Dr. Daniela Sommer
Für die Landesregierung hat der Minister der Justiz und den Rechtsstaat das Wort. Bitte schön, Sie haben das Herr Jung. (Heiterkeit – Zuruf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Heinz! – Weitere Zurufe) – Entschuldigung, ich bin ganz durcheinander. – Heinz. dem (Marius Weiß (SPD): Er ist auch jung!) Dieser Natürlich hat der Staatsminister Heinz das Wort und nicht der Landwirtschaftsminister. Bitte schön. die (Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Ähnlichkeit ist frappierend! – Heiwerden terkeit – Weitere Zurufe) Es mich Christian Heinz, Minister der Justiz und für den DatenRechtsstaat: Geneund Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank. – Ich bin Ingdass mar Jung herzlich verbunden; dennoch haben wir völlig anlassandere Aufgabenbereiche. Ich möchte zu Beginn zwei Zahlen nennen, die uns alle wenigen wachrütteln sollten, sofern wir noch nicht wach sind. Ich gehabe das Gefühl, der Wachheitsgrad in diesem Parlament 1.400 und in dieser wirklich wichtigen politischen Frage ist sehr Hessen. unterschiedlich ausgeprägt, nachdem ich dieser Debatte gehen eben sehr aufmerksam zugehört habe. sie gilt Im Jahr 2025 konnte in Deutschland über 17.000 HinweiVersen auf Kinder- und Jugendpornografie nicht nachgegangen werden. Die Verfahren wurden eingestellt. Allein in den drei Monaten des laufenden Jahres 2026, die wir schon statistisch erfassen konnten, also von Januar bis März, war ohne das schon bei 10.700 Hinweisen der Fall. Das zeigt: Bei immer mehr Hinweisen müssen unsere tüchtigen Ermittler, offendie heute schon genannt worden sind, bei der ZIT und bei der Polizei, die Verfahren einstellen. Der einzige Grund ohne. dafür ist, dass die IP-Adressen zum Zeitpunkt der Abfrage beim jeweiligen Internetprovider nicht mehr vorgelegen Richhaben. Die Spur war kalt. werden. Das sind sehr große Zahlen. Viel schlimmer ist aber, meiMärz ne Damen und Herren: In vielen dieser Fälle dauert der worden reale Missbrauch weiter an. Die Akte ist geschlossen, aber das große Leid an Kindern und Jugendlichen setzt sich fort. Deshalb bin ich der CDU-Fraktion sehr dankbar, dass sie dieses Thema heute als Aktuelle Stunde gesetzt hat. möchDer hessische Erfolg, den wir jetzt in der Bundespolitik Desehen, ist ein echter Gamechanger; schauen Sie sich diese großen Zahlen an. Hessen wirkt in Berlin, kann man sagen. Wir haben 2024 schon ins 100-Tage-Programm unseren aufgeGesetzentwurf aufgenommen und die IP-Adressenspeicherung zum Gegenstand der bundespolitischen Beratungen verabgemacht. wird, keine Was wir damals getan haben, trägt heute politische Früchte und wird die Möglichkeiten unserer Ermittlerinnen und Ermittler so verändern, wie es das in der Vergangenheit noch weinie gegeben hat. Wir haben damals nicht lockergelassen. Es hat zunächst im Bundesrat gestockt. Der Ministerpräsident hat selbst dort noch einmal die Initiative übernommen und hat auch im Deutschen Bundestag dazu gesprochen. Der einzige Grund, warum dieser Entwurf dort nicht früher beraten werden konnte, war, weil sich der alte Bundestag vorzeitig aufgelöst hat, weil die Regierung gescheitert ist. für Damals galt nicht, was heute gilt, nämlich dass es im Wort, Deutschen Bundestag eine politische und parlamentarische Mehrheit für diesen Entwurf, für diesen Vorstoß aus Hessen, gibt. Das konnten wir eben heraushören. Nachdem es hieß: „Wir Herr wollen es eigentlich alle“ – das klang auch von den GRÜNEN, der FDP und der AfD an –, (Vanessa Gronemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nicht zugehört!) kam dann sofort das „Ja, aber“, und dann hat man am Ende unseren Entwurf dort wieder zerredet. (Widerspruch Vanessa Gronemann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)) Heute trägt es die politische Mehrheit auch dort, und deswegen ist es gut, dass der Entwurf aus Hessen die Blaupause für das geworden ist, was uns das Bundeskabinett jetzt vorgestellt hat. Die Rückkehr zur Realpolitik ist auch in der Bundespolitik angekommen, zwar etwas zeitversetzt und etwas später als in Hessen, aber es ist gut. Ich will auf die vielen „Ja, aber“, die Sie eben genannt haben, ganz gründlich eingehen. Was geschieht? Ich habe diese Frage immer schon vor fünf und vor zehn Jahren, damals schon als Landtagsabgeordneter, gelegentlich Besuchergruppen gestellt, die hier waren, als es um IP-Adressenspeicherung ging. Da kursierten unter Schülerinnen und Schülern, aber möglicherweise auch unter Parlamentariern in diesem Landtag ganz absonderliche Vorstellungen. Da war einmal von einem Bundesamt für Datenspeicherung die Rede und vieles andere mehr. Meine Damen und Herren, die Wahrheit ist viel einfacher. Das Einzige, was wir bundespolitisch tun, ist, dass wir die Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen, sprich: Telekom, Vodafone und andere, dazu verpflichten, diese Abrechnungsdaten, die sie früher ohnehin vorgehalten haben, jetzt für einen gewissen Zeitraum wieder vorzuhalten. Ganz einfach erklärt, kann man sagen: Wir stellen Telefone und Computer gleich. Früher war das Telefon das Kommunikationsmittel der Wahl. Das Telefon hat immer dieselbe Nummer, und diese Nummer war auch für Behörden relativ leicht auffindbar. Heute haben wir die Computer und die IP-Adresse. Diese wechselt permanent. Heute wollen wir erreichen, Telefone und Computer wieder gleichzustellen. Andere sprechen von ganz erheblichen Grundrechtseingriffen und ganz erheblichen Bedenken. Dann kommt diese Uraltgeschichte mit dem Quick Freeze wieder. Ich habe schon die ganze Zeit darauf gewartet, aber ich glaube, es hat bis zum vierten Redner gedauert, bis Quick Freeze wieder als Allheilmittel ausgepackt wurde. (Zurufe Vanessa Gronemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Holger Bellino (CDU)) Ich will an dieser Stelle einmal sagen: Wo nichts mehr da ist, kann man auch nichts einfrieren und nichts mehr speichern. (Boris Rhein (CDU): So ist das!) Daher ist der vorliegende Entwurf rechtssicher, er ist unionsrechtlich geprüft, er ist verfassungsrechtlich eine tragfähige Ausgestaltung, er ist kriminalistisch unverzichtbar, und er berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs; denn auch dort ist die Welt weitergegangen. Sie haben eben immer noch 2022 angesprochen. Es gibt ein wegweisendes Urteil, das heute seinen zweiten Jahrestag hat, vom 30. April 2024.
