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Astrid Wallmann

28.04.2026 Sitzungen 21/64

Vielen Dank. – Frau Staatsministerin, bitte schön. Diana Stolz, Ministerin für Familie, Senioren, Gesundheit und Pflege: Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, sehr geehrter Abgeordneter! Das ist jetzt eine komplett andere Fragestellung. Das PsychKHG regelt, wann jemand in einer iatrischen Klinik untergebracht werden kann und Regelungen dann zu ergreifen sind. Das gilt für alle iatrischen Erkrankungen gleichermaßen. Der Landtag vor Kurzem erst noch einmal klarstellend geregelt, darunter auch Suchterkrankungen fallen können.

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