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Christoph Sippel

GRÜNE 28.04.2026 Sitzungen 21/64

Ja, Aber Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und KolGe- legen! Wir debattieren heute mit dem Gesetzentwurf der meine AfD einen Dauerbrenner aus der letzten und auch aus dieser Legislaturperiode: die Straßenausbaubeiträge. Wenn auch bei manchen Menschen das stetige Wiederholen hilft, Dinge zu verstehen, habe ich das Gefühl, dass das bei der AfD nicht funktioniert. Ihre Forderungen bleiben verkürzt und falsch; denn ein solides und seriöses Finanzierungskonzept fehlt in ihren Vorschlägen; der Kollege Promny ist eben darauf eingegangen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Ich hatte Ihnen zur ersten Lesung ein Zitat des Innenministers aus der Aktuellen Stunde vom Sommer letzten Jahres mitgebracht, und ich möchte es auch heute noch einmal wiederholen: Die AfD hat „ein völliges Desinteresse an kommunalen Zusammenhängen“, und – ich füge auch wieder hinzu – sie hat auch keine Ahnung von der kommunalen Ebene. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe AfD: Och, och! – Ei, ei, ei!) Ja, der Erhalt und die Sanierung der Straßen kosten Geld, und das nicht wenig. Das weiß jeder, die oder der sich schon einmal mit dem Thema auseinandergesetzt und schon einmal einen kommunalen Haushalt in der Hand gehabt und ihn auch verstanden hat. Irgendjemand muss das auch bezahlen. Die kommunalen Straßen gehören den Kommunen, und diese müssen sich als Straßenbaulastträger eben auch um den Erhalt und die Sanierung kümmern, sowohl in Zeiten, in denen die Kassen voll sind, als auch in den aktuellen Zeiten, die mit Blick auf die Haushalte sehr herausfordernd sind. Der Kern dieser Regelung setzt auf Entscheidungsfreiheit und Freiwilligkeit der Kommunen; die wird in der Stellungnahme des Hessischen Städtetags auch ausdrücklich gelobt. Es wird jeder Kommune freigestellt, ob sie entsprechende Beiträge erheben will und wie diese genau ausgestaltet werden – ob einmalige reduzierte, einmalige wiederkehrende Beiträge oder eine Mischform aus dem vorher Genannten. Alles ist möglich, und die Kommunen haben den Handlungsspielraum, um selbst zu entscheiden, welche Art für sie vor Ort passt. Und ja, auch Ratenzahlungen über bis zu 20 Jahre oder Härtefallregelungen beispielsweise für Rentnerinnen und Rentner sind möglich. Diese eben beschriebene Regelung wurde durch CDU, FDP und GRÜNE im Jahr 2018 mit dem Gesetz zur Neuregelung der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen eingeführt. Sie gibt aktuell, in der Vergangenheit und sicher auch in der Zukunft – bei all der Arbeit, die man auch immer wieder daran tun kann – richtige und gute Antworten auf die Frage nach den Straßenausbaubeiträgen. Das bestätigen am Ende auch die Fakten: 180 Kommunen haben die Straßenausbaubeiträge abgeschafft, 47 Kommunen erheben wiederkehrende Beiträge, und 195 Städte und Gemeinden setzen auf einmalige Beiträge. Am Ende profitieren von einer Abschaffung Eigentümerinnen und Eigentümer doppelt: Sie haben durch eine sanierte Straße eine Wertsteigerung der Immobilie, ohne dass sie etwas dafür tun müssten. Durch eine Abschaffung zahlen alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und auch Mieterinnen und Mieter, die am Ende nicht profitieren würden. Der Vorschlag der AfD ist also einer ohne Hand und Fuß, von dem am Ende nur einige wenige profitieren, aber alle zahlen müssen. Das ist Umverteilung von unten nach oben – Gerechtigkeit geht anders. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU – Zuruf AfD) Klar ist aber auch, dass die kommunalen Haushalte unter Druck stehen wie vielleicht nie zuvor. Egal, an welcher Ecke man sich umhört, an allen Ecken und Enden hört man die Hilferufe. Deswegen ist es auch dringend notwendig, die Kommunen finanziell besser auszustatten und sie nicht nur mit 300 Millionen Euro Soforthilfe und einer minimalinvasiven Anpassung des Kommunalen Finanzausgleichs abzuspeisen. So sieht Kommunalfreundlichkeit leider nicht aus, liebe Landesregierung. Ich will auch noch einmal kurz auf die Sozialdemokraten zu sprechen kommen. Sie haben in der Vergangenheit die Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen immer wieder gefordert und auch im Koalitionsvertrag festgeschrieben, die Kommunen bei den Straßenausbaubeiträgen zu entlasten. Sie haben angekündigt, im Zuge der Reform des Kommunalen Finanzausgleichs zu schauen, ob Anpassungen notwendig sind. Der neue KFA ist jetzt schon einige Zeit da, aber Anpassungen zu den Straßenausbaubeiträgen gab es keine – also anscheinend alles in Ordnung. Aber das, liebe SPD, ist dann in den letzten Wahlperioden – das gehört zur Wahrheit dazu – leider keine ehrliche Oppositionsarbeit gewesen. Wir könnten uns jetzt als GRÜNE oder auch die Freien Demokraten hierhin stellen und die sofortige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge fordern. Aber das wäre nicht richtig und am Ende auch nicht ehrlich; denn wir GRÜNE fordern nur das, wovon wir auch überzeugt sind, dass es umsetzbar ist. Es gehört zu seriöser Politik und eben auch zu seriöser Oppositionspolitik dazu, nicht alles zu versprechen, auch wenn es vermeintlich gut ankommt. Das tun wir GRÜNE nicht, deshalb werden wir den Gesetzentwurf ablehnen; denn wir setzen auf Freiwilligkeit und Handlungsfähigkeit der Kommunen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

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