingegangen – haben wir 131 rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts neu gegründet. Insgesamt sind wir fast bei Das Wertwachstum liegt bei 3,9 %, und damit liegen Hessen deutlich über dem Bundesschnitt. Ich finde, genau das ist der Punkt: Wenn sich etwas dert, müssen auch die staatlichen Strukturen mithalten, so nicht mehr Papier, nicht mehr Doppelarbeit, funktionierende Regeln. Genau darum geht es in Gesetzentwurf. Der Bund schafft zum 1. Januar 2028 ein bundesweites Stiftungsregister mit Publizitätswirkung. Damit ist klar, brauchen in Hessen keine parallelen Strukturen mehr, am Ende genau dasselbe noch einmal machen. streichen wir Überholtes; das Hessische Stiftungsverzeichnis in seiner bisherigen Form wird entbehrlich. Bekanntmachungspflichten passen wir an, und tungsbescheinigungen werden auf die Fälle beschränkt, denen sie weiter gebraucht werden, nämlich bei den tungen des öffentlichen Rechts. Das ist kein Selbstzweck, sondern das ist saubere Arbeit, und das ist vernünftig Meine Damen und Herren, die GRÜNEN haben ebenfalls einen Gesetzentwurf zum Hessischen Stiftungsgesetz gelegt. Ziel ist es, den Stiftungen rechtssicher zu lichen, bis zu 5 % ihres Grundstockvermögens in ture Capital und vergleichbaren Anlageformen mit senbezug zu investieren. Damit sollen zusätzliche zierungsquellen für Start-ups und Scale-ups erschlossen werden; Frau Kinkel ist eben darauf eingegangen. Ich finde, das ist ein sehr interessanter Ansatz. Ich aber ausdrücklich die Bedenken von Herrn Hofmeister. Denn natürlich ist es richtig, darüber nachzudenken, mehr privates Kapital für Innovationen und junge nehmen in Hessen mobilisiert werden kann. Gleichzeitig bleibt aber die zentrale Frage des Risikomanagements; haben einige Punkte in diesem Zusammenhang angesprochen. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): In scheint es zu gehen!) – Ja, das mag sein. Deswegen werden wir uns das Verfahren noch einmal genau anschauen. Es kann ja dass wir dann zu einem anderen Schluss kommen. wir stehen am Anfang der Beratung, vernünftige gibt es. Aber, wie gesagt, das Risiko ist auch sehr groß. Ich will Ihnen ein Beispiel nennen. In meiner Gemeinde, in der ich einmal gearbeitet habe, hatten wir eine Stiftung, eine Rosenthal’sche Wohlfahrtsstiftung, in Zwanzigerjahren gegründet. Das Kapital eines Juden dort sogar die Nazizeit überlebt und wurde auch nach dem Krieg als Wohlfahrtsstiftung für Weihnachtsgeld und für andere soziale Unterstützungen genutzt, weil Stiftungsrecht eben auch damals schon so sicher war, dieses Kapital nicht angegriffen werden konnte. (Zuruf Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten)) Deswegen ist es für mich ein sehr wichtiger Punkt, dieses Risikomanagement nicht außer Betracht werden darf. (Beifall SPD und CDU) Also, wir werden diesen Vorschlag im parlamentarischen ein Verfahren prüfen, und wir werden uns dazu auch noch dar- austauschen. Ich denke, dieser Vorschlag ist das auf jeden Fall wert. Unser Gesetzentwurf setzt an einer anderen Stelle an. Er 3.000. modernisiert die Strukturen, vereinfacht das Verfahren und wir in macht die Aufsicht handlungsfähiger. Das ist eine sehr konkrete, sehr praktische Verbesserung für das Stiftungsänwesen in Hessen. alLassen Sie mich zum Schluss auch die Aufsicht kurz sondern unserem ansprechen. Wir werden bei den Jahresabrechnungen zu sogenannten Stichprobenprüfungen übergehen. Ich glaube, das ist auch vernünftig, weil an der Stelle die Beanstandungsquote so gering ist, dass man das auf jeden Fall wir machen kann. Natürlich gibt es bei jeder Stichprobe auch die ein Restrisiko. Aber, ich glaube, das ist an dieser Stelle Deshalb beherrschbar. Das haben uns auch die Bemerkungen aus der Regierungsanhörung gezeigt. Wir bündeln das Ganze beim Regierungspräsidium in GieVertreßen. Auch das dient einer einheitlicheren Praxis und einem in sinnvolleren Einsatz knapper Personalressourcen. Ich glauStifbe, damit haben wir auf jeden Fall einen guten Gesetzentwurf vorgelegt. Ich bitte um Ihre Zustimmung. so. Den der GRÜNEN werden wir heute erst einmal ablehnen, aber dann im Verfahren schauen, was dabei noch rübervorkommen kann. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. ermögVen- (Beifall SPD und CDU) HesFinanVizepräsidentin Martina Feldmayer: Nächster Redner ist der Abgeordnete Rohde von der AfDteile Fraktion. wie
