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Felix Martin

GRÜNE 29.04.2026 Sitzungen 21/65

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gerade ein Beispiel erlebt, wie unterschiedlich man eine Anhörung auswerten kann. Die verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit dieses Gesetzentwurfs hat niemand auch nur in Zweifel gezogen. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Da bin ich mir nicht so sicher!) Insofern war das jetzt nicht überraschend, dass die Juristerei zu dem Ergebnis kam, dass man das theoretisch so machen könnte. In Wahrheit war die Anhörung genau so wie alle anderen Anhörungen zur Ladenöffnung in den letzten Jahren. Das heißt, Kirchen und Gewerkschaften gegen Ihren Vorschlag, Handelsverbände für Ihren Vorschlag. So eindeutig, wie es eben dargestellt worden ist, war es bei Weitem nicht. Tatsächlich hat sich sogar eine Mehrheit gegen den Gesetzentwurf ausgesprochen. Die Kommunen haben deutlich gemacht, dass sie gar keinen Bedarf für einen zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntag sehen. Sie haben andere Vorschläge gemacht, was sie gerne hätten. Aber die stehen in Ihrem Gesetzentwurf nicht drin. Das heißt, wir hatten hier wieder das altbekannte Bild, das wir aus den letzten Jahren entsprechend kennen. Ich persönlich kann nachvollziehen, dass es für manche Leute nicht so wirklich verständlich ist, warum der Weihnachtsmarkt am Sonntag offen haben darf und die Geschäfte drumherum zu bleiben müssen. Allerdings haben wir genau diesen Vorschlag, der fordert, einen zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntag einzurichten, schon diverse Male hier im Haus abgelehnt. Bislang sind in Hessen vier Stück pro Jahr möglich. Mit dem Gesetz wären es dann fünf. Aus unserer Sicht braucht es keine zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntage. Ich fand es eben auch ein bisschen hochtrabend formuliert: Wir retten jetzt die Innenstädte mit einem zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntag. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Ja!) Ich glaube, da wissen Sie selbst, dass das natürlich nicht die Rettung der Innenstädte ist, sondern dafür braucht es ganz unterschiedliche Maßnahmen wie beispielsweise eine Stärkung der Aufenthaltsqualität, (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Schließt sich nicht aus!) damit Menschen von ganz alleine in die Innenstädte kommen und nicht nur zum Shoppen, aber eben auch. Es gilt, bei diesem Gesetz die unterschiedlichen Interessen miteinander abzuwägen. Das ist der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, das sind religiöse Belange, das sind die Belange des Handels, und das sind die Bedürfnisse der Verbraucherinnen und Verbraucher. Eine Zielgruppe, über die die FDP heute leider wieder kein Wort verloren hat, sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die am allerstärksten von diesem Entwurf betroffen wären. Das sind die Menschen, die jetzt schon sechs Tage pro Woche in den Geschäften arbeiten, teilweise bis in den späten Abend hinein, und die dann auch am Sonntag ranmüssten. Das wären in den allermeisten Fällen exakt dieselben Menschen, die auch an den Wochentagen bereits gearbeitet haben. Die großen Ketten bekommen es vielleicht noch hin, das zu organisieren, aber in den kleinen Einzelhandelsgeschäften sind es dann die gleichen Leute, die sieben Tage am Stück ranmüssen. Wir wollen nicht, dass das hier zur Regel wird. Wir haben gute Regelungen in Hessen, die das an vier Tagen mit einem Anlassbezug ermöglichen, wenn das vor Ort möglich ist. Ich habe in der letzten Lesung deutlich gemacht, dass das durchaus gut vor Ort handhabbar ist. In manchen Branchen lässt sich die Sonntagsarbeit nicht vermeiden, aber im Einzelhandel lässt sie sich vermeiden. Wir jedenfalls sind der Meinung, dass es keine zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntage braucht. Der Gesetzentwurf ist allerdings auch weniger weitgehend als die Gesetzentwürfe in den letzten Jahren. Deswegen werden wir uns bei der Abstimmung enthalten. – Herzlichen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Hä?)

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