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Marie-Sophie Künkel

CDU 19.03.2026 Sitzungen 21/63

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Hessen ist Vorreiter, was Frauensicherheit und Opferschutz anbelangt. Dennoch zeigt die neueste Studie des „Häusliche Gewalt“ erschreckende Zahlen. 2024 rund 270.000 Menschen Opfer häuslicher Gewalt. Das ein Anstieg von rund 4 %. Die Opfer sind leider weiblich. Doch dieser traurigen Entwicklung schauen die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen nicht fach sehenden Auges zu. Meine Damen und Herren, setzen uns konkret, auch auf Bundesebene, dafür ein, das konsequente und erfolgreiche Handeln Hessens desweit umgesetzt wird. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) 2024 hat Hessen als erstes Bundesland – das wurde schon angesprochen – die elektronische Fußfessel dem spanischen Modell eingeführt. Auf Initiative der sischen Landesregierung berät der Bund nun über die Wiebke weitung des Gewaltschutzgesetzes, unter anderem, damit die elektronische Fußfessel flächendeckend eingesetzt werden kann, aber auch länger als nur drei Monate, sondern sechs Monate bis hin zu einem Jahr angeordnet werden auf kann. Hessen übernimmt weiterhin eine besondere Rolle im Bereich der Verantwortung; denn die zentrale ÜberwaSchulen, chungsstelle aller Bundesländer wird in Hessen geführt. Das Marburger Modell wurde eben schon angesprochen. Das Marburger Modell ist auch ein Vorreitermodell. Hier denn funktioniert eine Arbeit Hand in Hand, was Opferschutz und Frauensicherheit anbelangt. Die Polizei, die StaatsanDer waltschaft, die Gerichte, aber eben auch die Beratungsstellen arbeiten, wie gesagt, Hand in Hand. Sobald die Polizei verbindeinen Fall von häuslicher Gewalt meldet, werden automaBeteitisch die Beratungsstellen informiert. Damit wird den betroffenen Frauen ein unbürokratischer und ganz schneller Schutz gewährt. Ihr bleibt Meine Damen und Herren, häusliche Gewalt hat in Hessen keinen Platz, und sie darf ihn auch nirgendwo sonst haben. fehlt, Bei der Frage von Frauensicherheit und Opferschutz darf es aber auch keine falsch verstandene kulturelle Toleranz Fraugeben. Ich möchte hier kurz auf einen aktuellen Berliner ist Fall eingehen. Hier steht der Verdacht im Raum, dass und die Vergewaltigung einer 16-Jährigen aufgrund von falsch verstandener kultureller Toleranz bewusst vorsätzlich vertuscht wurde, weil die Täter türkisch-kurdischer Herkunft jeden sind. Wir als CDU sagen klar und deutlich: Bei der Frage schützt, dass von Frauensicherheit und Opferschutz darf es keine falsch verstandene kulturelle Toleranz geben. (Beifall CDU, SPD, vereinzelt AfD, BÜNDNIS 90/ Wiebke DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Wer Menschen angreift, sie belästigt, sie sexuell missGewalt. garantie- braucht, muss konsequent bestraft werden, ganz egal, welche Herkunft die Täter haben. (Beifall CDU und SPD) Frau Kollegin Gronemann, Sie haben es eben angesprochen, es gibt sicherlich immer auch Verbesserungsbedarf. Aber ich glaube, Sie sehen, dass die Hessische Landesregierung ihre Maßnahmen konsequent ausweitet und sich auch auf Bundesebene dafür einsetzt, dass wir kontinuierlich, stetig und konsequent den Schutz von Frauen, aber auch den Schutz von allen Menschen, die häusliche Gewalt erfahren, umsetzen. Herren! Deswegen, meine Damen und Herren, lassen Sie uns das Erfolgsmodell aus Hessen weiter fortführen. Die reBKA gierungstragenden Fraktionen und diese Landesregierung wurden stehen für ein umfassendes Frauensicherheitspaket. – Herzist lichen Dank. meist (Beifall CDU und SPD) einVizepräsidentin Martina Feldmayer: wir Die nächste Rednerin ist die Vorsitzende der FDP-Fraktion, dass bun- Frau Knell. Wiebke Knell (Freie Demokraten): eben Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen nach und Kollegen! Werte Kollegin Künkel, wer über häusliche Hes- Gewalt spricht, darf nicht nur bei Absichtserklärungen steAus- hen bleiben. Entscheidend ist, dass der Schutz am Ende tatsächlich wirkt. Das Problem ist, dass wir das noch nicht überall haben. (Beifall Freie Demokraten und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Zahlen sind ja schon genannt worden: Laut dem Bundeslagebild „Häusliche Gewalt“ des Bundeskriminalamtes wurden im Jahr 2024 fast 266.000 Menschen Opfer häuslicher Gewalt. Das ist für Hessen ein Anstieg um rund 11 % und ein neuer Höchststand. In der großen Mehrheit der Fälle sind die Betroffenen Frauen. Häusliche Gewalt umfasst körperliche, sexualisierte und psychische Gewalt, Stalking und zunehmend auch digitale Gewalt. Deshalb ist klar: Wir reden hier nicht über Einzelfälle, sondern über strukturelle Gewalt gegen Frauen, auch in Hessen. Der vorliegende Antrag enthält Punkte, die wir ausdrücklich anerkennen. Vieles habe ich bereits in der gestrigen Debatte gesagt. Hessen ist beim technischen Gewaltschutz vorangegangen, und das finden wir gut. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung kann in Hochrisikofällen ein wichtiges Instrument sein, insbesondere zum Schutz mehrerer gefährdeter Personen. Auch das Marburger Modell ist ein sinnvoller Ansatz. Die enge Zusammenarbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichten und Gerichtshilfe ermöglicht schnelle Reaktionen, Unterstützung für Betroffene und ein frühzeitiges Einbinden von Tätern. Diese Instrumente können Leben retten, wenn sie konsequent angewendet werden. Aber genau hier liegt ein Problem des Antrags: Er beschreibt Instrumente und Projekte, sagt aber wenig darüber aus, wie flächendeckend sie angewandt werden und ob sie bei den Betroffenen ankommen. Ich verstehe ehrlicherweise auch nicht, warum wir heute noch einmal – kurz – über etwas sprechen, was wir gestern schon sehr viel ausführlicher beraten haben. Das bringt uns heute Abend nicht mehr so viel weiter. (Marie-Sophie Künkel (CDU): Weil es wichtig ist! –

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