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Timon Gremmels

28.04.2026 Sitzungen 21/64

Die Einsparungseffekte bei den Kosten durch die Digitalisierung lassen sich noch nicht abgrenzbar beziffern. Die Antragsbearbeitung und die Durchführung des BAföG sind sehr komplexe Verwaltungsprozesse, deren Gesamtkosten durch eine Vielzahl von Faktoren bestimmt werden. Der Umstellungsprozess ist zunächst mit Mehrbelastungen verbunden. Das ist häufig bei Umstellungsverfahren, weil sie Dinge parallel laufen lassen. Daher kann derzeit keine valide und nachvollziehbare Aussage über die voraussichtlichen Einsparungen in den nächsten Jahren getroffen werden, da sich der neue Verwaltungsprozess zunächst etablieren muss. Ich kann Ihnen darüber hinaus mitteilen, dass das Hessen für diese einheitliche Umstellung des BAföG IT-Software „Hessisches BAföG- und AFBG-Fachverfahren“ zur Verfügung gestellt hat und wir damit den für die Digitalisierung geschaffen haben und die liche Grundlage für Onlineplattformen wie „BAföG tal“, die BAföG-eAkte oder den sogenannten Rückkanal für die digitale Zustellung der Bescheide und des sonstigen Schriftwechsels. All das finanziert das Land Hessen für die Studierendenwerke. Das heißt, den Studierendenwerken sind gehend keine zusätzlichen Kosten entstanden. Auch als erste Ausstattung benötigten Postscanner bei der führung der BAföG-eAkte wurden großzügigerweise Land Hessen finanziert.

Protokoll ↗