hessischer-landtag.de ↗

Lara Klaes

GRÜNE 29.04.2026 Sitzungen 21/65

Sehr geehrte Frau Präsidentin, (Vizepräsidentin Martina Feldmayer übernimmt den Vorsitz.) sehr geehrte Frau Vizepräsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir als grüne Fraktion bringen heute einen Gesetzentwurf ein, der auf den ersten Blick vielleicht technisch und trocken erscheinen mag, zur Änderung des Gesetzes über die juristische Ausbildung. Doch in Wahrheit geht es um nichts weniger als die Frage, wie ernst wir als Rechtsstaat das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung nehmen; denn der aktuelle rechtliche und gesellschaftliche Umgang mit sexualisierter Gewalt in Deutschland wird der Bedeutung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung einfach nicht gerecht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dieses Recht darf kein Randthema mehr sein. Es ist ein zentraler Bestandteil der Menschenwürde. In der juristischen Ausbildung spielt dieses Rechtsgebiet bislang keine Rolle, da es offiziell kein Prüfstoff für das erste Staatsexamen ist. Stattdessen kann man ohne breites Wissen über Hypotheken kein Examen machen. Es geht jetzt nicht darum, dass wir Rechtsgebiete gegeneinander ausspielen – verstehen Sie mich da nicht falsch –, es geht vielmehr um Gerechtigkeit. (Jennifer Gießler (CDU) schüttelt den Kopf.) Angesichts dieser enormen Bedeutung ist das eine sehr auffallende Lücke, ein enormer blinder Fleck. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU)) Dieser blinde Fleck liegt im Lehrplan; denn sexualisierte Gewalt wird immer noch und weiterhin als vermeintliches Frauenthema wahrgenommen. Das zeigt: Unser Rechtssystem ist leider immer noch stark von patriarchalem Denken geprägt. Sexualisierte Gewalt ist vielfältig. Sie beginnt nicht erst bei körperlichen Übergriffen. Sie umfasst ein breites Spektrum von sexueller Belästigung über Beleidigungen bis hin zu schwersten Straftaten wie Vergewaltigung oder Femizid. Sie zeigt sich aber auch dort, wo kein direkter körperlicher Kontakt stattfindet, etwa bei der nicht einvernehmlichen Aufnahme und Verbreitung intimer Bilder oder bei sexuellen Angriffen im digitalen Raum. All diese Handlungen haben eines gemeinsam: Sie verletzen die sexuelle Selbstbestimmung. (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Ja, und?) Sie degradieren Menschen zu Objekten, sie greifen in die Persönlichkeit ein, und sie sind leider Teil erschreckenden gesellschaftlichen Realität. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU)) Aktuelle Studien, wie die im Februar 2026 veröffentlichte Dunkelfeldstudie, verdeutlichen das Ausmaß. Jede Frau in Deutschland hat bereits sexuelle Belästigung ren. Alle vier Minuten erfährt eine Frau Gewalt. Jeden wird eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner det. Der Anteil weiblicher Opfer von häuslicher beträgt 80 %. Die Zahlen zeigen uns doch eindeutig, wir es nicht nur mit Einzelfällen zu tun haben, sondern einem strukturellen Problem. Genau deswegen müssen diese Themen endlich Teil juristischen Ausbildung werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – J. Müller (Lahn-Dill) (CDU): Aber sie sind es Sie sind es doch!) – Sind sie nicht. (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Sie sind doch!) Nur so kann man Mentalitäten ändern, und nur so man Schweigen brechen; das ist längst überfällig. Genau hier setzt unser Gesetzentwurf an. Bislang gilt: heute Jura studiert, kann die staatliche Pflichtfachprüfung bestehen, ohne sich systematisch mit Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung auseinandergesetzt zu haben. (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Wo denn diese Erkenntnis her?) Auch im juristischen Vorbereitungsdienst (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): kommt die denn? – Gegenruf Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was ist denn erhalten diese Themen nicht die Aufmerksamkeit, die nen in der Praxis zukommen sollte. – Ich spreche auch Studierenden im Jurastudium, die mir genau das spiegeln, sehr geehrter Herr Müller. