Dr. Daniela Sommer
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Ich verweise zunächst auf § 80 GOHLT; das ist die Worterteilung zur Geschäftsordnung: „Zur Geschäftsordnung muss den Mitgliedern des Landtags das Wort bis zum Abschluss der Beratung erteilt werden, …“ Herr Grobe, weil Sie sich jetzt aber so immens gemeldet haben, nehme ich Sie schon jetzt dran. Bitte schön.
