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Astrid Wallmann

28.04.2026 Sitzungen 21/64

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Das Wort hat der Minister der Justiz und für den Rechtsstaat, Herr Staatsminister Heinz. Bitte schön. Christian Heinz, Minister der Justiz und für den Rechtsstaat: Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Abgeordnete Klaes! Zunächst ist voranzustellen, dass nach dem Personalbedarfsberechnungssystem Pebb§Y die Belastung nicht monatlich, sondern nur quartalsweise berechnet wird und auch nur so berechnet werden kann, da die notwendigen Angaben entsprechend den bundeseinheitlichen Vorgaben zu den Personalübersichten nur quartalsweise erhoben werden. Zur Beantwortung der Frage werden daher die Quartalswerte herangezogen, die jeweils die durchschnittlichen bzw. hochgerechneten Daten für den Personalbedarf und die Belastungsquote ausweisen. Das heißt, ab dem zweiten Quartal werden auch die Vorquartalszahlen berücksichtigt, und beim Jahresergebnis alle vier Quartalszahlen als Durchschnittswert. Im richterlichen Dienst der Sozialgerichte ist die Belastungsquote im Jahr 2025 in den einzelnen Quartalen kontinuierlich angestiegen: von 93,87 % im ersten Quartal und 99,02 % im hochgerechneten zweiten Quartal auf 103,76 % im hochgerechneten dritten Quartal. Der Durchschnittswert im gesamten Jahr 2025 betrug 112,07 %. Das zeigt sich auch an der Entwicklung des Personalbedarfs. Dieser ist von 68,48 Arbeitskraftanteilen im ersten Quartal und 71,86 Arbeitskraftanteilen im hochgerechneten zweiten Quartal auf 74,56 Arbeitskraftanteile im hochgerechneten dritten Quartal angestiegen. Das ergab durchschnittlich 79,7 Arbeitskraftanteile im gesamten Jahr 2025. Im richterlichen Dienst des Hessischen Landessozialgerichts hat sich die Belastungsquote im Jahr 2025 wie folgt entwickelt: von 98,14 % im ersten Quartal und 103,0 % im hochgerechneten zweiten Quartal auf 104,72 % im hochgerechneten dritten Quartal. Auf das gesamte Jahr 2025 bezogen, betrug die Belastungsquote 111,31 %. Der Personalbedarf hat sich wie folgt entwickelt: von 28,51 Arbeitskraftanteilen im ersten Quartal stieg er auf 29,02 Arbeitskraftanteile im hochgerechneten zweiten Quartal. Im hochgerechneten dritten Quartal sank der Bedarf auf 28,51 Arbeitskraftanteile. Auf das gesamte Jahr 2025 bezogen, ist der Personalbedarf auf 29,64 Arbeitskraftanteile gestiegen.

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