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Benedikt Kuhn

29.04.2026 Sitzungen 21/65

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir alle merken, unsere Demokratie steht unter Druck, von außen insbesondere durch multiple Krisen, durch Bedrohungen, aber eben auch von innen. Das hat unser Ministerpräsident Boris Rhein zu Beginn der Wahlperiode in seiner ersten Regierungserklärung sehr klar zum Ausdruck gebracht, weil die Politik für manche ihr zentrales Versprechen häufig nicht mehr ausreichend einlöst – Politik, die leistet und liefert, Politik, die für die breite Mehrheit der Menschen in unserem Land wirkt. Unser Ministerpräsident hat deswegen dieser Landesregierung, seiner christlich-sozialen Koalition, zu Beginn der Wahlperiode den klaren Auftrag gegeben, dieses Vertrauen in die Demokratie zurückzugewinnen, zu zeigen: Nur demokratische Staatswesen funktionieren und arbeiten für die Bürgerinnen und Bürger. Nur liberale Demokratien nehmen Sorgen, Ängste und Bedürfnisse ihrer Bürger ernst; sie nehmen sie auf, und sie kümmern sich. Genau dafür braucht unsere Demokratie Menschen, die Verantwortung übernehmen, Menschen, die bereit sind, unterschiedliche Meinungen auszuhalten, Kompromisse einzugehen und unser Zusammenleben aktiv mitzugestalten, Menschen, die unterschiedliche Meinungen nicht als Risiko begreifen, sondern als Chance sehen, um die besten Lösungen für unser Land zu finden. Das kann vor Ort in den Vereinen passieren oder im Ehrenamt, in den Kommunalparlamenten, aber eben natürlich auch auf Landes- und auf Bundesebene. Diese Menschen haben keine Diskreditierung oder einen Generalverdacht verdient, sondern Respekt und auch maßvolle Sicherheit und einen Ausgleich für das, was sie eingehen. Die Aufgabe als Ministerin oder als Minister einer Landesregierung ist eine besondere Stellung mit großer Verantwortung. Die Mitglieder der Hessischen Landesregierung sind dafür verantwortlich, dass unser Staat funktioniert – in der Bildung, in der inneren Sicherheit, in der Wirtschaft. Daran müssen und daran wollen wir uns auch messen lassen. Die Ministerinnen und Minister tragen dabei die politische Gesamtverantwortung für die Leitung und Steuerung eines Ressorts. Diese Aufgabe unterscheidet sich – das wurde bereits in der Debatte an unterschiedlichen Stellen herausgearbeitet – fundamental von den Tätigkeiten der übrigen Beamtinnen und Beamten. Diese Verantwortung rechtfertigt auch die aktuell geltenden Regeln, und deswegen werden wir auch in der zweiten Lesung Ihren Gesetzentwurf nicht unterstützen. Das ist der Grund dafür, dass wir dem nicht zustimmen können. Ich möchte insbesondere auf drei Gründe noch einmal kurz eingehen: Das Erste ist die Besonderheit des Ministeramts. Die Tätigkeit als Ministerin oder als Minister ist mit außergewöhnlicher Arbeitsbelastung, mit ständiger öffentlicher Beobachtung und persönlicher Verantwortung für die gesamte Verwaltung des Ressorts verbunden. Diese besonderen Anforderungen, davon sind wir überzeugt, rechtfertigen eine frühere Ruhestandsgrenze. Zum Zweiten die erhöhte Unsicherheit. Anders als Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit können Ministerinnen und Minister jederzeit entlassen werden, etwa bei einem Regierungswechsel. Das Amt ist also von Natur aus einer Befristung ausgesetzt und kann unabhängig von persönlichem Verschulden oder persönlicher Leistung jederzeit enden. Diese Unsicherheit rechtfertigt – auch davon sind wir überzeugt – eine besondere Altersabsicherung. Drittens. Die Sicherung der politischen Unabhängigkeit. Ein angemessenes Ruhegehalt soll die Unabhängigkeit der Ministerinnen und Minister stärken. Nur wer nicht aus materiellen Gründen von seiner Wiederbenennung oder von bestimmten Entscheidungen abhängig ist, kann seine Amtsführung an den Sachinteressen und nicht an persönlichen Absicherungsbedürfnissen ausrichten. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Sehr richtig!) Zusammenfassend tragen somit der Anspruch auf Ruhegehalt ab dem 55. Lebensjahr und auch die getroffenen Übergangsgeldregelungen der besonderen Stellung der Mitglieder der Landesregierung und der Ministerinnen und Minister Rechnung, da das Amt durch politische Unsicherheit, durch eine hohe Verantwortung und fehlende Bestandsgarantie gekennzeichnet ist. Das Ruhegehalt und das Übergangsgeld dienen als Ausgleich für diese Risiken und als Garantien der Unabhängigkeit und Integrität im Staatsdienst. Lassen Sie mich zum Schluss noch einmal kurz auf das Thema Demokratieförderung zurückkommen. Unser Ministerpräsident hat immer wieder deutlich gemacht: Die größte Gefahr für die Demokratie ist nicht allein der Extremismus, sondern auch die Enttäuschung über Politik, über Programme, teilweise auch über Personen. Diese Enttäuschung trifft die Mitte der Gesellschaft und ist häufig auch die Vorstufe zum Extremismus. Wir haben als Landesregierung und als christlich-soziale Koalition deshalb gesagt: Wir wollen ab dem ersten Tag bei den zentralen Themen liefern, die die Menschen bewegen. Das ist unser Beitrag zur Stärkung der Demokratie. Hierfür brauchen wir auch in Zukunft die besten Köpfe als Ministerinnen und Minister. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall CDU und SPD)

Protokoll ↗