Dr. Daniela Sommer
Nun erhält Herr Abgeordneter Pürsün für die Fraktion Freien Demokraten das Wort. Yanki Pürsün (Freie Demokraten): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der setzentwurf der Fraktion der AfD ist rechtlich fragwürdig, integrationspolitisch rückwärtsgewandt und in seinen tischen Folgen problematisch. (Beifall Freie Demokraten, vereinzelt SPD BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Er steht exemplarisch für politische Ideenlosigkeit konstruktiver Lösungsansätze. Gerade beim Thema tion und Integration ist das inakzeptabel. Bereits im vergangenen Jahres hat die AfD-Fraktion einen identischen Vorstoß vorgelegt. Er wurde nach intensiver Debatte aus guten Gründen mit breiter Mehrheit abgelehnt. Nun liegt uns derselbe Inhalt erneut vor, dieses Mal Änderung des Landesaufnahmegesetzes. Man muss nicht fragen: Geht es hier um Lösungen, oder geht es nur darum, ein Thema immer wieder zu skandalisieren? lange, (Beifall Freie Demokraten) dieser die Eines muss man der AfD-Fraktion lassen: Sie greift eidie nen zentralen Punkt der Migrationspolitik auf, aber nicht, um tragfähige Lösungen zu entwickeln, sondern um politischen Profit daraus zu ziehen. Offenkundig wiegen die mögen parteipolitischen Interessen der AfD schwerer als die Internicht essen unseres Landes und unserer Kommunen. (Beifall Freie Demokraten) Ein- Wir müssen die Fluchtursachen bekämpfen. Die politieine schen Idole der AfD in Russland und Belarus leiten die Unser Geflüchteten nach Deutschland weiter. Da die AfD unpaGrund- triotisch ist und deutsche Interessen nicht vertritt, schweigt Ver- sie dazu. Begrif- (Beifall Freie Demokraten) Wo bleibt endlich die Reise der AfD-Mitglieder nach Mosauch kau? VerZu- (Beifall Freie Demokraten und Lisa Gnadl (SPD) – der Zurufe) Ver– Wenn es um ihre Interessen geht, dann fahren sie gerne nach Moskau, aber für deutsche Interessen tun sie das Emonicht. Wann werden die AfD-Mitglieder in Moskau und auf Minsk für die deutschen Interessen demonstrieren? (Beifall Freie Demokraten und Marcus Bocklet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) der Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, die zentrale Behauptung dieses Gesetzentwurfs wurde längst von der Realität überholt. In Hessen werden seit dem Jahr 2024 eine Personen mit einer geringen Bleibeperspektive den Komdafür munen nicht mehr zugewiesen. Vielmehr verbleiben sie hierzunächst in der hessischen Erstaufnahmeeinrichtung, und Vielen zwar für eine anstehende Rückführung oder entsprechend der Dublin-Verordnung. Mit dem Gesetzentwurf soll eine Lücke geschlossen werden, die so gar nicht mehr besteht. Lassen Sie mich deshalb die wesentlichen Kritikpunkte benennen: Erstens. Der Entwurf überschreitet rechtliche Grenzen und der missachtet bewusst das gesetzgeberische Ermessen. Das Bundesrecht eröffnet den Ländern einen Handlungsspielraum. Es verpflichtet sie gerade nicht dazu, die zulässige Höchstdauer schematisch auszuschöpfen. Der vorliegende Gesetzentwurf will aus dieser Möglichkeit eine starre GeVorgabe machen und den vom Bundesrecht eröffneten Ermessensspielraum weitgehend beseitigen. Das ist rechtlich prakzweifelhaft und mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kaum vereinbar. und Zweitens. Der Entwurf sieht einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte vor. Er ist integrationspolitisch ein statt Rückschritt. Wer Menschen bis zu zwei Jahre in der Erstaufnahmeeinrichtung oder in Gemeinschaftsunterkünften MigraMai des Landes festhalten will, beschränkt nicht nur ihre Bewenahezu gungsfreiheit, sondern erschwert den Zugang zu Bildung, Arbeit, gesellschaftlicher Teilhabe und einem Mindestmaß an Selbstbestimmung. als (Beifall Freie Demokraten und BÜNDNIS 90/DIE sich GRÜNEN) Wer Menschen über einen so langen Zeitraum in Asylunterkünften hält, verzögert nicht nur die Integration, sondern verhindert sie oft. Solch eine Unterbringung