Dr. Daniela Sommer
Für die AfD erteile ich Herrn Schenk aus Frankfurt das Wort. Bitte sehr. Patrick Schenk (Frankfurt) (AfD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich bitte gleich zu Beginn eines für meine Fraktion deutlich klarstellen: Der sexuelle Missbrauch von Kindern ist eines der abscheulichsten Verbrechen, und deren Schutz muss oberstes Gebot staatlicher Strafrechtsverfolgung sein. (Beifall AfD) Darüber sind wir uns in diesem Hause alle einig. Aber das damit verbundene Thema einer Vorratsdatenspeicherung ist auch hier nicht neu. Es wird immer wieder aufs Neue versucht, mit nur wenig veränderten Begründungen so zu tun, als gäbe es etwas Neues – eine neue Entwicklung, die es rechtfertigt, eine längst geklärte Rechtsfrage noch ein weiteres Mal zu wiederholen. Lassen Sie es mich in Erinnerung rufen: Der Europäische Gerichtshof hat 2022 die generelle anlasslose Vorratsdatenspeicherung für unvereinbar mit dem EU-Recht erklärt. Was Sie nun probieren, ist eine abgespeckte Version von genereller anlassloser Vorratsdatenspeicherung. Es ist zu Recht von den Vorrednern darauf hingewiesen worden, dass ein solches Gesetz, wenn es zur erneuten Überprüfung vor dem EuGH kommt, eventuell wieder durchfallen könnte. Das liegt daran, dass die Befürworter offensichtlich EuGH nicht richtig zuhören konnten oder wollten. erklärt ja nicht die Speicherung von Daten für unzulässig, sondern eben die generelle und anlasslose. Was schlägt Bundesregierung nun in ihrer Initiative vor? Eine generelle und anlasslose Vorratsdatenspeicherung. Nur: Welche Daten sollen denn dann gespeichert und welche nicht? Warum wollen Sie das eigentlich? ist zu Recht darauf hingewiesen worden – ich muss schützend vor den Kollegen Promny stellen –, dass schützer und Bürgerrechtler gegen diese Art einer ralverdachtsspeicherung von Anfang an Sturm liefen immer noch laufen. Sie weisen zu Recht darauf hin, Kriminalitätsbekämpfung natürlich auch mit einer bezogenen Datenspeicherung möglich ist. Ein Beispiel aus der jüngsten Vergangenheit: Vor Wochen gelang Ermittlern ein groß angelegter Schlag gen Kinderpornografie im Darknet mit mehr als Beschuldigten weltweit. Sieben davon kamen aus Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir alle doch davon aus, dass diese Verbrecher – ich nenne jetzt einmal Verbrecher; sie sind Beschuldigte, für sie die Unschuldsvermutung – auch einer entsprechenden urteilung durch die Gerichte zugeführt werden. (Beifall AfD) Die Frage steht dahinter: Wie konnte dieser Erfolg die generelle anlasslose Vorratsdatenspeicherung gelingen, wenn sie doch so unverzichtbar ist? Die Antwort ist sichtlich: Die generelle anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist überhaupt nicht unverzichtbar; denn es geht auch In Deutschland stehen Durchsuchungsbefehle unter tervorbehalt und müssen mit legalen Ermittlungsmethoden gewonnen und mit legalen Beweismitteln belegt Daher ist davon auszugehen, dass dieser Erfolg im 2026 eben ohne Vorratsdatenspeicherung erzielt ist, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall AfD) Es wird hier oft „unsere Demokratie“ bemüht. Ich te das aufgreifen, weil wesentliche Punkte in unserer mokratie auch die Unschuldsvermutung und der Umstand sind, dass ganz bewusst im Strafrecht erst nach hinreichendem und konkretem Anfangsverdacht Ermittlungen nommen werden dürfen – im Zweifel mit Richtervorbehalt. Deswegen tun wir gut daran, uns davon nicht zu schieden, sondern, wenn ein solches Gesetz geplant es dann eben auch rechtssicher zu gestalten, damit erneute Niederlage vor dem EuGH droht. Wir dürfen gespannt sein, wie es mit diesem Entwurf tergeht. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)
