Astrid Wallmann
Vielen Dank. – Für die Beantwortung darf ich das Wort an den Wirtschaftsminister, an Herrn Staatsminister Mansoori, geben. Bitte schön. Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Abgeordneter Naas, das Verkehrspaket I setzt sich aus verschiedenen Maßnahmen zusammen, von denen nur eine Maßnahme, und zwar die Novelle des Hessischen Straßengesetzes, der Befassung des Hessischen Landtags bedarf. Mit der Novelle des Hessischen Straßengesetzes werden planungs- und verfahrensbeschleunigende Regelungen aufgenommen. Diese wurden vorab mit einschlägigen Verbänden, unter anderem dem ADFC und Wirtschaftsverbänden, abgestimmt. Die Ergebnisse dieser Abstimmung sind in den Gesetzentwurf eingeflossen. Ziel ist es, den Straßenbau durch Planungsbeschleunigung, Digitalisierung und weniger Bürokratie deutlich zu beschleunigen und Planungsprozesse effizienter zu gestalten. Der Koalitionsausschuss war gestern mit dem Hessischen Straßengesetz befasst. Hieran schließt sich nun der Kabinettsumlauf an, der noch für diese Woche geplant ist. Anschließend wird die Regierungsanhörung gestartet. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Straßengesetzes soll dann Ende September 2026 in den Landtag eingebracht werden. Sie kennen die Abläufe ab dann für die parlamentarische Befassung. Darüber hinaus sind im Verkehrspaket I die folgenden Maßnahmen bereits umgesetzt: Erstens. Mit der Abschaffung der sogenannten Bündelungsbehörden wurden die notwendigen Behördengänge zur Kfz-Zulassung von An- und Umbauten an Fahrzeugen von zwei Behörden auf eine Behörde reduziert. Die Zuständigkeit liegt seit dem 4. Februar 2026 bei den örtlich zuständigen Zulassungsbehörden. Zweitens. Mit der Schaffung des neuen Baustellenmanagementsystems AMS Hessen wurde die Baustellenkoordination bereits im vergangenen Jahr verbessert. Das System ist seit Juli 2025 bei Hessen Mobil im Einsatz und wurde allen hessischen Kommunen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Mit der IHK Gießen-Friedberg sind gemeinsame Veranstaltungen geplant, um das AMS Hessen bei den Kommunen zu bewerben und die Bedeutung digitaler Baustelleninformationen auch für die Wirtschaft hervorzuheben. Drittens. Die kommunale Straßenbauförderung wird voraussichtlich ab 2027 durch eine Pauschalförderung anstelle aufwendiger Einzelanträge und Verwendungsnachweise vereinfacht werden. Das schafft mehr Planbarkeit sowie Eigenverantwortung und braucht weniger Papier. Bereits zum 1. März 2025 wurde zudem das Antragsverfahren der kommunalen Infrastrukturförderung bei Hessen Mobil vereinfacht. Außerdem wurden die Anforderungen an Verwendungsnachweise nach dem Mobilitätsfördergesetz, kurz: MobFöG, sowie die Anforderungen an Vergabestandards für Kommunen reduziert. Viertens. Wir haben eine Expertenkommission für Straßenbau eingesetzt. Die Expertenkommission tion im Straßenbau“ aus externen und internen ten der Verbände, der IG Bauen-Agrar-Umwelt sowie Hessen Mobil hat im Juli 2025 ihre Arbeit aufgenommen. Im Februar 2026 hat mir die Kommission ihre Ergebnisse überreicht. Die Kommission hat konkrete Empfehlungen vorgelegt, die das Planen und Bauen in Hessen einfacher, digitaler und ressourcenschonender gestalten – mit ger Bürokratie und mehr Nähe zur Praxis in den chen Prozesse und Digitalisierung, Bauvergabe und vertragsangelegenheiten und Recycling im Straßenbau wie Verwendung alternativer Baustoffe. Die Kommission wird ihre Arbeit fortführen. Fünftens. Der digitale Quick Check für ausländische rerscheine schafft seit Herbst 2025 schnell und Klarheit für Zugewanderte, ob ihr Führerschein aus Ausland in Deutschland weiterhin gültig ist, und die Führerscheinstellen. Dabei handelt es sich um ein tales, mehrsprachiges Fragetool, welches die Klärung Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse für unterschiedliche Situationen, zum Beispiel für kurzfristige Aufenthalte oder zur Berufsausübung in Deutschland, ermöglicht. Der Quick Check Fahrerlaubnis ist aktuell in Frankfurt Main und im Landkreis Gießen verfügbar. Weitere erlaubnisbehörden sollen folgen. Sechstens. Mit dem Erlass vom Mai 2025 wurde klarheit beim Gefahrgutrecht etwa für Handwerksbetriebe, die geringe Mengen transportieren, geschaffen. Unnötige Schulungspflichten wurden gestrichen, ohne an Sicherheit zu sparen. Konkret sind die Unternehmen, die der werksregelung unterliegen, von den hohen Anforderungen der einschlägigen Gefahrgutvorschriften freigestellt. stelle regelmäßiger Unterweisungspflichten liegt es in Eigenverantwortung der Unternehmen, ihre Beschäftigten in dem für den eigenen Betrieb relevanten Umfang Umgang mit Gefahrgut vorzubilden. Damit liegt die antwortung dort, wo sie auch übernommen werden und wir vertrauen unseren Unternehmerinnen und nehmern. Siebtens. Mit dem Einsatz verbesserter IT-Systeme Nutzung von hessischen Infrastrukturdaten wurde im 2025 ein fachliches Prüfmodul implementiert, um die werksprüfung zu optimieren und zugleich die Dauer statistischen Berechnungen bei Fahrwerkprüfungen lich zu verkürzen. Der Volleinsatz dieses Prüfmoduls für Sommer 2026 vorgesehen. Damit wird das Antragsverfahren zu Großraum- und Schwertransporten beschleunigt. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
