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Karina Fissmann-Renner

SPD 28.04.2026 Sitzungen 21/64

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Planungsverfahren sind nie Selbstzweck. Sie sollen dafür sorgen, dass gute Entscheidungen getroffen werden und dass sie am Ende auch umgesetzt werden können. Viele unserer Verfahren sind über Jahre hinweg gewachsen. Sie waren sinnvoll aufgebaut, aber die Realität hat sich weiterentwickelt. Was früher einmal eine sinnvolle Aufteilung war, führt heute in Teilen dazu, dass sich Verfahren überschneiden oder sogar doppeln. Genau deshalb finden wir es richtig, dass diese Strukturen jetzt angepasst werden. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Der Grund für die Änderung des Hessischen Landesplanungsgesetzes ist zunächst ein technischer. Der Bundesgesetzgeber hat 2024 das Raumordnungsgesetz novelliert. Seitdem verweist unser Hessisches Landesplanungsgesetz in Teilen auf Normen, die es so nicht mehr gibt. Das schafft Rechtsunsicherheit. Rechtsunsicherheit ist, glaube ich, das Letzte, was wir jetzt in Planungsverfahren brauchen. Wir hätten es dabei belassen können: eine reine Anpassung der Paragrafenverweise, ein rein technisches Wartungsgesetz. Aber diese Koalition hat sich dazu entschieden, mehr daraus zu machen: (Tobias Eckert (SPD): So sind wir!) Erstens. Vollständige Digitalisierung der Behördenbeteiligung; der Minister hat es bereits angesprochen. Bisher mussten alle Unterlagen den Trägern öffentlicher Belange, also allen öffentlichen Stellen, in Papierform zur Verfügung gestellt werden – viel Papier, viele analoge Post- und Anfahrtswege. Rein faktisch eigentlich Aktenberge Planungsunterlagen. Heute wissen wir alle, dass wir bessere Möglichkeiten ben. So schreibt unser Gesetzentwurf fest, dass Planunterlagen künftig an alle öffentlichen Stellen elektronisch mittelt oder zum Download bereitgestellt werden. die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ausschließlich elektronisch abzugeben. Zweitens. Die Öffentlichkeitsbeteiligung der betroffenen Menschen soll digital durchgeführt werden. Die Bekanntmachung erfolgt im Internet. Aber aus Gleichbehandlungsgründen muss auch hier eine analoge Zugangsmöglichkeit bestehen bleiben. Ein Rentnerehepaar in Fulda, eine gerinitiative im Odenwald, ein Gewerbeverein im Meißner-Kreis: Sie alle sollen Planungsunterlagen hen können. Zeitgleich zur Onlineveröffentlichung weiterhin eine öffentliche Auslegung bei den Landesplanungsbehörden. Somit wird niemand abgehängt. Das moderner Staat und pragmatisches Verwaltungshandeln analogen Zugangsmöglichkeiten, weil alle Menschen digital gleich gut erreichbar sind. Das ist uns wichtig, ne sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Drittens. Ein Aspekt, der vielleicht wenig glamourös aber in der Praxis erhebliche Bedeutung hat: Bei stellungspflichtigen Vorhaben stellte sich in der genheit regelmäßig die Frage, ob zusätzlich eine verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss, die Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung hin im Planfeststellungsverfahren festgestellt werden In solchen Fällen konnte auf eine Raumverträglichkeitsprüfung verzichtet werden. Diese Kannvorschrift – muss mittlerweile auch sagen, es ist gelebte Praxis den – war sinnvoll. Der vorliegende Gesetzentwurf dies; es soll nun in eine Sollvorschrift geändert Damit schafft er Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Mein letzter Punkt, den ich gerne aufführen würde. gilt auch für die Zielabweichungsverfahren. Wenn ein haben sowohl vom Landesentwicklungsplan als auch einem Regionalplan abweicht, hat sich eine enge mung zwischen oberster und oberer Landesplanungsbehörde bewährt. Diese Abstimmung bekommt jetzt ebenfalls eine verlässliche Rechtsgrundlage. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf modernisiert, er digitalisiert, er schafft Klarheit, Schutzstandards zu schleifen und ohne Beteiligung zu tergraben. Das ist vielleicht, wie ich gesagt habe, unbedingt in allen Teilen eine glamouröse Politik, aber finde, es ist eine gute und bodenständige Politik. sind wir als Koalition angetreten. (Beifall SPD und CDU) Ich bedanke mich nun für Ihre Aufmerksamkeit und mich auf die weiteren Beratungen im Ausschuss. – chen Dank. (Beifall SPD und CDU)

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