Katy Walther
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher! Jeder sechste Verkehrstote im Jahr 2025 in Deutschland war ein Radfahrer. Damit ist der Anteil der Fahrradfahrenden an den tödlich Verunfallten im vergangenen Jahr erneut gestiegen – auf 16,4 %. Das sind 3,8 % mehr als 2024 und 20,6 % mehr als vor elf Jahren, wie das Statistische Bundesamt gestern mitteilte. Die Gründe für die Zunahme sind vielfältig. Zum einen sind es gerade ältere Menschen, die besonders gefährdet sind, weil sie ihre teils schweren E-Bikes nicht so gut beherrschen und zum Beispiel herausfordernde Fahrmanöver bei unzureichender Infrastruktur für sie schwerer zu bewältigen sind. Eine Zahl dieser Statistik lässt jedoch aufhorchen: In zwei von drei Fällen war ein zweiter Verkehrsteilnehmer beteiligt; in knapp 70 % der Fälle war das ein Autofahrer oder eine Autofahrerin. Letztere hatten in drei von vier Fällen dann auch Schuld an dem Unfall. Autos, die aus Design-, Sicherheits- und Komfortgründen immer massiver gebaut werden, werden für schwächere Verkehrsteilnehmer, gerade im Mischverkehr, immer mehr zur Gefahr. Fest steht: Die Zahl tödlich ausgehender Radverkehrsunfälle lässt sich durch den Ausbau von Radwegen, besser einsehbare Kreuzungen und Einmündungen sowie Tempolimits deutlich senken. Hier haben wir als Land eine Mitverantwortung, nämlich beim Ausbau der Radinfrastruktur in unserem Zuständigkeitsbereich. Hier müssen wir deutlich schneller und besser werden; (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) denn nur knapp 12 % der Landesstraßen in Hessen sind heute mit einem Radweg ausgestattet, und das kann uns nicht zufriedenstellen. Aus diesem Grund bringen wir GRÜNE heute den Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Straßengesetzes ein: das Neue-Radwege-Gesetz, das dazu gedacht ist, den Ausbau der Radwegeinfrastruktur an Landesstraßen deutlich zu beschleunigen. Grundlage unserer Initiative war ein Vorschlag des ADFC Hessen, den auch die FDP seinerzeit als Grundlage für einen Gesetzentwurf genommen hatte. Leider wollten die Freien Demokraten nicht nur den Ausbau der Radwegeinfrastruktur in das überragende öffentliche Interesse stellen, sondern auch gleich die Verbreiterung der Fahrbahnen um eine weitere Autospur. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Ja!) Das konnten wir seinerzeit nicht mitgehen; (Tobias Eckert (SPD): Was Besseres haben Sie auch nicht gemacht!) denn wir haben im Straßenbau keine Mittel für einen unnötigen Ausbau zu verschenken. Wir brauchen unser Geld für die Sanierungen. Da auch die Planungskapazitäten begrenzt sind, wollen wir den notwendigen Radwegebau eben nicht an den Ausbau von Straßen koppeln. Das ist der Unterschied zum Gesetzentwurf der FDP. Außerdem haben wir in unserem Gesetzentwurf das überragende öffentliche Interesse auch für selbstständige Radwege erklärt, die Umweltstandards und, durch eine Anzeigepflicht unter Beibehaltung der Genehmigungsfreiheit, die kommunale Mitsprache weiterhin hochgehalten sowie eine Beschränkung der UVP-Freistellung auf unselbstständige Radwege eingeführt, um Konflikte mit dem EU-Recht zu vermeiden. Das hatten die Anzuhörenden seinerzeit bemängelt. Es geht uns um mehr Radwege in kürzerer Zeit, auch und vor allem im ländlichen Raum. Wenn es bis zum nächsten Ort nur wenige Kilometer sind, ist das eine ideale Fahrraddistanz. Ob für Fahrten zum Einkaufen, zur Arztpraxis, zum Sport oder zu Freunden – das Fahrrad kann in ganz Hessen ein echtes Alltagsverkehrsmittel werden, das Auto sinnvoll ergänzen, Fahrten ersetzen und auch Geld sparen helfen, gerade vor dem Hintergrund gestiegener Spritpreise. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Da Infrastruktur der Gamechanger ist, bitten wir um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
