Claudia Ravensburg
Auch in dritter Lesung lehnen wir den Gesetzentwurf der FDP zur Sprachförderung ab. Die Konzentrierung der Kinder mit Sprachförderbedarf im Jahr vor der Einschulung in speziellen Sprach-Kitas lehnen wir aus rechtlichen und auch aus pädagogischen Gründen entschieden ab und sehen uns auch nach der Anhörung in dieser Auffassung rundweg bestätigt. Im Gegensatz zu der alltagsintegrierten Sprachförderung und dem Konzept der Sprach-Kitas will die FDP in ihrem Gesetz eine flächendeckende Verpflichtung zur systematischen Sprachförderung in den Kindertageseinrichtungen verankern. Genau hieran machen wir unsere Kritik fest. Eine Verpflichtung ist nur dann möglich, wenn die Schulpflicht besteht. Genau das haben wir mit der Einführung der verpflichtenden Vorlaufkurse umgesetzt. Wir haben die Schulanmeldung vorgezogen und die Sprachtests terminiert. Damit können alle Kinder, deren Sprachkenntnisse für einen erfolgreichen Schulbesuch noch nicht ausreichen, im Jahr vor dem eigentlichen Schulbeginn die verpflichtenden Vorlaufkurse besuchen. So konnten wir erreichen, dass die Sprachförderkinder nicht zurückgestellt werden müssen, sondern im gleichen Alter wie ihre Kita-Freunde das 1. Schuljahr besuchen können. Diesen Weg geht das FDP-Gesetz eben nicht, sondern verlegt die Pflicht in die Kita und damit in den Bereich des HKJGB. Das HKJGB ermöglicht keine Verpflichtung der Kinder zum Besuch einer Kita und erst recht nicht einer speziell auf Sprachförderung ausgerichteten Kita. Damit ist aus unserer Sicht der Gesetzentwurf schon rechtlich nicht umsetzbar. Auch pädagogisch ist das nicht der Weg, den wir gehen wollen. Die Umsetzung des FDP-Gesetzes würde nämlich bedeuten, dass die Kinder, die vielleicht schon seit dem ersten Lebensjahr in der wohnortnahen Kita waren und dort in ihren Gruppen Freunde gefunden und viele soziale Kontakte aufgebaut haben, bei mangelnden Sprachkenntnissen aus diesen Gruppen herausgerissen werden und in eine spezielle Sprach-Kita wechseln müssen. Wir halten das auch aus praktischen Gründen nicht für umsetzbar auf dem Land, wo wir zahlreiche Gemeinden mit nur einer Kita haben. Will die FDP dann die Kinder mit Sprachförderbedarf morgens in den Bus setzen und in eine andere Gemeinde fahren? Und da habe ich noch gar nicht von den Finanzen oder vom notwendigen Personal gesprochen. Die Kritik am FDP-Gesetz wurde auch in der Anhörung eindeutig bestätigt, zum Beispiel vom Hessischen Städtetag. Ich habe keine einzige Stellungnahme gesehen, die den Gesetzentwurf begrüßt hätte. Wichtig ist mir an dieser Stelle, noch einmal zu betonen, dass aus unserer Sicht Sprachförderung von Anfang an alltagsintegriert und handlungsorientiert erfolgen sollte. Vorlesen in der Kita und zu Hause sollte selbstverständlich sein. Der Hessische Bildungs- und Erziehungsplan ist hierfür die Grundlage, die wir weiterentwickeln wollen. Unser Ziel ist es, Sprachförderung in allen Kitas in den Alltag zu integrieren und zusätzlich nach erfolgter Schulanmeldung durch die verpflichtenden Vorlaufkurse im Jahr vor der Einschulung zu intensivieren – auch für die Kinder, die bisher noch keine Kita besucht haben. Ziel muss sein, dass alle Kinder zu Beginn des 1. Schuljahres ausreichend Sprachkenntnisse mitbringen. Gut ausgebildete Fachkräfte sind hierbei ebenso wichtig wie eine enge Kooperation von Kita und Schulen. Wir werden diesen Weg weitergehen und begrüßen ausdrücklich die von unserer Ministerin Hofmann initiierte hessenweite Koordinierungsstelle, die die Kitas fachlich in der Sprachförderung begleiten und unterstützen wird. (zurück zum Text auf Seite 4707) Anlage 3 (zu Tagesordnungspunkt 12) Nach § 109 Absatz 2 GOHLT zu Punkt der Tagesordnung, Drucks. 21/3429 zu 21/3113 zu Drucks. 21/2391, zu Protokoll ne Stellungnahme
