InstituGeHolger Bellino
Li- Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Keine Wir werden dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen. Er ist scheinheilig, vermischt verschiedene Themenbereiche und hat nur ein Ziel: das Landesamt für Verfassungsschutz und den Innenminister erneut zu diskreditieren. Es ist schon absurd, wenn man die aktuelle Eilmeldung liest, dass Sie heute schon wieder einen Rechtsextremisten aus Ihrer Jugendorganisation, die sich gerade neu zusammengerauft hat, ausschließen mussten. Wir haben im Hessischen Landtag immer wieder Kolleginnen und Kollegen der AfD, die aus Ihrer Fraktion ausgeschlossen werden, noch bevor sich der Landtag konstituiert hat. Das bringt keine andere Partei fertig, Sie aber in Serie. Herzlichen Glückwunsch dazu. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Unser Landesamt feiert in diesem Jahr sein 75-jähriges Bestehen und verdient unser aller Respekt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verdienen Dank und Anerkennung und keine Diskreditierung. Schließlich haben sich der Verfassungsschutz, aber auch die Polizei und das Trennungsgebot nach der dunkelsten Zeit der deutschen Geschichte bewährt und wesentlich zu unserer Sicherheit beigetragen, auch dann, wenn sich Phänomenbereiche verschoben haben und neue Herausforderungen auf uns zukamen. Ich nenne hier nur die neuen Herausforderungen im Bereich der Cyberangriffe, die zunehmenden Versuche der Einflussnahme durch fremde Staaten und Sabotageakte auf unsere kritische Infrastruktur. Der Verfassungsschutz ist wichtiger denn je. Schließlich wird unser Staatswesen wie nie zuvor von innen und von außen bedroht und angegriffen. (Andreas Lichert (AfD): Genau! Kümmern Sie sich darum!) Von außen sind es die zunehmenden Spionage- und Destabilisierungsbemühungen fremder Staaten, in erster Linie Russlands und Chinas. Im Inneren ist es der Extremismus von links, von rechts, durch Islamisten und andere. Hier ist der Verfassungsschutz gefordert wie nie zuvor. Bei all dem, was er unternimmt – das unterschlagen Sie als antragstellende Fraktion –, ist er selbstverständlich an unsere Verfassung und an Recht und Gesetz gebunden. Die Verfassung setzt den Rahmen. Unser Hessisches Verfassungsschutzgesetz regelt die Zuständigkeiten, und die PKV sowie die G 10- und G 13-Kommissionen müssen Eingriffen in die Grundrechte vorab ihre Zustimmung erteilen. Die PKV übt eine Kontrollfunktion aus, die in der vergangenen Legislaturperiode bewusst noch einmal gestärkt wurde. Daher ist es vollkommen unzutreffend, wenn Sie von der AfD immer wieder den Eindruck erwecken – den Eindruck erwecken wollen –, das Landesamt für Verfassungsschutz würde politisch instrumentalisiert und sei beliebig politisch steuerbar. Auch heute sprechen Sie wieder von einer politischen Steuerung, von einer „Kontrolle der Denk- und Sprachmuster der Bürger“. Das ist falsch und soll nur dazu beitragen, den Verfassungsschutz zu diskreditieren. Das machen wir nicht mit. Dazu gehört auch Ihre Erzählung, dass die Beobachtungen extremistischer Bestrebungen im Bereich der Delegitimierung des Staates überflüssig seien und unsere Meinungsfreiheit gefährdeten. Beides ist falsch. Zum einen gibt es den von mir schon angesprochenen, klaren rechtlichen Rahmen, und zum anderen ist dieser Phänomenbereich, in den Corona-Jahren befeuert, nach wie vor bedeutsam und gefährlich. Daher müssen auffällige Personen, die den Staat und damit unsere freiheitlichdemokratische Grundordnung infrage stellen, weiterhin beobachtet werden. Oder wollen Sie Prinz Reuß und Co. schützen? Für die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen und sicher auch darüber hinaus steht fest, dass das Existenzrecht des Staates Israel – das vermischen Sie hier gerne – unantastbar ist und dass die leider zunehmenden antisemitischen Agitationen und Angriffe verurteilt und verfolgt werden müssen. Dies geschieht selbstverständlich im Rahmen der tagtäglichen Arbeit unserer Sicherheitsbehörden. Wie Sie wissen, hat der Justizminister unseres Landes einen Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der Leugnung des Existenzrechts Israels vorgelegt. Neben der Beobachtung und Bekämpfung des Antisemitismus bietet das Landesamt für Verfassungsschutz eigene Veranstaltungen an, in denen diese Bereiche in seinen verschiedenen Varianten und Erscheinungsformen untersucht werden. Ich nenne die PAAF, Phänomenbereichsübergreifende wissenschaftliche Analysestelle Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit. Auf diese wurde schon hingewiesen. Ich nenne auch die Kampagne „Kein Raum für Antisemitismus“ und die Präventionsveranstaltungen des Landesamtes in den Schulen, bei der Polizei, in den Behörden und in der Gesellschaft. Dies brauchen wir auch weiterhin, aber – so die Meinung aller Fachleute – wir benötigen keinen übergreifenden Phänomenbereich, wie Sie ihn heute fordern. (Beifall CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Solange Sie Fraktionsmitglieder haben, die sich die Nase mit Creme einschmieren, wenn Michel Friedman bei einer Gedenkfeier im Landtag spricht, (Andreas Lichert (AfD): Die er missbraucht hat!) und solange die Teilnahme von AfD-Vertretern bei jeder Delegationsreise nach Israel zu Ausladungen führt, benötigen wir Ihre scheinheiligen Anträge nicht. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten – Lisa Gnadl (SPD): So ist es!) Das Landesamt ist auch im 75. Jahr seines Bestehens gut aufgestellt, passt sich den aktuellen Herausforderungen an und bleibt ein wichtiger Eckpfeiler unserer Sicherheitsarchitektur. Daher noch einmal herzlichen Dank und meine Anerkennung an das Landesamt und an dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die wichtige und existenzielle Arbeit. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten)
