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Prof. Dr. Roman Poseck

19.03.2026 Sitzungen 21/63

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der Gesetzentwurf der FDP ist ein Schnellschuss. Deshalb wird er von der Landesregierung abgelehnt. Es ist sehr offensichtlich, dass Sie mit Ihrem Gesetzentwurf punktuelle Aufmerksamkeit erzielen wollen, gerade jetzt vor Ostern. (Holger Bellino (CDU): Immer so!) Lieber Herr Naas, das ist aber etwas zu wenig. Wir arbeiten umfassend, und wir arbeiten sorgfältig auf der Ebene der Landesregierung. (Oliver Stirböck (Freie Demokraten): Sie regieren doch schon zehn Jahre!) Ihr Gesetzentwurf zeugt vom Gegenteil. (Beifall CDU und SPD) Lassen Sie mich gleichwohl mit den Gemeinsamkeiten beginnen. In der Tat, das Sonn- und Feiertagsgesetz ist in die Jahre gekommen. Es stammt im Wesentlichen aus dem Jahre 1971. Seitdem hat sich viel getan. Unsere Gesellschaft ist einem Wandel unterlegen gewesen – im Übrigen nicht in dem Maße, wie Herr Schleich das hier wieder einmal als absolutes Zerrbild beschrieben hat. Selbstverständlich pflegen wir auch weiter unsere christlich-abendländischen Traditionen in diesem Land. Was Sie sagen, bildet nicht die Wirklichkeit ab. (Zuruf Pascal Schleich (AfD)) Gleichwohl ist nicht zu verkennen, dass sich viel geändert hat. Dem müssen wir natürlich Rechnung tragen. Lieber Herr Naas, deshalb bin ich auch noch bei Ihnen, dass das Sonn- und Feiertagsgesetz reformbedürftig ist. Es wäre aber falsch, sich dabei alleine auf das Tanzverbot zu konzentrieren. Das ist ein Punkt – für viele vielleicht ein wichtiger Punkt, das will ich gar nicht bestreiten –, aber es geht bei einer sachgerechten Reform des Sonn- und Feiertagsgesetzes um wesentlich mehr. Das ist auch unser Antrieb. Wir haben uns auf den Weg gemacht, das Sonn- und Feiertagsgesetz umfassend zu reformieren. Dabei werden wir eine Reihe von Vorschriften neu fassen. Wir werden auch Reformen zum Tanzverbot vorsehen. Wir werden insgesamt Bürokratie abbauen, und wir werden vor allem den Menschen in Hessen mehr Rechtssicherheit geben. Die Landesregierung hat zu diesem Thema einen Referentenentwurf erstellt. Der befindet sich gegenwärtig in der Ressortabstimmung. Wir warten jetzt auf fachliche Rückmeldungen anderer Ressorts. Dann wird es noch einmal politische Abstimmungsprozesse geben, wie das bei geordnetem rungshandeln üblich ist. Dann wird es voraussichtlich einem Kabinettsbeschluss kommen, und dann wird das he Haus über den Entwurf der Landesregierung zur entwicklung des Sonn- und Feiertagsgesetzes in beraten können. Das wird voraussichtlich nach der merpause in der zweiten Jahreshälfte der Fall sein. Lieber Herr Naas, diesen Prozess können Sie gerne struktiv begleiten. Ich bin zuversichtlich, dass Sie Überarbeitungen, die wir vornehmen, auch persönlich terstützen werden. Aber das, was Sie hier heute vorgelegt haben, ist einfach zu kurz gesprungen. Deshalb werden dem auch als Landesregierung nicht zustimmen können. Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD)

Protokoll ↗