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Dr. Daniela Sommer

28.04.2026 Sitzungen 21/64

Für die Landesregierung spricht der Kultusminister. Herr Minister Schwarz, Sie haben das Wort. Bitte schön. Armin Schwarz, Minister für Kultus, Bildung und Chancen: Hochverehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete! Der vorliegende Gesetzentwurf geht wichtige Themen in unseren Schulen an. Wir stärken den Übergang von Schule in Ausbildung, wir entlasten Lehrkräfte und Schulleitungen, und wir setzen Bedarfe in die Praxis um. Das ist ein Gesetzentwurf aus einem Guss. (Beifall CDU und SPD) Der Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist ein Meilenstein. BÜA ist ein Erfolgsmodell, und in verschiedenen Sitzungen des Kultuspolitischen Ausschusses wurde uns genau dieses von Schulleitungen und Lehrkräften berichtet. Herr Abgeordneter May, insofern ist das ein richtiger Ansatz. Ich glaube, darauf darf man hinweisen, und man darf sich daran erinnern. (Zustimmung Daniel May (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) BÜA dient der Fachkräftesicherung, und deswegen ist das ein Topthema der Hessischen Landesregierung und dieser Koalition. BÜA liefert seit Jahren klare Daten, und diese Daten sind eineindeutig vom Modellversuch in den Regelbetrieb zu überführen. Das ist der richtige Weg, um den es tatsächlich geht. Wir haben hier den Schwerpunkt der beruflichen Orientierung. Das ist genau das, was die Wirtschaft erwartet, und das ist genau das, was Betriebe brauchen, nämlich berufliche Orientierung ganz frühzeitig und kontinuierlich durchzuführen. Das ist ein weiterer Baustein, der gut in das Schulsystem passt. (Beifall CDU und SPD) Besonderer Schwerpunkt bei BÜA: zwölf Stunden pro Woche, sodass man sich ganz konkret mit verschiedenen Berufen auseinandersetzt, sodass man sich ganz konkret mit Profilgruppenstunden auseinandersetzt und dann mit den wichtigen Themen der Bewerbung, mit den wichtigen Themen der Berufsentscheidung, aber auch mit sozialen Kompetenzen beschäftigt und genau diese trainiert. Das ist nämlich die Garantie dafür, dass der Übergang von Schule in den Beruf erfolgreich funktioniert. Es geht auch um die Netzwerke, meine Damen und Herren Abgeordnete, und darum, Azubis für die Ausbildungsbetriebe zu gewinnen, Erwartungen mit denen zu besprechen und sie vor allem mit den Unternehmen zusammenzubringen. Dafür stellt der Gesetzentwurf die richtigen Weichen. Deswegen danke ich den regierungstragenden Fraktionen ganz herzlich für diese brillante Initiative. (Beifall CDU und SPD) Ich will darauf hinweisen: Wir reden hier von einem Leuchtturmprojekt, von einem Vorbild mit bundesweiter Strahlwirkung. Es hat wirklich Vorbildcharakter, der sehr besonders ist. Wir müssen immer wieder betonen, worum es hier eigentlich geht. Es geht um unsere jungen Leute, es geht aber auch darum, den Kolleginnen und Kollegen die Arbeit leichter zu machen. Deswegen geht es auch um Entlastung. Wir reden von einem Wegfall bzw. der Freiwilligkeit der Darstellung der kommentierten Deutschnote im Zeugnis der Grundschule. Wir reden vom Wegfall der Hausarbeit bei der Präsentationsprüfung. Kollege Wendel hat darauf hingewiesen. Wir reden vom Wegfall der zwingenden Wiederholung von Klassenarbeiten, die mehr als 50 % unterm Strich haben. Wir entlasten auch bei der verbindlichen Erstellung von Konzepten. Das ist wirklich ein Entlastungsbooster für die Schulen, für die Lehrkräfte. Das ist ein guter Baustein in diesem Gesetz. (Beifall CDU und SPD) Das hat nichts mit „ein bisschen Omnibusgesetz“ zu tun, sondern wir legen auch Schwerpunkte in den Bildungsund Erziehungsauftrag. Lieber Herr Abgeordneter Meier, wir bringen wichtige Punkte wie Wertevermittlung, Stärkung des Ehrenamts, Sport, Demokratieförderung, gesellschaftlichen Zusammenhalt oder selbstverständlich auch Gesundheitskompetenzen bis hin zur digital gestützten Schul- und Unterrichtsentwicklung ein. (Zuruf Sascha Meier (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Ich weiß nicht, wer etwas dagegen einwenden kann. Das müssen Sie mir noch einmal erklären. Nein, wir verheimlichen gar nichts. (Sascha Meier (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nein?) Wir machen wichtige Anpassungen, die Auswirkungen die Altersermäßigung haben. Der Beginn der Altersermäßigung wird dann mit der Vollendung des 60. Lebensjahres sein. Das betrifft aber nur die Lehrkräfte, die ab 1. August 2026 Anspruch haben werden. Selbstverständlich gibt es einen Bestandsschutz. (Zuruf Sascha Meier (BÜNDNIS 90/DIE NEN)) Die Anpassungen sind sozusagen im Geleitzug. Wir sen: Wir werden alle länger arbeiten müssen. Wir die Anpassung, bis zum 67. Lebensjahr arbeiten zu sen, bereits 2012 auf den Weg gebracht. Insofern passt eine zum anderen. Aber klar ist auch: Wir entlasten und geben ab dem Lebensjahr eine Stunde zusätzliche Entlastung obendrauf. Insofern ist das ein großer Anreiz und wirklich eine se Botschaft auch für die Kolleginnen und Kollegen, gerne länger arbeiten wollen. Da gibt es viele Kolleginnen und Kollegen, die sehr gerne in diesem Beruf Dafür bin ich sehr dankbar, meine Damen und Herren.

Protokoll ↗