kann eine erhebliche psychische Belastung verstärken. Deshalb verlangt das EU-Recht ausdrücklich den Schutz der psychischen Gesundheit und insbesondere die Berücksichtigung vulnerabler Personen. Die europäische Aufnahmerichtlinie verlangt menschenwürdige Aufnahmebedingungen, den Schutz der physischen und psychischen Gesundheit sowie die Berücksichtigung besonderer Schutzbedarfe im Einzelfall. Gerade für Minderjährige verlangt sie einen zügigen Zugang zum Bildungssystem. Er muss grundsätzlich binnen drei Monaten erfolgen. Es geht um die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls. Die Integration beginnt nämlich am ersten Tag. Wer sie bewusst um Monate oder Jahre nach hinten verschiebt, schafft neue Probleme, statt bestehende zu lösen. Drittens. Der Entwurf ist finanzpolitisch unseriös. In dem Gesetzentwurf wird behauptet, die Landeseinrichtung sei weniger als 50 % ausgelastet. Es könnten bis zu 6.000 zusätzliche Personen aufgenommen werden. Zugleich seien keine weiteren Ausgaben zu erwarten. Diese Gleichung ist schon in der eigenen Begründung des Entwurfs offenkundig unterkomplex. (Beifall Freie Demokraten) Gleichzeitig heißt es, zusätzliche Ausgaben seien nicht zu erwarten, weil kommunale Pauschalen entfielen. Das blendet die Realität vollständig aus. Personal, Sicherheit, Reinigung, Energie, Verpflegung, soziale Betreuung und medizinische Versorgung kosten Geld. Viertens. Auch unionsrechtlich ist der Entwurf höchst zweifelhaft. Die europäische Aufnahmerichtlinie verlangt menschenwürdige Standards und eine Prüfung des Einzelfalls. Gerade die starre Pauschalität im Entwurf ist unionsrechtlich problematisch. Er will eine generelle 24-MonatsLösung normieren, während die Aufnahmerichtlinie besondere Schutzbedarfe und die Situation vulnerabler Personen ausdrücklich berücksichtigt wissen will. Der Entwurf ist also nicht nur verfassungsrechtlich bedenklich, sondern europarechtlich höchst problematisch. Fünftens. Die behauptete Entlastung der Kommunen überzeugt nicht. In vielen hessischen Kommunen haben sich die Aufnahmestrukturen inzwischen spürbar entspannt. Die Zahl der neu Ankommenden ist rückläufig, und selbst der Gesetzentwurf spricht von einer Auslastung der Erstaufnahme von nur rund 50 %. Es gibt also keinen sachlichen Grund, Menschen länger als nötig in Landeseinrichtungen festzuhalten. Verzögerte Integration verursacht neue Belastungen für die Betroffenen, für die Gesellschaft und am Ende auch wieder für die Kommunen. Als Freie Demokraten sagen wir klar: Auf die Kommunen sollen diejenigen verteilt werden, die tatsächlich Schutz benötigen. Für Asylsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten gilt weiterhin die gesetzliche Regelung, dass sie bis zur Entscheidung grundsätzlich in zentralen Einrichtungen verbleiben. Seit Februar 2024 erfolgt für diese Gruppe in Hessen grundsätzlich keine kommunale Zuweisung mehr, abgesehen von ausdrücklich geregelten Ausnahmen. Auch hier zeigt sich also, dass der Entwurf vor allem politischen Lärm produziert, aber keinen praktischen Mehrwert. (Beifall Freie Demokraten, Michelle Kraft (CDU) und Lara Klaes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Was wir stattdessen brauchen, ist klar: beschleunigte und rechtsstaatlich saubere Asylverfahren, damit schnell Klarheit darüber besteht, wer bleiben darf und wer nicht. Wir brauchen zügige Rückführungen im Rahmen des Rechts statt jahrelanger Ungewissheit. Meine Zeit ist gleich zu Ende, aber wir haben noch eine dritte Lesung. Da können wir es der AfD gerne noch einmal sagen, anscheinend hat sie es beim ersten Mal noch nicht verstanden: (Zuruf AfD: Wir hören Ihnen so gerne zu!) Dieser Gesetzentwurf ist rechtlich und grundrechtlich zweifelhaft, integrationspolitisch rückwärtsgewandt und finanzpolitisch nicht belastbar. Deswegen werden wir ihn dann in der dritten Lesung – noch nicht heute – ablehnen. (Beifall Freie Demokraten)
