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Astrid Wallmann

28.04.2026 Sitzungen 21/64

Frau Staatsministerin, bitte schön. Diana Stolz, Ministerin für Familie, Senioren, Gesundheit und Pflege: Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, sehr geehrter Abgeordneter Pürsün! Nach Rücksprache meines mit den zuständigen Stellen kann ich Ihnen mitteilen, dass es sich bei diesem Einzelfall nicht um einen bringungsfall nach dem PsychKHG handelt, sondern einen sogenannten Selbsteinweiser. Das heißt, es war Mensch, der sich freiwillig selbst in Behandlung hat. Insofern greift das PsychKHG hier nicht.

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