Cirsten Kunz-Strueder
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich schließe an das an, was Frau Gronemann gesagt hat; denn auch ich finde, es war mehr als eine Entgleisung, als ein früherer Vertreter der Alternative für Deutschland die nationalsozialistische Terrorherrschaft als „Vogelschiss“ der Geschichte bezeichnet hat. Das ist der Ausdruck eines Geschichtsverständnisses, das relativiert, verharmlost und damit den Boden für Extremismus und Antisemitismus bereitet. Das ist kein Einzelfall. In der AfD wird offen eine erinnerungspolitische 180-Grad-Wende gefordert. Antisemitismus zeigt sich heute nicht nur in offen skandierten Parolen, sondern auch in der Relativierung der Schoah, im Angriff auf unsere Erinnerungskultur und in der Verbreitung von Narrativen, die genau daran anschließen. Deswegen sage ich sehr klar: Wer so spricht, hat ein Glaubwürdigkeitsproblem, wenn er sich heute als Kämpferin oder Kämpfer gegen den Antisemitismus inszenieren möchte. (Beifall SPD, CDU, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag zu dem Setzpunkt greift ein Thema auf, das für uns alle von großer Bedeutung ist: der Kampf gegen Antisemitismus. Ich will gleich zu Beginn sagen, wir stehen gegen jede Form des Antisemitismus, und eine Erweiterung darum, wie sie in dem Antrag gefordert wird, ist absolut nicht erforderlich. Genau hier beginnt der grundlegende Dissens. Antisemitismus ist kein Phänomen, das sich parteipolitisch instrumentalisieren lässt. Es ist kein Problem, das man, je nachdem aus welcher politischen Richtung man kommt, selektiv betrachten kann. Für die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag ist klar: Es gibt keinen mehr und keinen weniger schlimmen Antisemitismus: nicht von rechts, nicht von links, nicht aus religiösen Gründen. Wer Unterschiede macht, relativiert oder gegeneinander aufrechnet, schwächt den Kampf gegen den Antisemitismus insgesamt. (Beifall SPD, CDU, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie behandeln den Antisemitismus eben nicht als gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Dafür reicht ein Nebensatzverweis nicht aus. Sie instrumentalisieren einzelne Erscheinungsformen, um die Aufmerksamkeit vom Rechtsextremismus wegzulenken und vom Antisemitismus in den eigenen Reihen abzulenken. Das lehnen wir klar ab. Wir sagen, der Schutz jüdischen Lebens in Hessen ist unteilbar. Dieser Schutz gelingt eben nur, wenn wir konsequent gegen jede Form des Extremismus und des Antisemitismus vorgehen, unabhängig der Herkunft. Meine Damen und Herren, ich bin darüber hinaus festen Überzeugung, dass weder das Landesamt für sungsschutz noch die Hessische Landesregierung von Partei, die es in Kauf nimmt, Menschen auszugrenzen, Hinweise darauf braucht, was Meinungsfreiheit ist. sehen wir bei Ihren Anträgen, und das lesen wir im programm, beispielsweise bei dem Thema Migration, auch bei dem Thema Religion und insbesondere bei Thema Vielfalt. Die Freiheit Einzelner endet nach Definition nämlich schon deutlich früher als da, wo Freiheit der anderen beginnt. Die Freiheit Einzelner bei Ihnen oftmals da, wo der Lebenswandel Ihrem nicht entspricht. (Beifall SPD und vereinzelt BÜNDNIS GRÜNEN) Dann verrennen Sie sich in Genderdebatten und in ten über Gender Studies und übersehen dabei, wie es ist, genau hinzusehen und zu forschen; denn der infarkt eines Mannes sieht nun einmal anders aus als Herzinfarkt einer Frau. Auch das steht dahinter. Zurück zum Verfassungsschutzbericht. Die Meinungsfreiheit ist die maßgebliche Grundlage für die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Meinungsfreiheit darf faktenfrei ausgelegt werden. Dabei ist aber auch klar, nungsfreiheit fußt auf unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und besteht nur so lange, wie die lich-demokratische Grundordnung besteht. Sie dürfen hier alles sagen, auch vieles, was mit den ten „Das darf man ja heute nicht mehr sagen“ eingeleitet wird. Sie sagen es dann, obwohl Sie vorher festgestellt haben, dass man es nicht mehr sagen darf. Sie dürfen alles. Sie dürfen aber bei so manchem, was Sie damit rechnen, dass es Widerspruch gibt. (Beifall SPD, CDU, vereinzelt BÜNDNIS GRÜNEN und Freie Demokraten) Ja, Sie müssen an vielen Stellen sogar mit Widerspruch rechnen, nämlich solange Demokratinnen und Demokraten noch sagen dürfen, was deren Meinung ist. Mit dem Abschnitt „Verfassungsschutzrelevante mierung des Staates“ wurde in den vergangenen Jahren wusst ein eigener Schwerpunkt in den Bericht aufgenommen. Dieser beschreibt eben eine neue Form der dung, die sich nicht sauber in klassische Kategorien Rechts- oder Linksextremismus einordnen lässt. Früher der Fokus stark auf klar organisierten, extremistischen nen. Heute sieht man, dass sich Menschen ohne feste nisationsbindung radikalisieren. Deshalb braucht es eigenen Abschnitt, der diese Grauzone erfasst und hinsieht. Während klassischer Extremismus ein politisches Ziel folgt, geht es hier um Grundsätzlicheres: Es geht den Staat als illegitim darzustellen. Demokratische tionen werden grundsätzlich infrage gestellt: Wahlen, richte und Medien werden delegitimiert. (Robert Lambrou (AfD): Bitte? Nein! – Andreas chert (AfD): Belegen Sie das doch einmal! Projektion!) Das ist gefährlich, weil es das Fundament der Demokratie von angreift, nicht nur einzelne Entscheidungen. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) der VerfasDie Grenze verläuft dann nicht zwischen Regierung und einer Opposition. Die Grenze verläuft dort, wo Menschen die Legitimität unseres demokratischen Staates infrage stellen. Das Wer nicht mehr kritisiert, sondern delegitimiert, verlässt Wahlden Boden unserer Verfassung. Das muss dann auch klar aber so benannt werden. dem Ihrer (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die und Freie Demokraten) endet Selbstverständlich darf man die Regierung und die RepräWeltbild sentantinnen und Repräsentanten kritisieren. Es ist auch legitim, die Justiz und die Polizei zu kritisieren und viele 90/DIE andere mehr – hier in diesem Hause, auf der Straße, am Stammtisch und in den eigenen vier Wänden sowieso. Niemand wird für freie Meinungsäußerungen kriminalisiert. Debatwichtig (Zuruf Andreas Lichert (AfD)) HerzDie einzige Einschränkung, die es an dieser Stelle gibt, ist, der dass wir auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen und bleiben wollen. Wenn man Kriminelles tut, ist es eben kriminell. (Beifall SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜsogar NEN – Dr. Frank Grobe (AfD): Das ist nicht krimiMeinell! Das ist Meinungsfreiheit! – Lisa Gnadl (SPD): Sie können das nicht unterscheiden, Herr Grobe!) freiheitIch finde, dafür, dass man sich hier frei entfalten kann und anderen Menschen oftmals ungefragt für deren freie WorEntfaltung einmal so richtig die Meinung sagen kann, ist der Hinweis, dabei doch wenigstens auf dem Boden der Verfassung zu bleiben, doch relativ gering. das sagen, Ich bin davon ausgegangen, dass wir uns als Gesellschaft nach dem Krieg, nach den Gräueltaten, die hier sichtbar wurden, nachdem wir gesehen haben, was Menschen ande90/DIE ren Menschen antun können und angetan haben, auf einen Konsens, auf unser Grundgesetz geeinigt haben, weil dieses Grundgesetz uns alle und unser aller Freiheit schützt. (Volker Richter (AfD): Das tun wir doch auch!) Deswegen braucht es keine solchen Anträge der AfD. DesDelegiti- wegen schließe ich an dieser Stelle mit einem Dank an die be- Damen und Herren beim hessischen Landesamt für Verfassungsschutz für ihre Berichte, viel mehr aber noch für Gefähr- ihren Einsatz für unsere Freiheit und unsere Verfassung. – wie Vielen Dank. lag (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Szeund Freie Demokraten – Zuruf Dr. Frank Grobe Orga- (AfD)) diesen genau
