Antwort Heike Hofmann
Die Hessische Landesregierung misst bereits seit mehreren Jahren der Sprachförderung in unseren Kitas einen hohen Stellenwert bei. Nachdem das ursprünglich vom Bund aufgesetzte Programm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ im Jahr 2023 ausgelaufen ist, hat das Land Hessen die Förderung im Rahmen einer Bestandssicherung in mehreren Phasen, finanziert aus Mitteln des KiTa-Qualitätsgesetzes, weitergeführt. Gegenwärtig profitieren rund 10 % aller Kindertageseinrichtungen von dieser finanziellen Unterstützung; hierfür werden bereits rund 13 Millionen Euro pro Haushaltsjahr aufgewendet. Die aktuell geltende Förderrichtlinie ist bis zum 31.12.2026 befristet. Seit Beginn der Bestandssicherung wurde kommuniziert, dass das mittelfristige Ziel eine flächendeckende Stärkung der Qualität – insbesondere der sprachlichen Bildung und Förderung – in allen Kindertageseinrichtungen sein muss, statt befristeter Einzelprogramme, die nur einem Teil der Einrichtungen zugutekommen. Wir planen, mit der Neufassung des Hessischen Kinderund Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) im kommenden Jahr eine auf die Verhältnisse in unserem Land zugeschnittene, flächendeckende Sprachförderung umzusetzen und in die gesetzliche Betriebskostenförderung zu integrieren. Damit soll die Sprachförderung in Hessen auf ein neues Fundament gestellt und dafür gesorgt werden, dass Sprachförderung in allen Kitas einen hohen Stellenwert hat. Frage 293 – Kathrin Anders (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich frage die Landesregierung: Wird die „Fast Lane“ der neuen Zentralen Stelle für Fachkräfteeinwanderung Hessen (ZFEH), die im Herbst ihre Arbeit aufnehmen soll, auch das HLfPG entlasten und zu einer schnelleren Bearbeitung der Approbationserteilung in den Heilberufen führen? Antwort Diana Stolz, Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege: Bei der von Ihnen angesprochenen „Fast Lane“ der neuen Zentralen Stelle für Fachkräfteeinwanderung Hessen (ZFEH) handelt es sich um eine Stelle beim Regierungspräsidium Darmstadt. Diese soll als zentraler Ansprechpartner für Unternehmen dienen, die internationale Fachkräfte gewinnen möchten. Der Fokus liegt hierbei auf aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen. Hiervon müssen allerdings die Anerkennungsverfahren ausländischer Abschlüsse in den akademischen Heilberufen, den Gesundheitsfachberufen und den Pflegeberufen unterschieden werden. Deren Grundlage ist nicht das Aufenthaltsrecht, sondern die zumeist bundesgesetzlichen Vorgaben in den jeweiligen Berufsgesetzen. Ein unmittelbarer Bezug zu den Themen der Zentralen Stelle für Fachkräfteeinwanderung Hessen besteht somit nicht. Es gibt mit dem Pflegequalifizierungszentrum Hessen (PQZ) auch im Bereich der Gesundheitsberufe einen zentralen Ansprechpartner sowohl für Personen, die in Hessen tätig werden wollen, als auch für Arbeitgeber, die entsprechendes Personal suchen. Das PQZ Hessen bietet hierbei eine hessenweite Unterstützungsstruktur, die internationale Pflege- und Gesundheitsfachkräfte findet, sie für den Standort Hessen interessiert und bei Bedarf weiterqualifiziert, sodass sie letztlich für hessische Einrichtungen zur Verfügung stehen. Das PQZ Hessen bietet zudem ambulanten Diensten, teilstationären und stationären Pflegeeinrichtungen sowie Krankenhäusern umfassende und nachhaltige Beratung und Begleitung während des gesamten Integrationsprozesses. (zurück zum Text auf Seite 4813)