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – J. Müller (Lahn-Dill) (CDU) führt ein Gespräch Lucas Schmitz (CDU).) – Er hört gar nicht zu. Unser Gesetzentwurf soll das grundlegend ändern. Er Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung als pflichtende Prüfungsinhalte ein. Darüber hinaus wollen die Ausbildung im juristischen Vorbereitungsdienst sern. Künftig sollen angehende Juristinnen und lernen, traumabedingte Aussageverhalten zu erkennen einzuordnen. Sie sollen Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse verstehen und geschlechtsspezifische Gewaltstrukturen analysieren können. Diese Reform geht damit weit über reine Wissensvermittlung hinaus. Sie schafft Problembewusstsein. Sie vermittelt die Fähigkeit zur Einordnung komplexer Lebenssachverhalte. Sie legt den Grundstein für einen sensiblen und rechten Umgang in der Justiz mit sexualisierter Gewalt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) tief Bereits in der juristischen Ausbildung können und müssen einer Geschlechterstereotype und sogenannte Vergewaltigungsmythen reflektiert werden – sowohl in Bezug auf analoge als auch auf digitale Formen sexualisierter Gewalt. Eine Zuruf solche Sensibilisierung ist entscheidend, um zu verhindern, dass überholte und verzerrende Vorstellungen Einfluss auf Ermittlungen, Beweiswürdigungen oder Urteilsfindungen zweite nehmen; denn die Realität ist leider so: Nicht nur in der Gesellschaft, sondern auch innerhalb der Strafverfolgungserfahbehörden und der Justiz werden diese Taten immer noch Tag ermor- häufig als rein sexuell motiviert verstanden und nicht als Ausdruck von Macht- und Ungleichheitsverhältnissen. Gewalt dass Vergewaltigungsmythen und Geschlechterrollenstereotype mit können sich auf die Strafverfolgung auswirken, manchmal subtil, aber mit erheblichen Konsequenzen für die Betroffenen. Dem müssen wir endlich entgegenwirken. Das geder lingt nur, wenn wir bereits im Studium und im Vorbereitungsdienst die richtigen Grundlagen legen. Ein moderner Michael Rechtsstaat muss auf der Höhe der Zeit ausbilden. Unsere doch! Justiz muss sich endlich konsequent mit sexualisierter Gewalt auseinandersetzen, weil Betroffene immer noch zu oft nicht ernst genommen werden und Verfahren an strukturellen Hürden scheitern. es Viele Täter bleiben straffrei, während Opfer retraumatisiert werden. Das untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat. kann Wir brauchen eine Rechtspolitik, die alle Geschlechter berücksichtigt und wirksamen Schutz gewährleistet. Dieser Gesetzentwurf ist deshalb ein wichtiger und könnte Wer auch ein entscheidender Schritt werden, vor allem für den Schutz von Frauen; denn so kann Gerechtigkeit tatsächlich die für alle gelten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Widerkommt spruch Jennifer Gießler (CDU)) Er sorgt dafür, dass zukünftige Juristinnen und Juristen besser vorbereitet sind, um sexualisierte Gewalt in all ihren Woher Facetten zu erkennen, rechtlich einzuordnen und angemessen zu verfolgen. los?) Deswegen möchte ich mit einem Zitat von der Französin Gisèle Pelicot meine Rede beenden: „Die Scham muss die ihmit Seite wechseln.“ Sie darf nicht länger bei den Betroffenen zurück- liegen. Wir sind der Meinung, auch die Justiz muss bei dem TheMichael ma die Seiten wechseln. Ich bitte Sie also, unserem Gesetzmit entwurf zuzustimmen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) führt

Alle Reden von Lara Klaes Protokoll ↗