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Timon Gremmels

28.04.2026 Sitzungen 21/64

Herr Kaffenberger, vielen Dank. – Sie sprechen einen wichtigen Punkt an. Im Jahr 2025 sind von 44.902 BAföGAnträgen, die in Hessen gestellt worden sind, nur 20.755 Anträge digital eingegangen. Das ist knapp unter der Hälfte. Mittlerweile sind wir etwas besser geworden. Das große Hemmnis ist, dass es bei den Studierenden noch Zweifel und auch Vorbehalte gibt, eine BundID zu beantragen, und das einfach nicht getan wird. Ich sage Ihnen klar und deutlich – auch das haben wir in dem Antrag des Bundesrats aufgegriffen –, dass wir es für angemessen halten, den Bund aufzufordern, das zwingend vorzuschreiben. Gleichzeitig soll es eine klar definierte Ausnahmeregelung für Menschen geben, die Beeinträchtigungen oder Ähnliches haben. Wenn wir freiwillig nur auf eine Quote von 50 % kommen, sollte man eine BundID haben müssen, damit BAföG-Anträge künftig ausschließlich digital beantragt werden können. Ich möchte noch einmal betonen: Es wird immer auch analoge Verfahren für Menschen geben, die körperlich oder seelisch so beeinträchtigt sind, dass eine digitale Beantragung nicht zumutbar ist. Aber für alle anderen haben wir den Bund aufgefordert, eine zwingende digitale Antragstellung vorzuschreiben. Eine BundID ist auch für andere Verfahren sehr hilfreich. Da könnte meine Kollegin Sinemus sicherlich weiter ausführen. Das ist sehr sinnvoll. Wir können und sollten es aus meiner Sicht deutlich landesgesetzlich vorgeben, wenn wir an dieser Stelle freiwillig nicht weiterkommen, weil es zu einer echten Entlastung von bürokratischen Abläufen in den Studierendenwerken führt, die die BAföG-Anträge bearbeiten. Insofern mein Appell an alle Studierenden: Nutzt möglichst alle freiwillig diese Möglichkeit der BundID. – Perspektivisch sollte es vorgeschrieben werden. – Vielen Dank.

Protokoll ↗