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Olaf Schwaier

AfD 19.03.2026 Sitzungen 21/63

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, Kollegen Abgeordnete! Minister Mansoori hat kurz seinem Amtsantritt am 15. März 2024 erklärt – ich re –: „Wir haben eine Verwaltungskultur in Deutschland, wo sich niemand traut, Fehler zu machen“. Es ging interessant weiter: Eingefahrene Denkweisen müssten aufgegeben, eine neue Fehlerkultur müsse lich werden, und der am meisten unterschätzte Schlüssel für schnellere Genehmigungen sei „eine Veränderung Mindsets“. Entscheidungen seien zu treffen, auch sich diese später als Fehler herausstellen könnten. merkt: „Ich stehe dafür im Zweifel auch gerade“, er. Nur zeigt sich im politischen Alltag schnell, ob Sätze Substanz haben oder nur gut in ein Interview Viele Bürger, viele Unternehmen und auch viele munen erleben staatliche Verfahren als zu langsam, schwerfällig und zu kompliziert. Insofern ist es über Beschleunigung, über bessere Abläufe und über re Zuständigkeiten zu sprechen. Denn das Grundproblem ist doch nicht, dass Beamte zu selten Mut zeigen. Grundproblem ist, dass Politik schlechte, widersprüchliche oder unklare Regeln produziert, die in Verwaltung Gerichten zu langsameren Prozessen führen. Die Verwaltung ist nicht Ursache dieser Misere, sie ihr Vollzugsorgan. Wer im Verwaltungsrecht mehr toleranz predigt, der sollte wissen: Fehler beschleunigen Verfahren nicht, Fehler führen zu Klagen. Fehler führen Unsicherheit. (Beifall AfD) Fehler führen auch zu Stillstand. Gerade, wer beschleunigen will, muss rechtlich sauber arbeiten. Alles andere politische Show. Schauen wir auf den konkreten Fall, der diesem Setzantrag zugrunde liegt. Am 20. Juli 2022 wurde das Bundes-Windenergieflächenbedarfsgesetz verkündet – ein schönes Ziel dieses Gesetzes ist die Beschleunigung des Windenergieausbaus an Land. Dazu werden den Ländern ziele vorgegeben. Für Hessen sind das bekanntlich 1,8 der Landesfläche bis Ende 2027 und 2,2 % bis Ende Daneben spielt der Begriff des überragenden öffentlichen Interesses eine zentrale Rolle. Der Ausbau erneuerbarer Energien hat dadurch in Genehmigungs- und Abwägungsverfahren ein erhebliches Gewicht erhalten. Praktisch deutet das: Solange die Voraussetzungen vorliegen, Wirt- der Ausbau der Windenergie rechtlich besonders begünstigt. Wesentlich ist nun die Frage, wann ein Land seine Verpflichtungen aus dem Windenergieflächenbedarfsgesetz erfüllt hat. Der Bundesgesetzgeber hat dafür ausdrücklich einen pragmatischen Weg eröffnet. Die Länder können die schaffen Zielerreichung so organisieren, dass regionale oder kommuss munale Planungsträger Teilflächenziele umsetzen, die in der Summe den vorgegebenen Landeswert erreichen. Genau diesen Weg hat Hessen gewählt. Wort Im Dezember 2023 wurden in Südhessen durch die zuder ständigen regionalen Planungsträger die entsprechenden Beschlüsse gefasst. Der maßgebliche Beschluss des Wirtschaftsministeriums als oberster Planungsbehörde erfolgte dann am 13. März 2024, also zwei Tage vor dem viel zitierten Interview des Ministers. liebe Inhaltlich wurde festgestellt: Nordhessen 2,0 %, Mittelhesnach sen 2,2 % und Südhessen 1,5 %, in der Summe also 1,89 % zitie- der Landesfläche. Die politische Schlussfolgerung lautete also: Hessen erfüllt die bundesrechtliche Zielvorgabe. Aber genau an diesem Punkt begann das Problem. Denn im Hessischen Energiegesetz steht eben nicht diese flexible mög- Summenbetrachtung, sondern etwas anderes. Dort heißt es: „In den Regionalplänen sind anteilig Vorranggebiete des zur Nutzung der Windenergie in Höhe der … für wenn Hessen … festgelegten Flächenbeitragswerte auszuAufgeweisen.“ sagte solche Deshalb konnte der Verwaltungsgerichtshof in Kassel gar passen. nichts anderes beschließen, als die Beschlüsse zu verwerfen; denn das Landesrecht sagt eben etwas anderes als das, Komwas politisch offenbar gewollt war. Mit anderen Worten: zu Nicht das Gericht hat das Problem geschaffen, sondern das richtig, Problem steht im Landesgesetz. klare- (Beifall AfD) Das Herr Minister, Sie haben im Ausschuss erklärt, es sei nicht nachvollziehbar, dass der VGH das so interpretiere, als und müssten in allen Planungsregionen dieselben Flächenziele gelten. – Doch, genau das ist sehr wohl nachvollziehbar. Wenn das Hessische Energiegesetz ausdrücklich auf die ist Flächenbeitragswerte des entsprechenden Bundesgesetzes Fehlerverweist und gerade keine klare Öffnung für die von Hessen gewählte Konstruktion enthält, dann ist die gerichtliche zu Beanstandung weder abwegig noch überraschend. Sie ist die Folge unsauberer Gesetzgebung. (Beifall AfD) Man muss der Fairness halber hinzufügen: Dieser Fehler ist stammt politisch aus der Zeit von Herrn Al-Wazir. (Heiko Kasseckert (CDU): Das ist kein Fehler!) Der Fehler wurde im November 2022 in das Hessische Energiegesetz geschrieben. Minister Mansoori hat ihn Wort. nicht verursacht. Die politische Verantwortung für den Umgang mit dem Problem liegt heute aber bei ihm. Genau Flächenjetzt müsste die anfangs zitierte Fehlerkultur den Praxistest % bestehen. Wer in Interviews erklärt, er stehe im Zweifel 2032. auch für Fehler gerade, darf sich nicht bei der ersten ernsthaften Bewährungsprobe wegducken. (Beifall AfD) be- Denn es reicht eben nicht, im Ausschuss zu mauern, auf wird die schriftliche Urteilsbegründung zu verweisen und so zu tun, als sei alles irgendwie unverständlich. Wenn Sie es ernst meinen, Herr Minister, dann korrigieren Sie das Hessische Energiegesetz – schnell, klar und rechtssicher. Dann nutzen Sie den bundesrechtlichen Spielraum so, wie es politisch offenbar beabsichtigt war. Genau das wäre verantwortliches Handeln. (Beifall AfD) Genau das wäre ein konstruktiver Umgang mit einem offen zutage getretenen Fehler. Alles andere wäre das Gegenteil von Fehlerkultur – große Worte nach außen, ausweichen im Ernstfall. Deshalb ist unser Setzpunktantrag notwendig. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Wirklich?) Er beschreibt kein theoretisches Problem, sondern einen ganz konkreten politischen und rechtlichen Missstand. Er verlangt nichts Außergewöhnliches, sondern schlicht, dass diese Landesregierung ihre eigenen Fehler erkennt und bereinigt. So einfach ist das. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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