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Jennifer Gießler

CDU 29.04.2026 Sitzungen 21/65

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der GRÜNEN zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes greift ein wichtiges Thema auf, den Umgang mit sexualisierter Gewalt. Lassen Sie mich gleich zu Beginn ganz klar sagen: Ja, diese Taten sind schlimm. Ja, sie verlangen die volle Aufklärung durch gedie Polizei und durch die Justiz. Aber die Antwort darauf ist nicht, die Juristenausbildung weiter aufzublähen. Das Jurastudium ist darauf angelegt, Grundlagen und Methoden zu vermitteln. Sie ist keine vollständige Abbildung aller denkbaren Rechtsgebiete. Zu den Pflichtfächern gehören deshalb insbesondere gemäß § 7 Nr. 1 JAG die „Methodenlehre der Rechtswissenschaft, Grundzüge der Rechtstheorie, der Rechtsphilosophie und der Rechtssoziologie“ sowie gemäß § 7 Nr. 3 c JAG Verfahrensgrundsätze des Strafprozesses und auch Verfahrensbeteiligte. Weiterhin stellt § 5 Absatz 2 des Deutschen Richtergesetzes klar, Studium und Referendariat sind aufeinander abzustimmen. § 5a Absatz 3 geht noch weiter. Dort steht ausdrücklich, dass ethische Grundlagen, kritische Reflexion und zentrale Schlüsselqualifikationen vermittelt werden. Das ist das System der Juristenausbildung. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf arbeiten Sie gegen dieses System. Sie wollen einzelne Themen im Studium, die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, herausheben und verpflichtend vertiefen. Im Referendariat sollen Inhalte wie traumabedingtes Aussageverhalten, Machtstrukturen und gesellschaftliche Aspekte verpflichtend integriert werden. Meine Damen und Herren, das ist der falsche Ansatz. Erstens. Das Jurastudium ist kein Spezialstudium für einzelne gesellschaftliche Probleme. Wenn wir anfangen, jedes wichtige Thema verpflichtend aufzunehmen, (Lara Klaes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist doch kein Einzelthema!) dann wird das Studium immer länger und immer voller und am Ende unübersichtlich und überfrachtet. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Zweitens haben Sie in Ihrem Gesetzentwurf keinen Vorschlag unterbreitet, was im Gegenzug aus dem Pflichtstoffkatalog gestrichen werden kann. Schon heute ist die Belastung enorm; das haben wir auch in der Debatte zur Einführung des integrierten Bachelors festgestellt. Die Studentinnen und Studenten müssen eine Vielzahl an Rechtsgebieten beherrschen, um überhaupt die Methodik zu verstehen, eben das, worauf das Studium angelegt ist. (Dr. Frank Grobe (AfD): Das war früher auch so!) Drittens. Juristinnen und Juristen lernen, sich Sachverhalten zu nähern und das Recht anzuwenden. Es kommt immer wieder vor, sich mit unbekannten Rechtsgebieten auseinanderzusetzen, und genau das muss doch gelernt werden. Wer einmal selbst für eine Prüfung im Jurastudium oder für das Staatsexamen gelernt hat, weiß, es geht nicht darum, alles zu wissen, sondern darum, das Recht anwenden zu können. Genau dafür gibt es auch im Jurastudium ein bewährtes Instrument: die Schwerpunktbereiche. Wer sich für das Strafrecht interessiert, wer sich vertieft mit den Themen, mit sexueller Gewalt beschäftigen will, der kann genau das tun. Ich selbst habe an der Uni Gießen den Schwerpunkt Kriminologie gewählt und im Rahmen dieses Schwerpunkts dann auch die von Ihnen aufgeführten Inhalte vertieft. Das System bietet also schon heute die Möglichkeit zur Spezialisierung nach Interesse und späterem Berufswunsch. Meine Damen und Herren, nicht jede angehende Juristin oder jeder angehende Jurist wird später im Strafrecht arbeiten. Ein Verwaltungsjurist, eine Steuerrechtlerin oder eine Wirtschaftsjuristin braucht diese Inhalte in dieser Tiefe schlicht nicht. Oder schauen Sie sich auch hier unsere Referenten und Referentinnen im Landtag an. Wir dürfen nicht so tun, als gäbe es den einen juristischen Berufsweg. (Beifall CDU und vereinzelt SPD – Lara Klaes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Darum geht es gar nicht!) Ein weiterer Punkt. Der Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ist wieder der typische Alarmismus auf den aktuell öffentlich diskutierten Fall Collien Fernandes. (Lara Klaes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aktuell?) Er hat viele Menschen bewegt. (Dr. Frank Grobe (AfD): Nö!) Aber gute Gesetzgebung entsteht nicht aus Einzelfällen. (Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist kein Einzelfall! – Lara Klaes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sexualisierte Gewalt ist kein Einzelfall! Das ist unglaublich!) Wir machen keine Symbolpolitik. Wir machen keine reaktionäre Politik. (Beifall CDU – Lara Klaes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Jede dritte Frau!) Unsere Juristinnen und Juristen werden heute umfassend und fundiert ausgebildet. Wer sich dann noch weiter spezialisieren möchte, hat jederzeit die Möglichkeit zur Fortbildung – im Studium, im Referendariat und im Berufsleben. (Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Also gibt es überhaupt kein Problem?) Meine Damen und Herren, lassen Sie uns die Juristenausbildung nicht weiter aufblähen. Lassen Sie uns bei dem bewährten System bleiben: solide Grundlagen, starke Methodik und gezielte Vertiefung und Spezialisierung. Deswegen lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt SPD)

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