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Frank Lortz

30.04.2026 Sitzungen 21/66

Demo- Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Debatte. BundesFrau Kollegin Klaes hat um eine persönliche Bemerkung wird. gebeten. Ich weise noch einmal auf § 81 unserer Genatürlich schäftsordnung hin: nicht „Persönliche Bemerkungen sind erst nach Schluss der der Beratung eines Gegenstandes … zulässig; … Das Mitglied des Landtags darf nur Angriffe auf die Insofern eigene Person zurückweisen oder eigene Ausführunabwargen berichtigen.“ gesetzt eine Bitte sehr, Frau Kollegin Klaes. Hessen

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