Astrid Wallmann
Vielen Dank. – Für die Beantwortung darf ich das Wort an den Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum geben. Herr Staatsminister Mansoori, bitte schön. Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Abgeordnete Glanz, die Sicherstellung erfolgt über Nummer 1.4 der Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung. Hiernach werden Bauträger, die Wohnraum mit dem Ziel der Veräußerung errichten, nicht gefördert. Somit erhält nur derjenige die Förderung, der die geplanten Wohnungen im eigenen Bestand hält. Sofern ein Bestandshalter bereits feststeht, können Vorhaben auch von Bauträgern zur Förderung angemeldet werden. In diesen Fällen erfolgt die Bewilligung allerdings zugunsten des künftigen Bestandshalters. Das Land erfragt im Vorfeld einer Bewilligung, ob es sich um eine Projektentwicklungsmaßnahme handelt, bei der ein Bestandshalter noch nicht feststeht. Bejaht der Antragsteller die Frage, gewährt das Land keine Förderung.
