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Dimitri Schulz

AfD 28.04.2026 Sitzungen 21/64

Verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! In Hessen herrscht Wohnungsnot. Mit Frankfurt haben wir den zweitteuersten Ballungsraum des gesamten Bundesgebiets. Die Mietpreise steigen weiter und weiter. Es ist kein Ende in Sicht. Was nötig wäre, ist eine massive und zügige Erhöhung unserer im europäischen Vergleich eklatant niedrigen Eigentumsquote. Dafür aber müssten wir das Bauen erleichtern. Denn Hessen braucht Neubauten. Das sagen wir als AfD seit Jahren. (Beifall AfD) Auch aus der Praxis kommt klare Kritik. Dr. Konstantin Kortmann, Deutschlandchef von JLL, sagt, das Planungsrecht müsse reformiert werden, damit Neubau einfacher wird und Bebauungspläne schneller entstehen. Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung scheint diesem Ziel auf den ersten Blick zu dienen. Wenn man aber genauer hinschaut, wird das sehr fraglich. Statt einer Vereinfachung der Verfahren schlägt die Landesregierung einfach eine Verkürzung der Beteiligungsfristen vor. Diese Verkürzung und die vorgesehene verpflichtende Digitalisierung erhöhen aber die Zugangshürden. Gerade kleinere Kommunen und Verbände verlieren reale Einflussmöglichkeiten. Dass laut Begründung ausdrücklich Druck erzeugt werden soll, zeigt: Vermeintliche Beschleunigung erfolgt bewusst zulasten der Beteiligung. Was die verpflichtende Digitalisierung anbelangt, sehen wir ebenfalls rechtliche Schwierigkeiten auf uns zukommen, sieht die Landesregierung doch ernsthaft vor, dass das Verfahren dennoch wirksam bleibt, selbst wenn Unterlagen im Internet vorübergehend nicht verfügbar sind. Das schwächt sowohl die Transparenz als auch den effektiven Rechtsschutz, obwohl Beteiligung rechtlich zentraler Bestandteil ordnungsgemäßer Planung ist. Offenbar will sich die CDU-geführte Landesregierung absichern, da sie schon den 4G-Ausbau versemmelt hat und die Digitalisierung für CDUler grundsätzlich Neuland ist, wie Angela Merkel einmal sagte. Ein ebenso großes Problem sehen wir als AfD darin, dass nach der Meinung der Landesregierung die Verwaltung gestärkt, die kommunale Ebene hingegen geschwächt werden soll. Zielabweichungsverfahren sollen stärker Landesbehörden konzentriert werden, während gleichzeitig Eingriffsrechte gegenüber regionalen Gremien bleiben. Damit verschiebt sich Planung faktisch von kommunalen und regionalen Ebene hin zur Exekutive. Die verfassungsrechtlich verankerte Selbstverwaltung Kommunen aus Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz aber – ich zitiere –: „Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung regeln.“ Wir als AfD bekennen uns zur grundgesetzlich ten Subsidiarität. Deshalb sind wir nicht nur gegen notorische Ausweitung der Befugnisse von Brüssel, dern auch innerhalb Hessens dafür, dass die Kommunen möglichst viele Befugnisse gegenüber den Landesbehörden behalten. Denn die Kommunen wissen am besten, wo ihnen Not am Mann ist. (Lebhafter Beifall AfD) Das größte Problem des Entwurfs besteht aber darin, er die Planung strukturell verlangsamt, statt sie zu schleunigen. Die Zehnjahresfrist für regionale Pläne aufgeweicht. Statt Verfahren zu beschleunigen, akzeptiert die Landesregierung faktisch längere Planungszyklen damit das Risiko veralteter Planungsgrundlagen. (Zuruf Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten)) Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom ar 2022 unterstreicht, dass auch im Bereich der RaumFachplanung gerichtliche Kontrolle umfassend greift Verfahrens- sowie Abwägungsfehler nicht folgenlos ben, sondern für die Rechtmäßigkeit der Planung entscheidend sind. Für Hessen bedeutet das: Das Landesplanungsgesetz kann Verfahren formell vereinfachen, aber es nicht verhindern, dass fehlerhafte Planung später vor richt scheitert. Das Bundesverwaltungsgericht macht deutlich, dass Planung nur dann Bestand hat, wenn gung und Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt werden. Der Gesetzentwurf der Landesregierung geht jedoch in falsche Richtung. Beteiligung wird verkürzt, die Anforderungen an die Verfahren werden verschoben und teilweise relativiert – zulasten der Rechtssicherheit und lasten der Kommunen. Das ist keine echte Beschleunigung, sondern erhöht das Risiko von Klagen, Verzögerungen Unsicherheit. Ich freue mich auf die weitere Beratung im Ausschuss. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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