Dr. Daniela Sommer
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, der Fraktionsvorsitzende der AfD hat sich nach § 81 zu einer persönlichen Bemerkung gemeldet. Bevor ich ihm das Wort erteile, möchte ich auf § 81 Absatz 2 hinweisen, der lautet: „Das Mitglied des Landtags darf nur Angriffe auf die eigene Person zurückweisen oder eigene Ausführungen berichtigen.“ Ich möchte Sie bitten, sich daran zu orientieren. Jetzt haben Sie das Wort, Herr Lambrou. Bitte schön.
