Astrid Wallmann
Vielen Dank. – Für die Beantwortung darf ich das Wort an die Staatssekretärin für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales, Frau Staatssekretärin Strube, geben. Bitte schön. Manuela Strube, Staatssekretärin im Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abgeordneter Pürsün! Der Landesregierung liegen hierzu keine belastbaren Planungen der Bundesregierung vor, nach denen Einsparungen beim Bürgergeld in einer Größenordnung von 30 Milliarden Euro vorgesehen sind. Eine Bestätigung dieser Zahl kann entsprechend durch die Landesregierung nicht erfolgen. Unabhängig davon ist festzustellen, dass die Leistungen nach SGB II grundsätzlich vom Bund finanziert werden. Soweit sich die Ausgaben für das Bürgergeld verringern, betrifft dies dementsprechend vor allem den Bundeshaushalt. Das Land trägt hierzu keine Kosten. Die Kommunen sind Träger bestimmter Leistungen. Wie sich niedrigere Ausgaben jeweils bei ihnen auswirken, ist jedoch von verschiedenen Faktoren abhängig, sodass ein bundesweiter Gesamtbetrag nicht so einfach auf einzelne Kommunen oder ein Land heruntergebrochen werden kann. Derzeit liegen hierzu weder konkrete Gesetzentwürfe noch belastbare Berechnungen vor. Eine Quantifizierung eines auf Hessen entfallenden Anteils ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
