hessischer-landtag.de ↗

Frank Lortz

28.04.2026 Sitzungen 21/64

Vielen Dank, Herr Minister. – Wir sind am Ende der Aussprache. Wir überweisen den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Fachausschuss. Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf: Erste Lesung Gesetzentwurf Landesregierung Gesetz zur Änderung des Hessischen Landesplanungsgesetzes – Drucks. 21/4182 – Er wird vom Wirtschaftsminister eingebracht. Bitte sehr, du bist gleich wieder dran. Der Wirtschaftsminister hat das Wort. Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir bringen heute unseren Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Landesplanungsgesetzes zur ersten Lesung ein. Er besteht aus drei Bausteinen: Erstens. Wir wollen die Digitalisierung der Behördenbeteiligung, der Behördengänge ganzheitlich und umfassend regeln, und zwar bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen, aber auch bei der Durchführung der Zielabweichungsverfahren. Auch die Öffentlichkeitsbeteiligung soll in den Planungsverfahren künftig digital durchgeführt werden. Aus Gründen der Rechtssicherheit muss es aber künftig nach wie vor die analoge Möglichkeit zur Beteiligung geben. Zweitens. Die Verwaltungspraxis, so wie sie jetzt schon gehandhabt wird, nämlich dass eine enge Abstimmung zwischen meinem Haus als oberster Planungsbehörde und dem jeweils zuständigen Regierungspräsidium erfolgt, soll in das Gesetz aufgenommen und damit gesetzlich geregelt werden. Drittens enthält der Gesetzentwurf noch einige notwendige redaktionelle Änderungen. Viertens will ich darauf hinweisen – weil ich das vorhin auch in meiner Regierungserklärung erwähnt habe –: Die Frage der Abschaffung der zwingenden 400-Meter-Abstände zwischen Wohnungsbebauung und Hochspannungsleitung hängt ja inhaltlich damit zusammen. Hierzu haben wir die Regierungspräsidien bereits angehört. In den nächsten Schritten kommen die Ressortabstimmung, erster Kabinettsbeschluss, Offenlage, zweiter Kabinettsbeschluss und Verordnungsverfahren, sodass das Ziel ist, dass diese neue Regelung im Laufe dieses Jahres in Kraft tritt. Die Regierungspräsidien sind bereits darüber informiert und können dann die künftige Rechtslage bereits jetzt im Rahmen von Zielabweichungsverfahren berücksichtigen. Wir freuen uns auf die Beratung zu diesem Gesetz und zu allem, was wir auch in den nächsten Monaten im Bereich des Landesplanungsrechts machen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und SPD)

Alle Reden von Frank Lortz Protokoll ↗