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Dr. Daniela Sommer

19.03.2026 Sitzungen 21/63

ReLandes Für die Landesregierung spricht der Minister für WirtVerschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Herr Staatsminister Mansoori, Sie haben das Wort. Bitte den sehr. auszuKaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie, hat. Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum: ist es Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, ist, han- meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mein eigenes Jurastudium im Jahr 2009 begonnen. Ich habe, wie ich finde, zwei sehr ordentliche Examina gemacht. Da war mir noch nicht klar, dass ein so harmlos daherkommendes Wort wie „anteilig“ eine 60-minütige Debatte im unterHessischen Landtag auslösen kann. Des- (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Ich habe siewie ben Minuten gespart!) die – Okay, es sind sieben Minuten weniger. Dann sind es 53 sie Minuten. Vielleicht spare ich auch noch ein paar Minuten ein. fest39.939, das ist eigentlich die einzige Zahl, die man bei uns dieser Diskussion kennen muss. Das sind nämlich exakt 1,89 % der Landesfläche, die in Hessen als sogenannte Windenergievorrangfläche ausgewiesen sind. Rein mathematisch hat Hessen zum Stichtag die Vorgaben des Bundes zur Ausweisung der Windenergievorrangflächen übererfüllt. Jetzt hat ein hessisches Obergericht entschieden, dass es enormen darauf nicht ankomme. Wir kennen das Urteil, wir kennen aufnicht die Begründung. Die wollen wir abwarten. Wir wolHöchst len uns das aus Respekt gegenüber einem Obergericht erst einmal anschauen und dann unsere Rückschlüsse daraus ziehen. niedri- (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Nina Heidt-Sommer (SPD)) steht Was die möglichen Folgen sind, haben doch die Vorrednerinnen und Vorredner hinreichend beschrieben. Es gibt erst einmal keine. Solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, solange die Rechtsmittelfrist läuft – das ist ein Monat ab InVorliegen der Begründung –, passiert gar nichts. dahin der Deswegen muss man sich die Frage stellen: Warum wird nicht zu diesem Thema hier eine 60-minütige Debatte beantragt? Ich will jetzt einmal eine Mutmaßung äußern. Was wäre denn die Rechtsfolge davon, gar nichts zu machen? Das ist ein Urteil, das die allermeisten hier nicht haben kommen sehen. Das wurde auch schon gesagt. Als das Gesetz in der letzten Legislaturperiode von der Vorgängerkoalition gemacht wurde, hatten sie alle diese Bedenken nicht. Die sind neu. Offenbar haben sie das auch nicht erwartet. Wenn man nichts machen würde, dann gäbe es erst einmal mit einer Ausnahme keine Veränderung. Die eine Ausnahme ist, dass, weil der Verwaltungsgerichtshof davon ausgeht, dass das Flächenbedarfsziel nicht erfüllt ist, Windenergieprojekte im Außenbereich privilegiert werden würden, übrigens auch dann, wenn sie nicht auf Vorrangflächen stehen. Das heißt, Ihre Sorge ist gar nicht, dass nicht genug Windenergieflächen ausgewiesen werden. Ihre Sorge ist, dass mehr Windenergieprojekte entstehen als ursprünglich geplant. Das ist doch wahrscheinlich das eigentliche Thema, um das es hier geht. Ich glaube, wir könnten alle in dieser Debatte einmal ein bisschen ehrlicher miteinander sein. Wir sollten erst einmal die Veröffentlichung des Urteils abwarten. Wir werden uns das dann gründlich anschauen. Zeit für das Einlegen eines Rechtsmittels ist genug. Wir werden in Hessen die richtigen Rückschlüsse daraus ziehen, damit es in Hessen einen vernünftigen und vor allem ausgewogenen Ausbau der Windenergie gibt. Wir sprechen hier nicht als Bezirksregierung Südhessens, sondern als Regierung für das gesamte Hessen, die auch auf die mittelhessischen und nordhessischen Interessen zu achten hat. Wir werden im Sinne der Windenergie und im Sinne günstiger Energiepreise einen guten Kompromiss hinbekommen. Die 6:04 Minuten schenke ich Ihnen. – Schönen Dank. (Beifall CDU und SPD)

Protokoll ↗