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Astrid Wallmann

19.05.2026 Sitzungen 21/67

Vielen Dank. – Ich darf das Wort an die Staatssekretärin für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales geben. Frau Staatssekretärin Strube, bitte schön. Manuela Strube, Staatssekretärin im Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abgeordneter Schleich! Aus Sicht der Landesregierung ist festzuhalten, dass die Motive für Migration vielfältig sind und grundsätzlich nicht auf einzelne Faktoren reduziert werden können. Migration nach Deutschland erfolgt in der Regel im Rahmen von Arbeits- und Fachkräftezuwanderung, aufgrund von Familienzusammenführungen sowie aus weiteren rechtlichen und persönlichen Gründen. Zudem kommen Menschen als Geflüchtete aus humanitären Gründen nach Deutschland. Zugleich ist unbestritten, dass ein Teil der nach Deutschland zugewanderten Personen zunächst auf Leistungen der sozialen Sicherungssysteme angewiesen ist – etwa während der Phase des Spracherwerbs, der Anerkennung von Abschlüssen oder der Arbeitsmarktintegration. Dabei ist der Landesregierung bewusst, dass der Sozialstaat leistungsfähig bleiben muss und Missbrauch jeglicher Art verhindert werden muss. Aus den beschriebenen Umständen darf jedoch nicht pauschal auf eine Zuwanderung mit dem Ziel des Bezugs sozialer Leistungen geschlossen werden. Die Landesregierung teilt daher die Auffassung, dass eine pauschale Charakterisierung von Migration als Einwanderung in die Sozialsysteme der tatsächlichen Komplexität der Flucht- und Migrationsrealität nicht gerecht wird. Entscheidend ist vielmehr, die Voraussetzungen für eine möglichst zügige und nachhaltige Integration in Ausbildung und Erwerbstätigkeit zu schaffen. Unser Ziel als Landesregierung ist es, dass Menschen, die nach Deutschland einwandern, möglichst schnell die Sprache lernen und die Integration in den Arbeitsmarkt gut gelingt. Beides ist für die Landesregierung der Schlüssel für eine gelungene Integration.

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