ProseBijan Kaffenberger
aus. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Anwesende! Der Einkei- satz von künstlicher Intelligenz in der öffentlichen VerwalUn- tung ist natürlich eine der zentralen Zukunftsfragen unserer Zeit. Deswegen war die Absicht der GRÜNEN sicherlich gut, einen Gesetzentwurf dazu vorzulegen. Aber eine gute Absicht allein schafft kein gutes Gesetz – wenn ich auch zugeben muss, dass es der Änderungsantrag ein bisschen besser gemacht hat. Aber auch nach der gründlichen Beratung im Ausschuss und nach der Anhörung lehnen wir diesen Gesetzentwurf weiterhin ab. Lassen Sie mich ganz kurz erläutern, warum: Erstens. Der Entwurf schafft Bürokratie statt Klarheit. Der Bitkom bringt es aus meiner Sicht in seiner Stellungnahme – die war nicht nur positiv, Frau Kollegin Eisenhardt – im Zusammenhang mit der Bürokratie auf den Punkt. Die verpflichtende Eintragung aller KI-Systeme in ein Transparenzregister, und zwar selbst für ganz einfache Schreibund Übersetzungsassistenten, verursacht einen erheblichen personellen und administrativen Aufwand. (Nina Eisenhardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das haben wir mit dem Änderungsantrag geändert!) Ich war sehr irritiert darüber, dass Sie eine solche Vielzahl von geforderten Angaben hineingeschrieben haben: Datenquellen, Anbieter, Anwendungszweck, Speicherort, Energieverbrauch, Treibhausgasemissionen. Das müsste man alles kalkulieren. Das bedeutet sehr viel Aufwand. Ich glaube, allein schon diese Aufzählung zeigt, das bindet Kapazitäten. Es würde zwar den Schutz der Bürgerinnen und Bürger kaum erhöhen, aber den Aufwand der Verwaltung massiv steigen lassen. Der Hessische Städtetag geht noch ein bisschen weiter. Dort befürchtet man sogar, dass der KI-Einsatz aufgrund der gestiegenen Bürokratie dazu führt, dass die Effizienzgewinne, die man sich in der Verwaltung dadurch erhofft, am Ende durch den bürokratischen Aufwand neutralisiert werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das kann nicht im Interesse von uns allen sein. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Zweitens. Die KI-Rüge schadet mehr, als dass sie nutzt. Wenn ein Verwaltungsakt nach der Erhebung einer KI-Rüge als nicht mehr bekannt gegeben gilt, müsste er komplett neu erlassen werden, und das würde in der Praxis erhebliche Planungs- und Rechtsunsicherheiten schaffen. Das hat der Bitkom auch deutlich gemacht. Wir reden hier doch immer davon, dass wir schneller werden wollen und müssen. Wenn wir dann gerade bei zeitkritischen oder sicherheitsrelevanten Entscheidungen solche Prozesse lahmlegen, kommen wir niemals zum Odenwald-Tempo oder zum Hessen-Tempo. Aber dahin müssen wir, werte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Drittens. Wir diskutieren heute hier zur falschen Zeit und auf der falschen Ebene. Es ist schon angesprochen worden: Wir haben die KI-Verordnung auf der europäischen Ebene. Auf der Bundesebene ist der Gesetzgebungsprozess für die Durchführung der Verordnungen in vollem Gange. Der Regierungsentwurf kam im Februar, im März ist er in den Bundestag eingebracht worden. Wir alle kennen das strucksche Gesetz: Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es reingekommen ist. – Deswegen wäre es der falsche Weg, heute ein Landesgesetz zu verabschieden; denn es könnte morgen schon im Widerspruch zum Bundesrecht stehen. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Das ist im Übrigen nicht nur uns, den demokratischen Fraktionen in diesem Haus, aufgefallen, sondern auch D64 und dem House of Policy. Die haben zu Recht auf Dopplungen und Überschneidungen mit dem bereits bestehenden europäischen Regelwerk hingewiesen. Viertens. Jetzt kommt ein Punkt hinzu, der mir als Sozialdemokrat ganz besonders wichtig ist. Morgen ist der Tag der Arbeit. Die Perspektive der Beschäftigten fehlt in diesem Gesetzentwurf gänzlich. Der DGB weist auch darauf hin, dass da wesentliche Leerstellen sind: (Tobias Eckert (SPD): Sehr gut!) Mitbestimmung, Qualifizierung, Umgang mit KI am Arbeitsplatz. Das sind alles Fragen, die nicht offenbleiben dürfen. Das tun sie aber in diesem Entwurf. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Was wir stattdessen wollen, kann ich Ihnen sagen: Hessen braucht keine Bürokratie, die vom KI-Einsatz abschreckt, sondern Hessen braucht die Befähigung dazu, KI in der Verwaltung einzusetzen, und Rechtssicherheit. Wir setzen daher auf einen ressortübergreifenden Leitfaden zur Nutzung von KI in der Verwaltung. Wir setzen zunächst auf untergesetzliche Regelungen und werden sie dann gemeinsam, vor allem mit den Kommunen, weiterentwickeln. Wir wollen in Hessen Innovationen ermöglichen und vor allem die bereits vorhandenen Kompetenzen unseres hessischen KI-Ökosystems auf der Bundes- und der europäischen Ebene einbringen; denn das ist aus unserer Sicht der richtige Ansatz: keine kleinteilige Landesgesetzgebung, sondern die aktive Mitgestaltung des nationalen und des europäischen Rahmens. Das ist der hessische Weg, und den gehen wir erfolgreich weiter. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU)
