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Dr. Daniela Sommer

19.03.2026 Sitzungen 21/63

KomfiVielen Dank für die Berichterstattung. intenwill Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen kann, den bitte das ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der Freisehr en Demokraten. Wer ist dagegen? – Das scheint mir das gesamte restliche Haus zu sein. Ich frage noch: Gibt es aus- Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser gespro- Gesetzentwurf abgelehnt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf: Erste Lesung Gesetzentwurf Fraktion der Freien Demokraten Gesetz zur Liberalisierung und Modernisierung des Hessischen Feiertagsgesetzes – Drucks. 21/4028 – Vereinbarte Redezeit: fünf Minuten. Der erste Redner ist Herr Dr. Naas, Fraktionsvorsitzender der Freien Demokraten. Bitte sehr, Sie haben das Wort. Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wussten Sie, dass in Hessen an jedem Sonntag Tanzen verboten ist – zumindest zwischen 4 Uhr und 12 Uhr vormittags? Ehrlich gesagt, ich habe das nicht gewusst. Ich habe auch nie vernommen, dass man irgendwie dagegen vorgeht oder dass das irgendwie ein Problem war. (Zuruf Christoph Sippel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Ich habe aber auch schon Tanzveranstaltungen eröffnet, bei denen es zumindest Musik gab und bei denen auch ein bisschen getanzt wurde. Im Nachhinein muss ich sagen, das war wohl damals illegal, als ich Bürgermeister der Stadt Steinbach war, wenn man in das Gesetz schaut, in die §§ 7 und 1 des Hessischen Feiertagsgesetzes. Aber ich sage Ihnen noch eines, was gut ist: Es ist nicht nur keinem bekannt, es wird wohl auch nicht geahndet. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist auch aus der Zeit gefallen, dass es hier ein solches Tanzverbot gibt. Denn das Hessische Feiertagsgesetz passt nicht mehr zur Realität; es passt nicht in die Zeit, es ist in der Tat aus der Welt gefallen. Es ist deswegen aus der Welt gefallen, weil es den Staat schlicht nichts angeht, was ich sonntags zwischen 4 Uhr in der Früh und 12 Uhr mache. Das geht den Staat nichts an. Es gibt viele Menschen, die sehr religiös sind und in die Kirche gehen. Es gibt aber auch viele Menschen, die das nicht tun. Deswegen sagen wir Freie Demokraten: Jeder soll selbst entscheiden, was er an einem Sonntag macht. (Beifall Freie Demokraten) Jetzt ist es so, dass wir das restriktivste Feiertagsgesetz in ganz Deutschland haben. Das ist nicht nur auf Sonntage beschränkt, sondern es gibt auch noch Gründonnerstag, da ist Tanzen auch verboten, es gibt Karsamstag, auch da ist Tanzen verboten; verschiedene andere Festivitäten. Wir haben das restriktivste Feiertagsgesetz. Dieses Feiertagsgesetz ist über 55 Jahre alt. Es stammt von 1971. Damals war Albert Osswald Ministerpräsident in Hessen. Ungefähr diesen Geist atmet dieses Gesetz noch. Ich kann mir vorstellen, wie das Gesetz in den Fünfzigerund Sechzigerjahren zustande gekommen ist; damals noch mit starken Gottesdienstbesuchen. Man wollte sozusagen der Mehrheit, den Gottesdienstbesuchern, nicht zumuten, auf eine kleine feiernde Minderheit zu treffen. Dieses Bild ist heute schief, es ist völlig schief. Deswegen sagen wir: Schaffen wir das Tanzverbot an Feiertagen endlich ab, und bringen wir Hessen auf die Höhe der Zeit. (Beifall Freie Demokraten und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich habe die beiden Tage auch schon angesprochen: Gründonnerstag. Es gibt für mich keinen Grund, warum es an diesem Tag irgendwelche Einschränkungen geben soll. Karsamstag. Da sind die Geschäfte auf, da kaufen viele Menschen ein, aber das Tanzen soll verboten sein; auch das passt nicht so richtig. Dann bleiben noch die stillen Feiertage. In der Tat sagen wir bei den stillen Feiertagen: Ja, die müssen still sein. Bei diesen stillen Feiertagen kann es auch ein Tanzverbot geben. Das gibt es aber nur zeitlich beschränkt, beim Totensonntag und beim Volkstrauertag, während es beim Karfreitag – auch ein stiller Feiertag – unbeschränkt gilt. Auch hier wären wir für eine Angleichung, dass das zumindest am Gründonnerstag aufgehoben wird, damit Sie abends noch in den Karfreitag bis 4 Uhr reinfeiern können. Dann wären nämlich alle stillen Feiertage gleichgestellt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist für uns ein Freiheitsthema. Es ist ein kleines Thema, aber es ist nach 55 Jahren an der Zeit, das endlich anzupacken, hier für Gerechtigkeit und auch für Freiheit zu sorgen. Ich glaube, es gibt viele Dinge, die man am Sonntag machen kann: Man kann in die Kirche gehen, man kann es auch lassen. Aber man kann auch tanzen gehen. Deswegen sagen wir: Jeder soll selbst entscheiden. Gewähren Sie an dieser Stelle Freiheit; das würde allen hessischen Bürgerinnen und Bürgern guttun. – Herzlichen Dank. (Beifall Freie Demokraten und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