Astrid Wallmann
Herr Staatsminister, ich gebe das Wort noch einmal an Sie. Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Abgeordnete, ich glaube, es liegt einfach ein Missverständnis hinsichtlich der Gründe vor, warum im Fall von nicht öffentlichen Bauträgern keine Förderung gewährt wird. Der Hintergrund liegt darin, dass bei der Veräußerung des geförderten Wohnraums weitestgehend vermieden den soll, zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu produzieren; denn es ist so, dass die Pflichten aus der Förderung Falle der Weiterveräußerung nicht untergehen, weitergegeben werden. Deswegen ist es so, dass im der Veräußerung die Bonität des Erwerbers erneut die WIBank geprüft werden muss und der neue Erwerber gegenüber dem Land auch verpflichtet ist, die Auflagen der Bewilligung einzuhalten. Das ist der Grund, im Fall der Weiterveräußerung eben grundsätzlich Förderung gewährt wird. Natürlich kommt es in Einzelfällen dennoch dazu, dass Nachgang – wirklich in Einzelfällen – eine Veräußerung stattfindet. In diesen Fällen ist es so, dass der Schuldnerwechsel dann unter der Voraussetzung einer positiven nitätsprüfung durch die WIBank stattfinden kann. Um im Vorfeld zu vermeiden, wird die Kontrollfrage Wenn sie bejaht wird, findet keine Förderung statt.
